Jobcenter rechnet Kindergeld an, was ich nicht erhalte. Rechtens ?

Begonnen von Gast51119, 11. November 2021, 17:26:31

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Gast51119

Hallo , liebes Forum
mein Problem ist, dass das Jobcenter weiter das Kindergeld anrechnet, für meinen jünsten und volljährigen Sohn, obwol die Kindergeldkasse das Kindergeld vorläufig eingestellt hat, um die Kindergeldberechtigung zu überprüfen.
Zur Sache :
Ich habe einen volljährigen Sohn und bis 2020 ging er noch zur Schule.  Das war eine Förderschule Schwerpunkt Lernen, wegen seinem ADHS, seiner Lernbehinderung und Entwicklungsverzögerung z.B. in Sprache, Motorik, Schreiben, Lesen usw.  Bis Mitte 2021 hat er keinen Ausbildungsplatz gefunden hat und ich habe deswegen auch weiter für ihn das Kindergeld bekommen. Bis Juni 2021 war er arbeitslos und arbeitssuchend und ausbildungssuchend gemeldet, bei der Kindergeldkasse und dem Jobcenter.
Einen Ausbildungsplatz hat er einfach nicht bekommen und das Jobcenter hat dazu auch nicht einmal einen Vermittlungsvorschlag gesendet, immer nur normale Jobangebote und so hat er im Juni 2021 hat er sich auf ein Stellenangebot beworben (Vollzeit, 1.Arbeitsmarkt) und hat die Arbeitsstelle auch bekommen.
Nach meiner Meinung ist es doch besser sofort zuzugreifen, wenn einem eine Arbeitsstelle angeboten wird, als weiterhin arbeitslos zu sein und auf einen Ausbildungsplatz zu warten, der vielleicht gar nicht kommt.
Natürlich habe ich das sofort der Kindergeldkasse mitgeteilt, und zuerst habe ich dort angerufen und den Job mitgeteilt und nachdem ich alle Unterlagen hatte, habe ich alle Unterlagen (Nachweis Arbeitsvertrag usw) auch postalisch an die Kindergeldkasse gesendet.
Das Kindergeld wurde dann weitergezahlt und ich bekam sogar Post von der Familienkasse, dass das Kindergeld weiter gezahlt wird, bis auf weiteres. Und das Kindergeld ging auch bis Oktober weiter auf mein Konto ein.
Dann bekam ich plötzlich ein Schreiben von der Kindergeldkasse, dass ich angeblich noch keine Unterlagen über meinen Sohn an die Kindergeldkasse gesendet habe.
Im November widerruft die Kasse ihren Bescheid (wegen der Weiterzahlung des Kindergeldes im Oktober), weil ich , seit mein Sohn angefangen hat zu arbeiten, keinen Nachweis erbracht habe, dass er weiter Ausbildungssuchend ist.
Ich habe angegeben, dass sich ja aus dem Job ein Ausbildungsverhältnis entstehen könnte, mit Anrechnung der bisherigen arbeitszeit, aber das reicht der Kindergeldkassen nicht.
Die Kindergeldkasse verlangt nun, seit er angefangen hat zu arbeiten, Nachweise über Bewerbungsbemühungen für einen Ausbildungsplatz.
Nicht nur, dass die Kindergeldkasse das Kindergeld sofort eingestellt hat, sondern verlangt auch, dass wir seit 07/2021 das gezahlte Kindergeld zurück zahlen müssen.
Warum hat die Kindergeldkasse denn nicht sofort nach dem die von dem Job wussten (seit dem 01.Juli) mitgeteilt, dass mein Sohn sich weiterhin um einen Ausbildungsplatz bemühen muss und Nachweise (Bewerbungsschreiben, Absagen usw) weiterhin erbringen muss ? Warum fällt denen das erst ein paar Monate später ein und erst nachdem, wir im Oktober den Bescheid erhalten haben, dass es weiterghin Kindergeld gibt ?
Meine fragen dazu sind :
Wenn die Kindergeldkasse beschließt, dass das Kindergeld nicht nur sofort eingestellt wird sondern wir auch noch diese 4 Monate Kindergeld zurück zahlen müssen ?
das Jobcenter hat das Kindergeld immer angerechnet und was ist, wenn uns das ab Juli´21 nicht mehr zusteht ?
Wir haben kein Geld, um dann fast 900 € zurück zu zahlen.

Wisst ihr Rat dazu ?
mfG J

Flip

Zitat von: Gast51119 am 11. November 2021, 17:26:31Wenn die Kindergeldkasse beschließt, dass das Kindergeld nicht nur sofort eingestellt wird sondern wir auch noch diese 4 Monate Kindergeld zurück zahlen müssen ?
das Jobcenter hat das Kindergeld immer angerechnet und was ist, wenn uns das ab Juli´21 nicht mehr zusteht ?
Wir haben kein Geld, um dann fast 900 € zurück zu zahlen.

Beim JC zählt nur der Zufluss. Ihr müsstet einen Antrag auf Erlass bei der Kindergeldkasse stellen mit Hinweis darauf, dass das Kindergeld als Einkommen beim JC berücksichtigt wurde.

blaumeise

Mit der Kindergeldkasse, das klärst du separat. Beim JC legst du gegen den Bescheid, mit dem dir Kindergeld als Einkommen angerechnet wird, das du gar nicht aufs Konto erhältst, nachweislich schriftlich Widerspruch ein. Als Begründung genügt, dass der Zufluss gar nicht erfolgt bzw. erfolgt ist. Fiktives Einkommen darf nicht angerechnet werden. Als Nachweis würde ich eine Kopie des Kontoauszugs mit einreichen.

Flip

Erstmal sollte die TE es überhaupt dem Jobcenter mitteilen und den Aufhebungsbescheid der Kindergeldkasse einreichen. Denn im Normalfall gibt es momentan gar keinen innerhalb einer Monatsfrist erlassenen Bescheid des Jobcenters, gegen den man überhaupt in Widerspruch gehen kann.

Gast51119

Hallo, liebes Forum
um hier noch einmal zu erklären.
Das Jobcenter behauptet, ich wäre meiner Mitwirkungspflicht gegenüber er Kindergeldkasse nicht nachgekommen.
Da die Familienkasse noch keine endgültige Entscheidung getroffen hat, zur Kindergeld-Weiterzahlung, will das Jobcenter das Kindergeld auch so lange als Einkommen anrechnen, bis die Kindergeldkasse eine entgültige Entscheidung getroffen hat.

Bei diesem Schreiben, dass ich vom Jobcenter erhalten habe, stand keine Rechtsbehelfsbelehrung mit drauf.
Die Rückseite des Schreibens ins unbeschrieben und deshalb habe ich diese Seite hier nicht mit hochgeladen.

Siehe Anhang !

Dass ich meiner Mitwirkungspflicht gar nicht nachgekommen sein soll, das stimmt so nicht, denn ich habe immer alle Unterlagen an die Kindergeldkasse gesendet, teilsweise liegen sogar einige Unterlagen und Dokumente, bei der Kindergeldkasse, in 10-facher Ausführung vor, da die Kindergeldkasse die gleichen Unterlagen (z.B. den Schwerbehindertenausweis meines Sohnes, mit 60 GdB) immer wieder erneut anfordert.
Auch z.B. diese
"Einwilligung zum Zugriff und zur Verarbeitung der bei den Trägern (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als gemeinsame Einrichtung) gespeicherten Daten des Kindes"
habe ich in diesem Jahr schon mindestens 6-7 Mal an die Kindergeldkasse gesendet.

Hier geht es lediglich um die Bewerbungsbemühungen, für einen Ausbildungsplatz, ab Juli 2021 (d.h. in dem Monat, wo er angefangen hat zu arbeiten) bis November 2021.
Mein Sohn hat , nach 10 Monaten Arbeitslosigkeit endlich einen Job gefunden und die Kindergeldkasse will, dass er sich trotzdem (seit Juli) woanders um einen Ausbildungsplatz bewirbt.
Das hat die Kindergeldkasse uns aber so nicht mitgeteilt.
Aus diesem jetzigen Beschäftigungsverhältnis, könnte ein Ausbildungsplatz werden und über die mögliche Ausbildung, wird nur (mündlich) gesprochen.
Das aber reicht der Kindergeldkasse als Information nicht aus. Die wollen Fakten und Nachweise, zu diesem eventuell-entstehenden Ausbildungsplatz, aber mein Sohn kann doch bei dieser Firma keinen Druck machen, nur weil die Kindergeldkasse das so will.

In dem Schreiben der Kindergeldkasse steht auch drin, dass mein Sohn Nachweise usw. erbringen soll z.B. durch Schriftverkehr von Universitäten/Hochschulen/Fachhochschulen !
Die Kindergeldkasse weiß genau, dass er eine Schwerbehinderung hat, eine Lernbehinderung usw und immer nur auf Förderschulen war.
Warum schreiben die dann was von Universitäten ?
Das sind wieder nur allgemeine Textbausteine, die die Familienkasse da schreibt und nichts, was individuell auf meinen Sohn passt und auf unserer Situation.

Und dann steht da : "Für ein Kind besteht dann Kindergeld, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten."
Mein Sohn ist aber in der Lage in Vollzeit zu arbeiten; auch wenn er ein paar Handicaps hat.

Ich habe Kontakt aufgenommen zur Kindergeldkasse und die meinen, wenn mein Kind trotz Schwerbehinderung in Vollzeit arbeiten kann, kann er ja nicht krank sein oder schwerbehindert
Die wollen jetzt alles noch einmal überprüfen, ob ggf. der Hausarzt, das Versorgungsamt, der berufsmedizinische Dienst usw falsche Angaben gemacht hat. Wovon träumen die Nachts ?  :wand:

In dem Schreiben steht :
"Sofern diese Nachweise nicht vorliegen, kann nachrangig geprüft werden, ob die Voraussetzungen der Kindergeldzahlung, für ein Kind mit Behinderung vorliegen"

Das mit der Voraussetzung der Behinderung, war bis jetzt noch nie von wirklicher Bedeutung, bei der Kindergeldkasse, denn es ging bisher immer nur darum, dass er ausbildungssuchend war und aufgrund seinen Krankheiten und seiner Lernbehinderung usw in der Jobsuche eingeschränkt war, und bis 2020 Schüler war.
Jetzt hat er einen Vollzeitjob und die Kindergeldkasse wwusste davon und hat weiter Kindergeld gezahlt .
Und dann jetzt plötzlich der Stress, mit der vorübergehenden Einstellung des Kindergeldes und ggf der Rückzahlung.

So gesehen, hat die Kindergeldkasse einen Bearbeitungsfehler gemacht, seit Juli 2021 und nicht ich.
Diese "Einwilligung zum Zugriff und zur Verarbeitung der bei den Trägern (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als gemeinsame Einrichtung) gespeicherten Daten des Kindes" hat die Kindergeldkasse nicht genutzt, gegenüber dem Jobcenter.
Was kann ich jetzt dafür, dass die Kindergeldkasse sich nicht informiert hat beim Jobcenter, wegen der Arbeitsaufnahme.
Die Kindergeldkasse hat uns informiert, dass trotz des jetzigen Vollzeitsjobs, ihm weiter Kindergeld zusteht.
Und das widerrufen die jetzt !

Ich habe das Schreiben der Kindergeldkasse hier auch hochgeladen.
Auch hier stand keine Rechtsbebehelfsbelehrung dabei.

So ein Durcheinander aber auch.
Ich hoffe, dass Ihr wenigstens einen Überblick habt und verstanden habt, was ich hier zusammen geschrieben habe  :schaem:



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

blaumeise

Die ganze Sache mit der Kindergeldkasse und wer da welchen Fehler möglicherweise gemacht hat, kann ich nicht beurteilen. Ich würde aber gegenüber dem JC darauf beharren, dass fiktives Einkommen nicht angerechnet werden darf und dass die Kindergeldkasse erst die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld prüfen muss. Das steht in dem Schreiben der KKasse ja auch so drin. Wenn irgendwann Kindergeld nachgezahlt wird, rechnet das JC das eben später als Einnahme an.

Du kannst dich auf dieses Urteil des BSG berufen:
Zitat- Urteil vom 29.11.2012, Az. B 14 AS 161/11 R:
Die Berücksichtigung einer fiktiven Einnahme als bedarfsmindernd ist nach dem SGB II ausgeschlossen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken.
Aus: https://hartz.info/index.php?topic=2363.0

Sheherazade

Zitat von: Gast51119 am 12. November 2021, 18:27:34
Aus diesem jetzigen Beschäftigungsverhältnis, könnte ein Ausbildungsplatz werden und über die mögliche Ausbildung, wird nur (mündlich) gesprochen.
Das aber reicht der Kindergeldkasse als Information nicht aus. Die wollen Fakten und Nachweise, zu diesem eventuell-entstehenden Ausbildungsplatz, aber mein Sohn kann doch bei dieser Firma keinen Druck machen, nur weil die Kindergeldkasse das so will.

In dem Schreiben der Kindergeldkasse steht auch drin, dass mein Sohn Nachweise usw. erbringen soll z.B. durch Schriftverkehr von Universitäten/Hochschulen/Fachhochschulen !
Die Kindergeldkasse weiß genau, dass er eine Schwerbehinderung hat, eine Lernbehinderung usw und immer nur auf Förderschulen war.
Warum schreiben die dann was von Universitäten ?

Die Kindergeldkasse will einfach nur Nachweise, dass sich dein Sohn ohne Erstausbildung trotz Vollzeitarbeitsverhältnis weiter auf Ausbildungssuche befindet - offenbar ist ja seine Ausbildungsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit nicht aufrecht erhalten worden - warum auch immer. Diese Nachweise können in Form von Bewerbungen auf Ausbildungs- oder Studienplätze erbracht werden, wenn das volljährige Kind nicht mehr bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet ist. Kann die Ausbildungssuche nicht nachgewiesen werden, besteht auch kein Anspruch auf Kindergeld.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"