ALG 2-Online-Antrag:JC will Kontoauszüge der letzten 7 Monate und noch viel mehr

Begonnen von Wursti, 28. Oktober 2021, 19:01:25

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Wursti

Liebe Forengemeinde,

am 17.10. habe ich online den "vereinfachten" Antrag auf ALG 2 eingereicht.
Übermittelt hatte ich dazu folgende Anlagen: SV, KdU, EK, VM, dazu Mietbescheinigung, Krankenversicherungsnachweis, Ausweiskopie, Kontoauszüge und Umsatzanzeigen der letzten drei Monate meiner beiden Girokonten sowie meiner Online-Konten.
Heute kam nun schriftlich vom Jokecenter die Aufforderung zur Mitwirkung, die ich gelinde gesagt als unverschämt empfinde.  :frechheit: Das Schreiben lade ich hier hoch.

Meine Fragen dazu:

1. Ist es legitim, mich nach § 61 SB I vorzuladen? Und wenn ja, wieso erst am 12.11.? Dann wäre schon fast ein Monat (!) seit Antragstellung vergangen. Kann ich das also auch schriftlich erledigen oder zumindest früher hingehen? Wieso muss ich vorab meinen Ausweis online hochladen, wenn ich dann trotzdem zur "Identitätsprüfung" vorgeladen werde?

2. Dürfen ohne Begründung Kontoauszüge der letzten 7 (!) Monate verlangt werden?

3. Muss ich Erklärungen zu Gutschriften abgeben, die vor der Antragstellung bzw. vor dem 1.10. liegen? Ich denke nicht.

3. Es werden z.T. Belege gefordert, die ich bereits eingereicht habe (Umsatzanzeigen der Online-Konten). Was ist da zu tun?

4. Auf welcher Rechtsgrundlage darf ein "Nachweis über die Zinsen für das letzte Jahr des Tagesgeldkontos" gefordert werden? Aus den bereits übermittelten Kontoauszügen ist ersichtlich, dass sich zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Guthaben auf dem Tagesgeldkonto (welches ich auch nie benutzt habe) befunden hat.

5. Auf welcher Rechtsgrundlage können "Nachweise über evtl. sonstiges Einkommen" gefordert werden? Zuflüsse, die vor dem Bewilligungszeitraum liegen, sind m.E. für die Antragstellung nicht relevant (gemäß Ausfüllhinweis 36 der Anlage EK)

6. Entbehrt dementsprechend die Forderung nach einer "schriftlichen Erklärung, wovon ich zuletzt meinen Lebensunterhalt bestritten habe", ebenfalls einer rechtlichen Grundlage?
Wie und wovon ich vor Antragstellung gelebt habe, ist doch ebenfalls nicht leistungsrelevant? Anlagen EK und VM habe ich ja wahrheitsgemäß ausgefüllt.

7. Ich soll nun noch die Anlage KAS ausfüllen. Ich war aber gar nicht selbständig tätig. Was ist da zu tun?

Sorry, das ist viel Holz, aber den SBs ist offenbar gerade furchtbar langweilig.  :sleep:

Da m.E. hier auch Daten z.T. rechtswidrig erhoben werden wollen, ist mir auch ein wenig danach, diese Datensammelwut zur Anzeige zu bringen.  :teuflisch:
Macht das Sinn und wenn ja, wo und wie?

Schon mal vorab vielen Dank für eure Hilfe

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

BigMama

Zitat von: Wursti am 28. Oktober 2021, 19:01:25Ich soll nun noch die Anlage KAS ausfüllen. Ich war aber gar nicht selbständig tätig. Was ist da zu tun?
Schließt das JC evtl. aufgrund der Einzahlungen/Überweisungen auf deinem Konto darauf, dass du gewerblich tätig bist?

Ich vermute, dein SB möchte wissen ob du vielleicht vor Antragstellung Geld zu Seite geschafft hast, um bei Antragstellung kein Vermögen vorzweisen zu können.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast50942

Stell auf jeden Fall auch noch einen Antrag auf Vorschuss, wer weiss, wann du die Bewilligung bekommst. Sozialleistungen haben zeitnah bewilligt und bearbeitet zu werden, das ist bei einem Termin 4 Wochen später ab Antragsstellung nicht mehr gegeben.

Zu 1:Eine Identitätprüfung ist normal, da die JC für den Publikumsverkehr zu haben, muss man dir einen Termin geben- aber dann bitte zeitnah! Du musst deinen Ausweis nicht online hochladen.

Zu 2: Frag mal nach der Rechtsgrundlage warum die letzten 7 Monaten Kontoauszüge verlangt werden.

Zu 3: Kommt drauf, wie hoch die Umsätze sind, die wollen halt wissen, wie hoch dein Schonvermögen ist, und ob du Geld noch versteckst.

Zu 4: Erklär denen das so

Zu 5: doch sind relevant, siehe dazu, was ist zu 3. geschrieben hatte.

Zu 6: doch ist relevant ;) Das ist ein Standardtext, den muss jeder ausfüllen. Manchmal kommt sogar die Frage "Warum man Hartz IV beantragt" ;)

Zu 7: Erklär denen das so.

Das Schreiben vom JC sieht nach einem Musterschreiben aus, d.h. da hat der JC Mitarbeiter nicht so genau hingesehen und erstmal alle Textbausteine angeklickt.

Aber das mit dem Termin, ist wie gesagt, viel zu spät, denn wahrscheinlich bekommst du erst nachdem Termin die Leistungen ausbezahlt. Mach da auf jeden Fall Druck.



Wursti

Zitat von: BigMama am 28. Oktober 2021, 19:23:02

Ich vermute, dein SB möchte wissen ob du vielleicht vor Antragstellung Geld zu Seite geschafft hast, um bei Antragstellung kein Vermögen vorzweisen zu können.

Auf welcher rechtlichen Grundlage und wie detailliert bin ich verpflichtet, ihn von diesem absurden Verdacht zu befreien?

Meph1977

Zitat von: Gast50942 am 28. Oktober 2021, 20:05:06
Zu 6: doch ist relevant ;) Das ist ein Standardtext, den muss jeder ausfüllen. Manchmal kommt sogar die Frage "Warum man Hartz IV beantragt" ;)

Irrtum das ist kein Standardformular der BA und nicht Leistungserheblich dieses Formular muss nicht ausgefüllt werden. das wurde hier in diesem Forum schon vielfach durchgekaut.

Die Forderung nach 7 Monaten dürfte unzulässig sein meines wissens nach dürfen nur 3 Monate Kontoauszüge gefordert werden es dürfen auch nicht Kontoausszüge und Umsatzübersichten gefordert werden sondern nur eins von beiden.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Wursti

Zitat von: Gast50942 am 28. Oktober 2021, 20:05:06
Stell auf jeden Fall auch noch einen Antrag auf Vorschuss, wer weiss, wann du die Bewilligung bekommst. Sozialleistungen haben zeitnah bewilligt und bearbeitet zu werden, das ist bei einem Termin 4 Wochen später ab Antragsstellung nicht mehr gegeben.
Danke, werde ich machen.
Zitat
Zu 1:Eine Identitätprüfung ist normal, da die JC für den Publikumsverkehr zu haben, muss man dir einen Termin geben- aber dann bitte zeitnah! Du musst deinen Ausweis nicht online hochladen.
Füllen Sie Ihren Antrag am PC aus und laden diesen inklusive aller benötigten Unterlagen hoch.
Vorgehen: PDF-Antrag öffnen, bearbeiten, speichern! und hochladen.
Diese Unterlagen benötigen wir, um Ihren Antrag bearbeiten zu können:
...Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses.
  :nea:
https://www.berlin.de/jobcenter-mitte/arbeitslosengeld-ii/antragstellung/
ZitatZu 2: Frag mal nach der Rechtsgrundlage warum die letzten 7 Monaten Kontoauszüge verlangt werden.
Werde ich tun.

ZitatZu 3: Kommt drauf, wie hoch die Umsätze sind, die wollen halt wissen, wie hoch dein Schonvermögen ist, und ob du Geld noch versteckst.

Zu 5: doch sind relevant, siehe dazu, was ist zu 3. geschrieben hatte.

Zu 6: doch ist relevant ;) Das ist ein Standardtext, den muss jeder ausfüllen. Manchmal kommt sogar die Frage "Warum man Hartz IV beantragt" ;)
Zu all diesen Punkten fehlt mir immer noch ein Hinweis auf die Rechtsgrundlage, woraus sich diese Verpflichtungen ableiten sollen.

Nur weil es ein "Standardtext" ist, warum muss den dann "jeder" ausfüllen? Da wird ja eine formlose Erklärung verlangt und ich frage mich, inwiefern es für die Leistungserteilung relevant sein soll, wovon ich vorher gelebt habe.

Mit den Anlagen EK und VM ist doch alles abgefragt, oder liege ich da so falsch?

Und in den Ausfüllhinweisen EK heißt es unter Punkt 36:
Einmalige Einnahmen: Als einmalige Einnahmen sind z. B. Steuerrückerstattungen, Betriebskostenerstattungen, Ertragsgutschriften, Glücksspielgewinne und Gratifikationen anzugeben, sofern diese im Bedarfszeitraum (d. h. ab dem Monat der Antragstellung) zufließen.
Also sind Einnahmen VOR der Antragstellung doch weder anzugeben noch zu erklären, oder?



Wursti

Zitat von: Meph1977 am 28. Oktober 2021, 21:48:51
Zitat von: Gast50942 am 28. Oktober 2021, 20:05:06
Zu 6: doch ist relevant ;) Das ist ein Standardtext, den muss jeder ausfüllen. Manchmal kommt sogar die Frage "Warum man Hartz IV beantragt" ;)

Irrtum das ist kein Standardformular der BA und nicht Leistungserheblich dieses Formular muss nicht ausgefüllt werden. das wurde hier in diesem Forum schon vielfach durchgekaut.


Danke! Tja, da haben wir mal wieder den Widerspruchssalat  :zwinker:

Ich habe nun folgenden Text verfasst und würde euch bitten, mal kurz drüber zu schauen, ob das so in Ordnung geht:

Guten Tag liebes Jobcenter,

Sie fordern in Ihrem Schreiben Kontoauszüge der letzten sieben Monate. Bitte nennen Sie mir hierfür die Rechtsgrundlage.
Die von Ihnen geforderten Umsatzanzeigen zu meinem PayPal- und Skrill-Konto habe ich bereits bei Antragstellung online eingereicht. Ich lege Sie Ihnen dennoch noch einmal in Kopie bei.

Die Anlage KAS kann ich nicht ausfüllen, da ich weder freiberuflich noch selbständig tätig war.

Eine Erklärung, wovon ich vor der Antragstellung meinen Lebensunterhalt bestritten habe, muss ich nicht abgeben, da diese Angabe nicht leistungsrelevant ist. Wenn Sie anderer Auffassung sind, bitte ich auch hier um die Nennung der Rechtsgrundlage.

Die Gutschrift am 4.10. resultiert aus einer Überweisung von meinem comdirect-Girokonto auf mein Sparkassenkonto.
Eine Erklärung zu den übrigen Gutschriften ist nicht notwendig, da diese vor dem Leistungsbezug liegen und somit nicht leistungsrelevant sind. Wenn Sie anderer Meinung sind, dann bitte ich auch hier um die Nennung der Rechtsgrundlage.


Etwas Bauchschmerzen macht mir noch die Forderung "Nachweis über die Zinsen für das letzte Jahr des Tagesgeldkonto". Davon abgesehen, dass ich nicht so recht kapiere, was die da genau wollen, habe ich noch das Problem, dass ich das betreffende Girokonto bereits gekündigt und daher auch keinen Zugriff mehr darauf habe.  :heul:


justine1992

Zitat von: Wursti am 28. Oktober 2021, 22:34:31Etwas Bauchschmerzen macht mir noch die Forderung "Nachweis über die Zinsen für das letzte Jahr des Tagesgeldkonto". Davon abgesehen, dass ich nicht so recht kapiere, was die da genau wollen
Sehen, ob Du letztes Jahr noch wesentlich mehr Tagesgeld hattest.

Zitat von: Wursti am 28. Oktober 2021, 22:34:31Ich lege Sie Ihnen dennoch noch einmal in Kopie bei.
würde ich weder schreiben noch tun

Zitat von: Wursti am 28. Oktober 2021, 22:34:31Die Anlage KAS kann ich nicht ausfüllen, da ich weder freiberuflich noch selbständig tätig war.
und bin.

Zitat von: Wursti am 28. Oktober 2021, 22:34:31Eine Erklärung, wovon ich vor der Antragstellung meinen Lebensunterhalt bestritten habe, muss ich nicht abgeben, da diese Angabe nicht leistungsrelevant ist. Wenn Sie anderer Auffassung sind, bitte ich auch hier um die Nennung der Rechtsgrundlage.
Es kann gut sein, dass Du das "zurück" kriegst. Dass Deine SB zukünftig auch nicht mehr machen, als sie müssen. Das hast Du in Deinem ersten Satz weniger grob formuliert.

Zitat von: Wursti am 28. Oktober 2021, 22:34:31ine Erklärung zu den übrigen Gutschriften ist nicht notwendig, da diese vor dem Leistungsbezug liegen und somit nicht leistungsrelevant sind. Wenn Sie anderer Meinung sind, dann bitte ich auch hier um die Nennung der Rechtsgrundlage.
Das JC will wissen, ob das evtl. Zuwendungen sind, die regelmäßig/auch weiterhin erfolgen. Diesen Verdacht könntest Du ausräumen (wobei das von Dir Geschriebene natürlich richtig ist).

Ich verstehe, wenn Du sauer bist. Aber überleg Dir mal, was Dein Ziel ist:
Es "denen" zu zeigen? Tust Du damit nicht.
Dem JC zu zeigen, dass sie mit Dir nicht alles machen können? Erreichst Du damit.
Aus Prinzip auf Dein Recht zu bestehen? Warum? Was hilft Dir das?

Nachdem Deine Wut verflogen ist, kannst Du Dir ja überlegen, was Dein Ziel ist. Und wie Du das erreichst (OHNE Dich zu verbiegen!).
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Wursti

Zitat von: Wursti am 28. Oktober 2021, 22:34:31Eine Erklärung, wovon ich vor der Antragstellung meinen Lebensunterhalt bestritten habe, muss ich nicht abgeben, da diese Angabe nicht leistungsrelevant ist. Wenn Sie anderer Auffassung sind, bitte ich auch hier um die Nennung der Rechtsgrundlage.
ZitatEs kann gut sein, dass Du das "zurück" kriegst. Dass Deine SB zukünftig auch nicht mehr machen, als sie müssen. Das hast Du in Deinem ersten Satz weniger grob formuliert.
Wie meinst du das, was ist da "grob" formuliert? Wäre es besser so?
Eine Erklärung, wovon ich vor der Antragstellung meinen Lebensunterhalt bestritten habe, muss ich nicht abgeben, da diese Angabe nicht leistungsrelevant ist. Andernfalls nennen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage für meine Auskunftspflicht.

Zitat von: Wursti am 28. Oktober 2021, 22:34:31Eine Erklärung zu den übrigen Gutschriften ist nicht notwendig, da diese vor dem Leistungsbezug liegen und somit nicht leistungsrelevant sind. Wenn Sie anderer Meinung sind, dann bitte ich auch hier um die Nennung der Rechtsgrundlage.
ZitatDas JC will wissen, ob das evtl. Zuwendungen sind, die regelmäßig/auch weiterhin erfolgen. Diesen Verdacht könntest Du ausräumen (wobei das von Dir Geschriebene natürlich richtig ist).
Dafür ist aber doch die Anlage EK da. Wie sollte ich diesen Verdacht ausräumen können, wenn ich zu vergangenen Einkünften Stellung beziehe?

ZitatIch verstehe, wenn Du sauer bist. Aber überleg Dir mal, was Dein Ziel ist:
Es "denen" zu zeigen? Tust Du damit nicht.
Dem JC zu zeigen, dass sie mit Dir nicht alles machen können? Erreichst Du damit.
Aus Prinzip auf Dein Recht zu bestehen? Warum? Was hilft Dir das?

Nachdem Deine Wut verflogen ist, kannst Du Dir ja überlegen, was Dein Ziel ist. Und wie Du das erreichst (OHNE Dich zu verbiegen!).

Danke für deine Antworten. Auf meinem Recht zu bestehen halte ich in diesem Fall für wichtig. Wofür ist es sonst da?
Ich bin wahrlich kein Datenschutzfreak, aber diese Versuche seitens des JC, ohne rechtliche Befugnis an Daten und Informationen zu gelangen, die sie dann im Zweifel gegen den Antragsteller verwenden können, finde ich einfach - milde ausgedrückt - nicht korrekt.
Was ich natürlich nicht möchte, ist ein Ablehnungsbescheid und eine Klage vor dem SG, deshalb frage ich ja auch nach den rechtlichen Leitplanken  :zwinker:

Ach so, bzgl. Tagesgeldkonto: Da war letztes Jahr auch nix drauf. Es wäre wegen der schon erfolgten Kontoauflösung ein großer Aufwand, nun noch an so einen Nachweis zu kommen. Von daher auch hier die Frage: Ist diese Information zwingend leistungsrelevant, also ob und wieviel Geld da letztes Jahr drauf war?

Gast50942

Zitat von: Wursti am 28. Oktober 2021, 23:23:07Ach so, bzgl. Tagesgeldkonto: Da war letztes Jahr auch nix drauf. Es wäre wegen der schon erfolgten Kontoauflösung ein großer Aufwand, nun noch an so einen Nachweis zu kommen. Von daher auch hier die Frage: Ist diese Information zwingend leistungsrelevant, also ob und wieviel Geld da letztes Jahr drauf war?

Hast du einen Nachweis bzgl. der Kontoauflösung? Falls ja, bring das mal zum Termin mit.

Wie gesagt, die machen damit eine Vermögensprüfung, aber was ich komisch finde, bis Ende des Jahres gilt ja noch der "vereinfachte Zugang" zu ALG2 demnach müsste eine Vermögensprüfung erstmal ausfallen.

Das könntest du auch noch in deinem Schreiben mit einbauen, und gleichzeitig nach einem Vorschuss oder vorläufige Bewilligung beantragen.

Zitat von: Wursti am 28. Oktober 2021, 21:57:44Füllen Sie Ihren Antrag am PC aus und laden diesen inklusive aller benötigten Unterlagen hoch.
Vorgehen: PDF-Antrag öffnen, bearbeiten, speichern! und hochladen.
Diese Unterlagen benötigen wir, um Ihren Antrag bearbeiten zu können:

Wenn du eh den Termin hast für die Antragsabgabe würde ich das nicht tun.

Bist du beim Jobcenter Berlin? Die sollen leider sehr schlimm sein....

Zitat von: Meph1977 am 28. Oktober 2021, 21:48:51Irrtum das ist kein Standardformular der BA und nicht Leistungserheblich dieses Formular muss nicht ausgefüllt werden. das wurde hier in diesem Forum schon vielfach durchgekaut.

Danke für den Hinweis ;) Ich bin erst vor kurzem zu diesem Forum gestoßen. Für mich war diese Frage immer Standard bei der Antragsstellung


Fettnäpfchen

Wursti

Mal reinreichen:
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket
ZitatAnträge, dazu gehören sowohl Erstanträge als auch Anträge auf Weiterbewilligung, werden zunächst ohne Vermögensprüfung und Prüfung der Angemessenheit der KdUH bewilligt (§ 67 Abs. 2 und 3 SGB II).
Diese Prüfungen erfolgen erstmalig nach Ablauf von 6 Monaten, jedoch nicht rückwirkend, sondern mit Wirkung ab dem 7. Bewilligungsmonat.
Diese Aussetzung der Vermögensprüfung gilt für alle Erst- und Folgeanträge, die innerhalb der in § 67 Abs. 1 SGB II genannten Frist gestellt werden/wurden. Eine erstmalige Vermögensprüfung kann somit erstmals nach dem Ende dieser Frist und nur für die Zukunft erfolgen.
Unabhängig davon sind natürlich Überprüfungen wegen falscher Angaben zum Vermögen bei Antragstellung möglich und zulässig.
ZitatNichtbeachtung der neuen Rechtsvorschriften durch Jobcenter (02.04.2020)
Es mehren sich Anfragen und Mitteilungen von Betroffenen, wonach bei Erst- und Weiterbewilligungsanträgen von Jobcentern weder § 67 SGB II noch die Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 17.03.2020 berücksichtigt werden.
In einigen Fällen wird von Jobcentern sogar weiterhin darauf hingewiesen, dass Leistungen erst nach persönlicher Vorsprache erbracht werden und geforderte Unterlagen nur mittels Termins und persönlich abgegeben werden dürfen, was im Übrigen auch schon vorher rechtlich unzutreffend war. Anm. von mir was jetzt nicht mit der Feststellung durch den Perso zu tun hat
Betroffenen ist zu raten, ihr Jobcenter auf § 67 SGB II und die Weisung der BA vom 17.03.2020 hinzuweisen und deren Einhaltung zu fordern, sowie sich beim Kundenreaktionsmanagement der BA zu beschweren. Bei Optionskommunen ist die Landesregierung die zuständige Beschwerdestelle.
In dringenden Fällen kann Eilrechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht geboten sein. Auch unter den aktuellen Umständen sind die Gerichte weiterhin handlungsfähig. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Nichtbeachtung von § 67 SGB II bei den Richtern kaum Verständnis finden wird.

Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

Ratgeber Kontoauszüge
hier darf das JC lediglich noch den einen Kontoauszug vom 04.10. verlangen weil der Antrag auf den 01.10 zurück wirkt.

und ganz wichtig,
Leistungspflicht des Leistungsträgers denn da wird das mit dem Darlehensantrag erklärt und was das JC wirklich machen MUSS und darf. Und wie man sich dafür durch/ein/setzt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Wursti

Danke für eure Tipps und Hinweise, werde in mein Schreiben noch ein paar Paragraphen einbauen.  :teuflisch:

Obwohl ich sicher bin, dass die SB diese Paragraphen sowie auch die Weisung der BA kennen. Ich vermute da dann doch eher Absicht als Inkompetenz.

Ich habe heute auch mit einer Mitarbeiterin des BfDI telefoniert, die mir bestätigt hat, dass es sich hier um unrechtmäßige Datenerhebungen seitens des JC handelt. Werde daher wohl noch eine Beschwerde beim BfDI einreichen.

Dennoch werde ich bei Weigerung, diese Daten herauszugeben, natürlich Gefahr laufen, einen Ablehnungsbescheid zu erhalten. Das ist ja wohl auch die "Masche" des JC. Die wissen schon, dass sie da zu weit gehen, aber sie sitzen eben am Geldhahn.
Ich werde trotzdem den Weg des Widerstands wählen. Je mehr Leistungsempfänger sich gegen diese unlauteren Praktiken wehren, desto größer ist die Chance, dass sich irgendwann mal was ändert.
Dann müssen mein Vermieter und die Krankenkasse kommenden Monat eben mal ohne Bezahlung auskommen.  :scratch:

Trotzdem brauche ich natürlich dringend Geld, daher werde ich einen Vorschussantrag mit einreichen. Oder habe ich noch weitere Optionen?
Eine "vorläufige Bewilligung", wie @Paula_P schrieb, kann ich doch gar nicht beantragen, oder?
Und für den Gang zum Sozialgericht ist es ja jetzt wohl noch ein bisschen zu früh.

Was ich noch immer nicht ganz kapiert habe ist dieser Meldetermin am 12.11.
Auch wenn ich nun schon vorab dem JC meine Stellungnahme schicke, muss ich da aber dann trotzdem hin, nur um meinen Ausweis zu zeigen? Ist eine vorherige Identitätsprüfung denn Voraussetzung für die Antragsbewilligung?




BigMama

Zitat von: Wursti am 29. Oktober 2021, 19:33:53Obwohl ich sicher bin, dass die SB diese Paragraphen sowie auch die Weisung der BA kennen. Ich vermute da dann doch eher Absicht als Inkompetenz.
Nur als Hinweis,d a ich nciht weiß ob es bei dir zutrifft:
Die Weisungen der BA sind nicht bindend für Optionskommunen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Wursti

Zitat von: BigMama am 29. Oktober 2021, 19:46:10
Zitat von: Wursti am 29. Oktober 2021, 19:33:53Obwohl ich sicher bin, dass die SB diese Paragraphen sowie auch die Weisung der BA kennen. Ich vermute da dann doch eher Absicht als Inkompetenz.
Nur als Hinweis,d a ich nciht weiß ob es bei dir zutrifft:
Die Weisungen der BA sind nicht bindend für Optionskommunen.

Trifft bei mir nicht zu, ist Berlin.  :wand:

Falls noch jemand was zur Frage weiß, ob persönliches Erscheinen beim JC (überhaupt oder) vor der Antragsbewilligung verpflichtend ist, freue ich mich, ebenso über evtl. ergänzende Hinweise zum Antrag auf Vorschuss bzw. flankierende Alternativen hierzu.  :smile:

Gast50942

Zitat von: Wursti am 29. Oktober 2021, 19:33:53Eine "vorläufige Bewilligung", wie @Paula_P schrieb, kann ich doch gar nicht beantragen, oder?

Doch kannst du :https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html

" Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn

1.
    zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
2.
    ein Anspruch auf Geld- und Sachleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist."


Zitat von: Wursti am 29. Oktober 2021, 19:33:53Und für den Gang zum Sozialgericht ist es ja jetzt wohl noch ein bisschen zu früh.

Warte erstmal ab, wie dein JC darauf reagiert, dann kannst du immernoch Eilklage einreichen.

Zitat von: Wursti am 29. Oktober 2021, 19:33:53Auch wenn ich nun schon vorab dem JC meine Stellungnahme schicke, muss ich da aber dann trotzdem hin, nur um meinen Ausweis zu zeigen?

Du sollst ja nicht nur an dem Tag deinen Ausweis vorzeigen sondern auch deine Unterlagen abgeben. Diesen Termin würde ich auf jeden Fall wahrnehmen.
Fahrtkosten beantragen und lass dir die Wahrnehmung des Termin schriftlich bestätigen.
Ich lasse den SB immer direkt auf der Einladung unterschreiben mit Stempel  :smile: