Jobcenter Einladung ohne Rechtsfolgebelehrung

Begonnen von Hallo4912, 05. November 2021, 23:07:02

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Hallo4912

Muss ich diesen Termin wahrnehmen oder muss ich da nicht hingehen ohne Sanktionen zu erwarten, denn dort sind keine Paragraphe aufgelistet. Ich wollte Bilder vom Brief in Anhang tun, aber es steht ganze Zeit das die Datei zu groß ist deswegen schreibe ich es so rein. Hoffe das ist ok


Einladung

Termindaten
Datum
Uhrzeit
Raum
Serviceplatz

Bringen sie die Einladung zum Termin mit
Beachten Sie örtliche Hygiene abstandsregeln
Ich möchte mit ihnen über ihre berufliche Situation besprechen

Gesundheitsregelungen:
Kommen sie bitte nur wenn sie am Tag des Termins keine erkältungssymptome haben

Betreten Sie das Gebäude erst zum Termin
Innerhalb des Gebäudes ist maskenpflicht
Hände desinfizieren
Desinfenktionsmittelsäulen
Folgen Sie den Hinweisschilder innerhalb des Gebäudes hinsichtlich des aufsuchenden Raumes und verlassen des Gebäudes
Halten Sie Abstandsregelungen ein
Sofern es ihnen möglich ist, nehmen sie keine Kinder mit
Sollten sie Hilfe benötigen wegen aufgrund sprachlicher Barrieren können sie eine Begleitperson mitnehmen
Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen können notwendige Reisekosten erstattet werden sofern sie sie erstattet bekommen wollen. Sprechen sie dies bei dem Termin an.


2. Brief ist nur zum ankreuzen falls ich nicht kommen kann. Auch keine Paragraphe


Rückseite:

Unter bestimmten Voraussetzungen können Reisekosten erstattet werden . Für weitere Informationen wenden sie sich an ihren jobcenter . Bitte bringen sie ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag......


Dieses schreiben wurde mit Hilfe einer elektronischen  Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ist deshalb nicht unterschrieben . Für seine rechtswirksamkeit ist eine Unterschrift nicht erforderlich.






[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

hase_du_bleibst_hier

Müssten tust du nicht.

Aber wo ist das Problem einfach hinzugehen? Nachdem du wohl Sozialleistungen empfängst will das JC auch gerne wissen was dein derartiger Stand ist. Oder wo genau deine Probleme sind um dich verbessert zu untersützen.

Ich würde einfach hingehen. Evtl schon im Vorfeld die letzten Bewerbungen, Lebenslauf etc mitnehmen und zeigen.

Fettnäpfchen

Hallo4912

Zitat von: Hallo4912 am 05. November 2021, 23:07:02Muss ich diesen Termin wahrnehmen oder muss ich da nicht hingehen ohne Sanktionen zu erwarten, denn dort sind keine Paragraphe aufgelistet.
Ohne verpflichtende § kannst du beim nicht erscheinen zumindest nicht sanktioniert werden. Kann aber passieren das du trotzdem eine Anhörung dazu bekommst. Wenn du anständigerweise Bescheid gibst das du Erkältungssymptone hast kommt sicherlich die nächste Einladung postwendend.

MfG FN



Zitat von: Basshkopf am 06. November 2021, 00:37:38Evtl schon im Vorfeld die letzten Bewerbungen, Lebenslauf etc mitnehmen und zeigen.
Warum denn so was ist absolut überflüssig und macht je nach SB nur Probleme.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hallo4912

Hallo danke für deine Antwort. was meinst du mit Anhörung?

Mfg

Gast51006

Zitat von: Hallo4912 am 06. November 2021, 15:15:42
Hallo danke für deine Antwort. was meinst du mit Anhörung?

Mfg

Wo du vor einer eventuellen Sanktion die Möglichkeit bekommst, dass du dich zu dem Fall äußern kannst. Dazu bist du aber nicht verpflichtet.

Kaputt


Penny

Zitat von: Basshkopf am 06. November 2021, 00:37:38
Ich würde einfach hingehen. Evtl schon im Vorfeld die letzten Bewerbungen, Lebenslauf etc mitnehmen und zeigen.

Und das geht denen genau was an  :weisnich:
... Es begann 1902... Spielverein aus Meiderich

Simone-

Zitat von: Basshkopf am 06. November 2021, 00:37:38
Aber wo ist das Problem einfach hinzugehen? Nachdem du wohl Sozialleistungen empfängst will das JC auch gerne wissen was dein derartiger Stand ist. Oder wo genau deine Probleme sind um dich verbessert zu untersützen.

Ich würde einfach hingehen. Evtl schon im Vorfeld die letzten Bewerbungen, Lebenslauf etc mitnehmen und zeigen.
Ja ja, schön vorauseilender Gehorsam. Nix da :wand:. Nein, du musst nicht hin.

Ohne Einladung mit Nennung von § 309 Allgemeine Meldepflicht ist das JC nicht verpflichten die Reisekosten zu erstatten. Die Kann Bestimmung in der Einladung ist für den Ar*.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Hallo4912

Zitat von: Gast51006 am 06. November 2021, 15:19:22
Zitat von: Hallo4912 am 06. November 2021, 15:15:42
Hallo danke für deine Antwort. was meinst du mit Anhörung?

Mfg

Wo du vor einer eventuellen Sanktion die Möglichkeit bekommst, dass du dich zu dem Fall äußern kannst. Dazu bist du aber nicht verpflichtet.


Kann ich dann einfach schreiben ; das ich nicht gekommen bin weil keine Rechtsfolgebelehrung vorhanden war? Und was wenn ich mich nicht äußere, werde ich dann dennoch sanktioniert obwohl ebenfalls keine Rechtsfolgebelehrung dazu war, man muss ja erst informiert werden von ihnen das man sanktioniert wird wenn man nicht kommt beispielsweise  aber wenn das nicht vorhanden war die Vorwarnung sag ich mal, wie will sie dann sanktionieren

BigMama

Zitat von: Hallo4912 am 07. November 2021, 11:22:18Kann ich dann einfach schreiben ; das ich nicht gekommen bin weil keine Rechtsfolgebelehrung vorhanden war?
Ja.

Zitat von: Hallo4912 am 07. November 2021, 11:22:18Und was wenn ich mich nicht äußere, werde ich dann dennoch sanktioniert obwohl ebenfalls keine Rechtsfolgebelehrung dazu war, man muss ja erst informiert werden von ihnen das man sanktioniert wird wenn man nicht kommt beispielsweise  aber wenn das nicht vorhanden war die Vorwarnung sag ich mal, wie will sie dann sanktionieren
Was dein Vermittler letztendlich umsetzt kann dir hier niemand sagen. Aber es wäre rechtswidrig wenn er es tun würde eben weil keine Rechtsfolgenbelehrung im Schreiben enthalten war.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Hallo4912

Zitat von: BigMama am 07. November 2021, 11:25:16Zitat von: Hallo4912 am 07. November 2021, 11:22:18
Zitat von: Zitat von: Hallo4912 am 07. November 2021, 11:22:18Kann ich dann einfach schreiben ; das ich nicht gekommen bin weil keine Rechtsfolgebelehrung vorhanden war?
Ja.
und zusätzlich
Deswegen:
Zitat von: BigMama am 07. November 2021, 11:25:16Was dein Vermittler letztendlich umsetzt kann dir hier niemand sagen. Aber es wäre rechtswidrig wenn er es tun würde eben weil keine Rechtsfolgenbelehrung im Schreiben enthalten war.
würde ich in der Anhörung alles erwähnen.
Erstens steht es ohne die §§ 309 und 59 dann besteht auch keine Pflicht zur Fahrtkostenerstattung....
Zweitens wurde es deswegen als "Bitte" formuliert.
Drittens kannst du dir es nicht leisten da der RL eh schon zu niedrig ist und dieser auch nicht dafür da ist Bitten vom JC nachzukommen.

So aus dem Kopf:
Wäre der Absatz mit dem "Übersetzer" (davor/danach war auch noch so was halbgares wg. Kind o. so) leicht anders formuliert..... andererseits könnte man natürlich hinein interpretieren das kein Beistand erwünscht ist.... daher einfach weglassen.


MfG
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