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Rückzahlung von Mietsicherheit von JC

Begonnen von TG, 27. Dezember 2021, 16:40:54

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TG

Hallo,
jemand hat bei Wohnungs Anmietung ein Darlehen für die Mietsicherheit vom JC erhalten. Es wurde mtl. von Regelsatz zurück gezahlt. Nun ist die Frau nicht mehr im Bezug von H4. Gehe ich richtig in der Annahme, dass das JC diese Summe dann an die Frau auf Antrag zurück zu geben hat?

Tina2405

Ich verstehe die Frage nicht.

Sie hat ein Darlehen vom JC erhalten für die Kaution und dieses zurückgezahlt.

Warum sollte das JC was zahlen?
Sie hat doch nur ihre Schulden abgezahlt.
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

TG

Die Mietsicherheit wurde an das JC abgetreten. Die Wohnungsbauges. würde im Falle einer Kündigung nicht an den Mieter auszahlen, sondern erst Erlaubnis vom JC einholen. Die Frau ist aber nicht mehr hilfebedürfig.

Nirvana

Zitat von: TG am 27. Dezember 2021, 16:40:54
Gehe ich richtig in der Annahme, dass das JC diese Summe dann an die Frau auf Antrag zurück zu geben hat?
Nein. Sie bekommt die Mietkaution von ihrem Vermieter - soweit dieser nicht zur Aufrechnung mit Schulden berechtigt ist.

TG

Auch, wenn diese an das JC abgetreten wurde???

kämpfer

Die Mietsicherheit wird vom JC freigegeben auf Antrag und dann holt man sich die Kaution von der WG zurück.

Flip

Oft werden Mietkautionen gar nicht oder nur teilweise vom Vermieter zurück gezahlt, weil bei der Abnahme der Wohnung Schäden vorliegen oder sonstige Schulden bestehen. Warum sollte sich das Jobcenter diesem Risiko aussetzen? Wenn das Darlehen getilgt ist, gibt's einen Schrieb an den Vermieter, dass sich die Abtretung erledigt hat und gut.

kämpfer

Im Abnahme Protokoll sollten "Forderungen gegenüber dem Vermieter" drin stehen. Ist dies geklärt, holt man sich auf Antrag die Freigabe vom JC. Ggf muss man ja noch auf die Nebenkostenabrechnung des lfd. Jahres warten.....

TG

Zitat von: Flip am 27. Dezember 2021, 17:18:04
Wenn das Darlehen getilgt ist, gibt's einen Schrieb an den Vermieter, dass sich die Abtretung erledigt hat und gut.

Nein, so läuft das hier nicht. Die Tilgung war bereits vor 3 Jahren.

Flip

Woher weißt du, was der Vermieter erhalten hat? Und selbst wenn: das Schreiben kann sie jederzeit anfordern, wenn das Darlehen getilgt wurde.