Auto verkauft. Kfz-Versicherung ruht jetzt. Ist das korrekt?

Begonnen von Katrin, 06. November 2021, 15:01:47

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Katrin

Hallo liebe Leute,

haben unseren Nissan-Micra für 700 € privat verkauf.

Die Kfz-Versicherung informierte uns, dass das Versicherungsverhältnis jetzt ruhen würde.

Muss ich die Versicherung jetzt noch extra kündigen? Bzw. warum ruht die Versicherung wenn wir keinen PKW mehr haben?

Danke für Rat!

Sheherazade

Habt ihr der Versicherung mitgeteilt, dass das Fahrzeug verkauft wurde? Oder habt ihr es vor dem Verkauf nur abgemeldet?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kaputt

Die Versicherung handelt völlig korrekt. Bloß nicht kündigen!
Das ruhen des Vertrages bedeutet, dass dann wen du ein neues/anderes Auto zulässt dein jetzt ruhender Vertrag wieder auflebt und du zu gleichen Konditionen wieder in den alten Vertrag einsteigst.
Ist immer günstiger als bei Neuzulassung neuen Vertrag mit geänderten Bedingungen abschließen zu müssen

Katrin

Zitat von: Sheherazade am 06. November 2021, 15:05:05
Habt ihr der Versicherung mitgeteilt, dass das Fahrzeug verkauft wurde? Oder habt ihr es vor dem Verkauf nur abgemeldet?

Der Versicherung haben wir den Verkauf nicht gemeldet. Der Käufer hat das Auto neu angemeldet und dann hat die Behörde das unserer Versicherung automatisch mitgeteilt.

Katrin

Zitat von: Kaputt am 06. November 2021, 15:22:59

Das ruhen des Vertrages bedeutet, dass dann wen du ein neues/anderes Auto zulässt dein jetzt ruhender Vertrag wieder auflebt und du zu gleichen Konditionen wieder in den alten Vertrag einsteigst.


Und wenn ich dann einen viel wertvolleren PKW anmelde, sind das dann die gleichen Konditionen?

Wir haben ja einen neuen Citroen (gebraucht, diesel, 11700€) gekauft.

Da können wir einfach die KfZ-Versicherung vom Nissan Micra für nehmen?

Kaputt

Zitat von: Katrin am 06. November 2021, 16:10:45
Da können wir einfach die KfZ-Versicherung vom Nissan Micra für nehmen?
Ja, dein Vertrag ruht ja nur und ist nicht storniert oder erloschen.

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 06. November 2021, 16:10:45
Und wenn ich dann einen viel wertvolleren PKW anmelde, sind das dann die gleichen Konditionen?

Nein, die Typklasse wird sich ändern mit einem anderen Fahrzeug.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kaputt

Mit Konditionen sind die Prozente und der Vertragstext gemeint einschl. der AGB.

Katrin

Zitat von: Kaputt am 07. November 2021, 11:27:56
Mit Konditionen sind die Prozente und der Vertragstext gemeint einschl. der AGB.

Also wird es doch teurer?

Fettnäpfchen

Katrin

Zitat von: Katrin am 07. November 2021, 12:51:34Also wird es doch teurer?
Natürlich wird es das werden wenn der neue Wagen anders eingestuft ist.

Das "Ruhen lassen" der KfzVersicherer ist nichts anderes als dass dein Restguthaben nicht ausbezahlt wird und die Versicherer damit "arbeiten" können um mehr Geld zu machen.
Haben die bei mir nur einmal versucht .... und gerade bei Kfz lohnt es sich jährlich Preisvergleiche anzustellen. Entscheiden kann man sich ja immer noch ob man zufrieden ist oder wechseln will...

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Katrin am 07. November 2021, 12:51:34Also wird es doch teurer?

Das kann dir hier niemand beantworten. Lass dir vor der Anmeldung ein Angebot von deiner Versicherung geben.

Aber irgendwie verstehe ich die Reihenfolgen bei dir nicht, habt ihr nicht schon die Kennzeichen machen lassen? Dann ist das neue Fahrzeug doch auch schon angemeldet und ihr habt dafür von der Versicherung die eVB-Nummer bekommen ........ Oder nicht?

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2021, 13:03:44Das "Ruhen lassen" der KfzVersicherer ist nichts anderes als dass dein Restguthaben nicht ausbezahlt wird
Deshalb ja meine Frage ob die Versicherung über den Verkauf informiert wurde. Wenn nicht, ist das Fahrzeug für die Versicherung nur stillgelegt und kann jederzeit wieder angemeldet werden von der TE.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kaputt

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2021, 13:03:44
Das "Ruhen lassen" der KfzVersicherer ist nichts anderes als dass dein Restguthaben nicht ausbezahlt wird und die Versicherer damit "arbeiten" können um mehr Geld zu machen.
Das ist leider definitiv falsch.
Die Versicherung bekommt die Abmeldebestätigung von der Zulassungsstelle und zahlt das Restguthaben innerhalb 1 Woche aus. So war es bei mir und das ist er 14 Tage her

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 07. November 2021, 13:05:00Deshalb ja meine Frage ob die Versicherung über den Verkauf informiert wurde.
Ja anscheinend da gibt es ja den anderen Thread wo die Nummer nicht zurückgeschickt wurde und deswegen neue Nummer unter anderem wohl weil die alte Nummer nicht reserviert wurde und
Zitat von: Katrin am 06. November 2021, 15:32:24Der Käufer hat das Auto neu angemeldet und dann hat die Behörde das unserer Versicherung automatisch mitgeteilt.

MfG FN

Edit
Zitat von: Kaputt am 07. November 2021, 13:10:54Das ist leider definitiv falsch.
vllt.>< vllt. nicht  :weisnich: was sich da im laufe der letzten Jahre geändert hat. Damals war das trotzdem so ob du es glauben willst oder nicht!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kaputt

Bei mir war es erst vor 2 Wochen so. Geht alles Digital.
Und die Rückzahlung nicht verbrauchter Beiträge bei Abmeldung ist ja wohl klar sonst wäre die Versicherung ja ungerechtfertigt bereichert nach dem gesetzestext. Wirst sehen TE hat in Kürze ihr Geld auf dem Konto.

Ich selbst habe zudem ein Mail an meine Versicherung geschickt und die Abmeldung angekündigt. Als Reaktion war einige Tage spätr kommentarlos das Geld auf dem Konto

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2021, 13:12:58
Zitat von: Katrin am 06. November 2021, 15:32:24Der Käufer hat das Auto neu angemeldet und dann hat die Behörde das unserer Versicherung automatisch mitgeteilt.

Ich hatte das wohl gelesen. Allerdings kommt bei der Versicherung der TE nicht an, ob das Fahrzeug durch jemand anderes wieder zugelassen wurde - ausser evtl. der Käufer hat die gleiche Versicherungsgesellschaft, dann auch nur vielleicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"