Details in der EGV - Bewerbungen

Begonnen von jumba, 08. November 2021, 10:42:47

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jumba

Danke nochmal für deine Antwort.

Ich habe eine EGV vorliegen, ja.

Was ist eigentlich wenn ich die EGV in der steht Bewerbungen sind zum x. eines Monats abzuliefern unterschreiben würde, bin ich dann auch verpflichtet zum x. eines Monats zu liefern oder könnte ich immer noch darauf pochen das mir unrecht getan wurde und die EGV eigentlich ungültig ist?

Kopfbahnhof

Zitat von: jumba am 12. November 2021, 22:18:54ewerbungen sind zum x. eines Monats abzuliefern unterschreiben würde
Dann bist du damit Einverstanden und daran gebunden.

Später dagegen vorzugehen ist deutlich schwerer, wenn man den Müll unterschrieben hat.

jumba

Ok danke und ein schönes Wochenende.
Damit sind denke ich all meine Fragen geklärt.