Wie und wo kann ich mich gegen das Jobcenter beschweren?

Begonnen von tibitoma, 13. November 2021, 20:17:02

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tibitoma

1. Zeitraum Oktober 2020 — April 2021
Ich habe eine Steuerrückerstattung bekommen, deshalb wurde mir für die Monate Februar und März 2021 30 Euro mehr ALG2 überwiesen.
Minijob-Verdienst neben ALG2: Januar 2021 64 Euro, Februar 2021 104 Euro.
Im September kam eine Entscheidung vom JC: ich muss die extra 2x30 Euro überweisen — und ohne Nachdenken habe ich das gemacht. Aber die Berechnung war falsch: Januar 30+64 Euro = 94 Euro > 100 Euro Grundfreibetrag. Einkommen für Februar: 134 Euro => 100 Euro Freibetrag, 34*0,8 = 27,20 = ich sollte nur 27,80 Euro erstatten. 

2. Zeitraum April 2021 — Oktober 2021: Vor ein paar Wochen habe ich euch meine Probleme mit dem JC  mitgeteilt: das JC hat wegen meines Minijobs die Höhe des ALG2s vermindert. Vom 1. Juli bin ich als Teilzeitjobber beschäftigt und bekomme ich eine Aufstockung aus HartzIV. Rückwirkend wurde eine neue Berechnung für diesen Zeitraum gemacht. Das JC soll mir ca. 250 Euro erstatten, aber ich bekam eine Entscheidung: sie wollen 176 Euro zurück. Sie haben den Freibetrag von 100 Euro + das Anfangsdatum meines Teilzeitjobs (01.07) nicht berücksichtigt, in der Berechnung steht, dass ich diesen Teilzeitjob seit 1. April habe.

3. In der neuen Bewilligung  der Aufstockung vom Oktober 2021 steht, dass ich netto (und fix) X Euro verdiene, deshalb bekomme ich 620 Euro Aufstockung dazu, aber ich verdiene nur netto X—72 Euro. Von der Vertragskündigung bei der Minijob-Firma habe ich eine Kopie im Juli eingelegt. Plus wegen Laktoseintoleranz und Zöliakie wurde der Mehrbedarf nicht mehr ausgerechnet XDD, was ist das? ist ein Wunder in meinem Bauch passiert? Soll ich wieder ein ärztliches Attest vorlegen und dafür wieder zwanzig Euro bezahlen?

Natürlich habe ich schon 2 Widersprüche dem JC gesendet, aber die Prozedur dauert lange, ich muss die Kosten der Miete und et cetera decken. 

4. Vor 14 Monaten habe ich meinen ALG2-Antrag als Einschreibebrief gesendet, die Bewilligung kam nicht bis 20. Sept. 2020, ich rief das JC an: der Antrag ist verschwunden.

Es hat gereicht! Was ist das für eine Behandlung?!?!


Flip

1. 2x 30 Euro ist schon richtig. Die waren der Freibetrag auf die Steuererstattung. Und für den Job gibt's dann nicht mehr 100 Euro Grundfreibetrag, sondern quasi nur noch 70, da es die 30 Euro nur einmal gibt.

2. Ist mit der knappen Beschreibung nicht nachzuvollziehen.

3. Verdienst du in monatlich gleich bleibender Höhe? Hast du in der vorherigen Bewilligung den Mehrbedarf erhalten? Hast du mal nachgefragt, warum er fehlt oder steht dazu was im Bescheid?

4. Auch ein Einschreiben ist kein gerichtsfester Zustellnachweis.

tibitoma

#2
1. Das ist klar, deshalb bin ich nervös, ich habe 60 Euro erstattet und im Januar habe ich nur 64 Euro verdient.

2. Der Freibetrag von 100 Euro (Lohn Minijob) wurde nicht übersprungen und der Betrag von ALG2 wurde um 80,50/Monat ausgerechnet.
4*80,50=242 Euro (April, Mai, Juni, Juli).

Für August wurde der Minijob noch berücksichtigt, minus 80,50 Euro, aber ab Juli habe das nicht mehr gemacht.

322,50

Für September habe ich mehr Aufstockung bekommen, weil das Jobcebter hat einen kleineren Nettolohn ausgerechnet. + Ca. 70 Euro extra, das muss ich zurückzahlen.

322,50—70= 250 Euro.
Ist es verständlich jetzt? So viele Fehler können kein Zufall sein!

3. Ja, die gleiche Höhe, 20x4 Stunden/Monat, wenn ich mich krank melde, kann ich nachher mehr arbeiten.

4. Tja, eine Anwältin hat mir gesagt, dass ein Einschreiben die beste Möglichkeit ist, wenn man Dokumente ans JC schickt, weil man mit dem kleinen Postzettel reklamieren kann. Keine Emails, keine normale Briefe, kein persönliche Dokumentabgabe, nur Einschreibebrief. Die Anlagen auf dem Hauptdokument und auch auf dem Umschlag immer auslisten. Sie hat mir erwähnt, dass man dem JC nicht vertrauen sollte. Nie, weil viele Mitarbeiter  :zensiert: sind.



Flip

#3
Zitat von: tibitoma am 14. November 2021, 11:46:14Ist es verständlich jetzt?

Nein. Verworren dahingeschmissene Zahlen, mehr nicht.

Zitat von: tibitoma am 14. November 2021, 11:46:14Ja, die gleiche Höhe, 20x4 Stunden/Monat,

Dann sollte im Bescheid stehen, wieso man mehr anrechnet. Ist der Bescheid vorläufig?

Zitat von: tibitoma am 14. November 2021, 11:46:14Tja, eine Anwältin hat mir gesagt, dass ein Einschreiben die beste Möglichkeit ist,

Das beste ist ein Fax mit qualifiziertem Faxsendebericht oder Jobcenter digital. Mit einem Einschreiben hat man nur einen Nachweis, dass man was versendet hat aber nicht, was.

Zitat von: tibitoma am 14. November 2021, 11:46:14Nie, weil viele Mitarbeiter  :zensiert: sind.

In den Jobcentern arbeiten keine Menschen, die im 3. Reich eine NSDAP etc. Vergangenheit haben. Gemeinhin geht man heutzutage mit spätestens 67 in Rente. Falls du Neo-Nazis meinst, würde ich die Aussage gern mit "was für ein ausgemachter Bullshit" kommentieren.

Ottokar

Auch wenn eine Anwältin das so gesagt hat, wird dir ein Zitat dieser Aussage erheblichen Ärger machen. Das sollte dir eigentlich bewusst sein.
Rechtlich gesehen erfüllt diese Aussage den Straftatbestand der Volksverhetzung
Zudem bezweifle ich ernsthaft, dass die Anwältin dein Zitat bestätigen würde, denn damit würde sie ihrerseits eine Straftat eingestehen. Stattdessen wird ein Anwalt sowas leugnen und du hast noch eine Verleumdungsanzeige am Hals, sowie eine Unterlassungs- und Schadenersatzklage.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Christian007

Wo man sich gegen bzw. über das Jobcenter beschweren kann?

Nun, das ist leider das Problem. Nirgendwo!

Es gibt schlichtweg keine Behörde oder sonst irgendwas wo man sich beschweren könnte bzw. die dem Jobcenter auf die Finger kucken. Gerade deshalb hat sich da ja dieser Status Quo von Willkür und "Ich kann machen was ich will und komm damit durch." etabliert. Das dort Anträge und Dokumente verschwinden ist ebenfalls gängige Praxis und schon lange kein Einzelfall mehr. Besonders oft fallen WBAs und Dokumente die vom Leistungsempfänger angefordert wurden um eine Bedürftigkeit nachzuweisen bzw. der Mitwirkungspflicht nachzukommen dieser "Das ist hier nicht angekommen"-Taktik zum Opfer auch wenn diese Daten per Einschreiben eingesendet oder (vor Corona, bevor die JC sich in den "Draußen herrscht die Pest, wir lassen keinen mehr rein auch nach Lockerungen."-Modus versetzt haben.) sogar persönlich im Beisein von Zeugen abgegeben wurden.


Das einzige was, so glaube ich, vielleicht eine Möglichkeit wäre, sich über die Jobcenter zu beschweren, wäre sich direkt an die Bundesregierung bzw. den entsprechenden Minister zu wenden aber da sehe ich als kleiner Hartzer absolut keine Chance das man einem von uns zuhört bzw. überhaupt darüber nachdenkt uns sprechen zu lassen. Und einen direkten Brief dorthin schreiben ist garantiert vom selben Erfolg gekrönt als würde man dem JC schreiben.


Die einzige Methode sich gegen fehlerhafte oder willkürliche Aktionen des JC zu wehren ist und bleibt der Gang zum Sozialgericht bzw. zum Anwalt. Doch da hat man dann auch das Problem das man sich, je nach Fall, Tage, nein Wochenlang mit Anwalt und Gericht in Verbindung setzen muss um das ganze zu Klären.

Ergebnis: Anstatt sich um wirklich WICHTIGE Dinge kümmern zu können, z.B. die Suche nach einer geeigneten Arbeit wozu man ja VERPFLICHTET ist, muss man sich ewig damit befassen dem was einem zusteht hinterherzurennen und sein Recht einzufordern.


Aber sollte irgendjemand doch eine Möglichkeit finden sich wirkungsvoll und verlässlich über das Jobcenter zu beschweren, so fern die Beschwerde berechtigt ist, dann zögert nicht es hier mitzuteilen.
Manchmal komme ich mir vor wie in einem Asterix-Comic.
Umzingelt von Denktnix, Machtnix, Weissnix, und Kannnix.
Und das schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, als Erklärnix weil Bringtnix.