Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Keine getrennte Bearbeitung von ALG2-Antrag und Vorschuss-Antrag (§42 SGB I)?

Begonnen von Wursti, 08. November 2021, 15:22:56

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Fettnäpfchen

Wursti

Zitat von: Wursti am 09. November 2021, 22:48:43Das Niveau dieses Forums ist insgesamt leider nur als traurig zu bezeichnen.
Wenn man die Antworten so liest kann man dir leider nur Recht geben.

Zitat von: Wursti am 08. November 2021, 17:31:18
Ich hab ´ne Menge geschrieben, aber das reicht scheinbar immer noch nicht.  :weisnich:
Die besagten Eingänge liegen auch vor dem Bewilligungszeitraum und sind daher eh nicht leistungsrelevant.
<Also eigentl. alles was verlangt werden darf wurde beantwortet und
was nicht (verlangt werden darf) wurde dann sicherlich darauf hingewiesen dass es die nichts angeht.>
Zitat von: Wursti am 08. November 2021, 19:26:20
Nein und nein, und das habe ich dem JC auch alles bereits schriftlich mitgeteilt.
zumindest aus meiner Sicht der Texte.


Zum Them EA
Mache diesen denn schon allein der Verweis den du auf den Antrag auf vorläufige Leistung bekommen hast, also die Abgabe zum 11.12., widerspricht ja schon dem Sinn dieses Antrages und das solltest du beim EA auf jeden Fall erwähnen.
Genauso wie die Sachen die den vereinfachten Antrag angehen.
Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht hier unter g) und h) nachschauen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Wursti

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. November 2021, 16:06:42
Wursti

Zitat von: Wursti am 09. November 2021, 22:48:43Das Niveau dieses Forums ist insgesamt leider nur als traurig zu bezeichnen.
Wenn man die Antworten so liest kann man dir leider nur Recht geben.

Zitat von: Wursti am 08. November 2021, 17:31:18
Ich hab ´ne Menge geschrieben, aber das reicht scheinbar immer noch nicht.  :weisnich:
Die besagten Eingänge liegen auch vor dem Bewilligungszeitraum und sind daher eh nicht leistungsrelevant.
<Also eigentl. alles was verlangt werden darf wurde beantwortet und
was nicht (verlangt werden darf) wurde dann sicherlich darauf hingewiesen dass es die nichts angeht.>
Zitat von: Wursti am 08. November 2021, 19:26:20
Nein und nein, und das habe ich dem JC auch alles bereits schriftlich mitgeteilt.
zumindest aus meiner Sicht der Texte.


Zum Them EA
Mache diesen denn schon allein der Verweis den du auf den Antrag auf vorläufige Leistung bekommen hast, also die Abgabe zum 11.12., widerspricht ja schon dem Sinn dieses Antrages und das solltest du beim EA auf jeden Fall erwähnen.
Genauso wie die Sachen die den vereinfachten Antrag angehen.
Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht hier unter g) und h) nachschauen.

MfG FN

Danke Fettnäpfchen,

du bist hier tatsächlich der einzige Lichtblick.  :clever:
Wäre nur schön gewesen, wenn du dich nach deinem ersten Beitrag etwas früher noch mal gemeldet hättest, das hätte hier einiges an Rumgetrolle ersparen können.  :grins:

Ich habe auf diese alberne JC-EMail aus meinem Ausgangsposting noch mal kernig und bestimmt zurück gemailt und mit dem SG gedroht. Einen Tag später bekam ich dann eine Mail, dass mein Antrag "bearbeitet" worden sei.
Da das in alle Richtungen interpretierbar ist, habe ich angerufen und angeblich - ich bin bei diesen Menschen wohl zurecht vorsichtig - ist mein Antrag bewilligt worden. Ob vorläufig oder endgültig oder was auch immer weiß ich wohl erst, wenn die Post da ist.  :lol:

An alle Duckmäuser, Angsthasen und JC-Mitarbeiter hier im Forum: sein Recht wahr zu nehmen lohnt sich und Widerstand ist nicht immer zwecklos! :ok:

Fettnäpfchen

Wursti

Zitat von: Wursti am 11. November 2021, 23:47:28Wäre nur schön gewesen, wenn du dich nach deinem ersten Beitrag etwas früher noch mal gemeldet hättest, das hätte hier einiges an Rumgetrolle ersparen können.  :grins:
Das hätte nicht wirklich geholfen.
Leider geht das schon länger so (war früher ganz anders) und da haben sich auch meine Zwischenmeldungen immer an den Hilfesuchenden gerichtet damit Unklarheiten oder gar falsche Infos aufgezeigt wurden und sich dieser Hilfesuchende sich orientieren kann.
Hier ging es ja nur darum das fast ausschließlich überflüssige Fragen gestellt wurden und da sah ich keinen Grund einzuschreiten. Bei "Unterstellungen" schreite ich auch nicht ein, dass kann jeder TE selber falls ihm es wert ist.
Ich gehe davon aus das jeder der hier nachfragt sowieso nach kontrolliert und/oder erkennt wenn was gut oder schlecht für ihn ist.

Zitat von: Wursti am 09. November 2021, 22:48:43Ich bin dann raus, kann hier zu. 
Ich selber freue mich das du doch nochmal reingeschaut hast.....habe schon befürchtet das du das nicht mehr liest.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.