Privatinsolvenz Abschließende Entscheidung der vorläufig bewilligten Leistung

Begonnen von Pusteblume, 27. Oktober 2021, 13:29:30

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Pusteblume

Hallo,
Ich habe etwas Bauchweh...Unser letztes Alg2 wird nun abschließend festgesetzt.Das daraus resultierde Guthaben(wird es wohl geben) ist das in der Privatinsolvenz (!! noch nicht Wohlverhaltensphase bei mir!!) pfändbar bzw läuft das in die Insolvenzmasse?
Der Bescheid läuft über 2 Erwachsene und 3 Kinder.
Danke für eure Rückmeldung

BigMama

Hast du schon deinen Insolvenzberater hierzu gefragt? Er konnte dir in der Vergangenheit gut weiterhelfen. Ruf ihn doch mal an und frag nach. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Pusteblume

Zitat von: BigMama am 27. Oktober 2021, 13:46:15
Hast du schon deinen Insolvenzberater hierzu gefragt? Er konnte dir in der Vergangenheit gut weiterhelfen. Ruf ihn doch mal an und frag nach. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Den erreiche ich erst am Montag wieder.Das hatte ich schon versucht

Sheherazade

Wenn du heute noch nicht mal einen Bescheid hast, reicht der Anruf am Montag sicher auch. Du wirst ja sowieso anrufen, egal, was man dir hier schreibt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"



HE-MAN

Zitat von: BigMama am 27. Oktober 2021, 13:46:15
Hast du schon deinen Insolvenzberater hierzu gefragt? Er konnte dir in der Vergangenheit gut weiterhelfen. Ruf ihn doch mal an und frag nach. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Eine Frage: Habt Ihr ein Gemeinschaftskonto oder getrennte Konten?
Folgendes, du brauchst auch wenn du in einer Gemeinschaft wohnst getrennte Leistungsbescheide und getrennte Konten.
Insoweit dein Partner keine Pfändung hat, solltet Ihr vorab vereinbaren das Gütertrennung herrscht.
Du kannst einen Beratungsschein bei Gericht bekommen, wo du unabhängig von deinem Insolvenzverwalter die Sache prüfen lassen kannst.
Ich weiß das du bereits das gerade angehst.
Zum 01.12.2021 ändert sich auch die P-Konto Regelung siehe hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/pfaendungsschutzkonten-1733466

Vielleicht hilft dir das schon mal!