Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst

Begonnen von enroy23, 15. November 2021, 10:34:09

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enroy23

Ja, es ist dem Jobcenter wohl bekannt. Aber das wäre doch etwas für das Finanzamt? Ich dachte, beim Jobcenter spielte diese Qualifikation keine Rolle?

Und ich dachte auch, weil das Jobcenter das als "nebenberuflich" qualifiziert sei das diesbezüglich, und gegenüber dem Finanzamt, weil ich ALG II beziehe kein Problem, aber vielleicht irre ich mich in beidem. Das wäre... unschön.

Sheherazade

Niemand hier kennt deine Geschäftsgrundlage, nur du. Es gibt auch Selbständigkeiten, da rechnet man mit einem "Auftraggeber" ab und ist trotzdem (auch vor dem Finanzamt) nicht scheinselbständig, z. B. als Geschäftsstelle von Lohnsteuerhilfevereinen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

blaumeise

Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 13:06:24Ja, es ist dem Jobcenter wohl bekannt. Aber das wäre doch etwas für das Finanzamt? Ich dachte, beim Jobcenter spielte diese Qualifikation keine Rolle?
Genau. Wie gesagt, es ist nicht Aufgabe des Jobcenters, die Aufgaben des Finanzamts zu übernehmen. Dafür gibt es ebenfalls keine Rechtsgrundlage, falls das die Begründung wäre. Es zählt, dass du Einkommen hast, und diesbzüglich musst du die zur Leistungsfeststellung und -berechnung notwendigen Nachweise vorlegen.

enroy23


Der Friese

Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 13:06:24
Ja, es ist dem Jobcenter wohl bekannt. Aber das wäre doch etwas für das Finanzamt? Ich dachte, beim Jobcenter spielte diese Qualifikation keine Rolle?

Und ich dachte auch, weil das Jobcenter das als "nebenberuflich" qualifiziert sei das diesbezüglich, und gegenüber dem Finanzamt, weil ich ALG II beziehe kein Problem, aber vielleicht irre ich mich in beidem. Das wäre... unschön.

Das siehst du schon richtig, jedoch wäre das meine Idee, weshalb der übereifrige SB auf einmal daran interessiert ist. So genau nehmen die das ja nicht immer mit ihren Befugnissen.  :zwinker:

enroy23

Verstehe, vielen Dank. Ja, in der Tat. Manchmal hat man Glück und alles läuft nach dem Gesetz, aber manchmal (meiner Erfahrung nach besonders am Anfang) muß man auch sehr aufpassen.

Ronald BW

Kannst du deine Leistung frei einteilen oder wird dir gesagt wann du zu kommen hast.
Eine Scheinselbständigkeit hat das Jobcenter wenn es mit dem Probanden zu tun hat sehr wohl zu interessieren.
Was wahrscheinlich ist wenn schon Rechnungsvordrucke vorgeschrieben werden.

blaumeise

Zitat von: Ronald BW am 16. November 2021, 04:28:04Eine Scheinselbständigkeit hat das Jobcenter wenn es mit dem Probanden zu tun hat sehr wohl zu interessieren.
Inwiefern? Mit welcher Rechtsgrundlage?

enroy23

Ob jetzt scheinselbständig oder nicht - auch ich möchte mich der Frage Blaumeises nach der Rechtsgrundlage anschließen, nach der das Jobcenter, läge sie denn vor, dagegen einzuschreiten (sie zu untersagen) berechtigt oder verpflichtet wäre.

Gast32644

Zitat von: blaumeise am 15. November 2021, 13:14:23
Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 13:06:24Ja, es ist dem Jobcenter wohl bekannt. Aber das wäre doch etwas für das Finanzamt? Ich dachte, beim Jobcenter spielte diese Qualifikation keine Rolle?
Genau. Wie gesagt, es ist nicht Aufgabe des Jobcenters, die Aufgaben des Finanzamts zu übernehmen. Dafür gibt es ebenfalls keine Rechtsgrundlage, falls das die Begründung wäre. Es zählt, dass du Einkommen hast, und diesbzüglich musst du die zur Leistungsfeststellung und -berechnung notwendigen Nachweise vorlegen.

Diese Aussage ist so nicht richtig. Als ich die Überschrift zu diesem Beitrag gelesen habe, war meine 1. Frage:

@enroy23
Bist du Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Hast du dich als Freiberuflicher mit Nebentätigkeit beim JC gemeldet, dann wollen die das selbstverständlich prüfen, denn ohne entsprechende Qualifikation darfst du keine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Da ergibt eine gestellte Rechnung natürlich Rückschlüsse auf deine Tätigkeit.

Ronald BW

Scheinselbständigkeit wird wie Schwarzarbeit gewertet.
Es ist also unlogisch zu glauben ein Jobcenter bräuchte diese Frage nicht zu stellen.
Tätig wird dann das Finanzamt , der Zoll und Die Deutsche Rentenversicherung.

Es gibt einige Merkmale die unbedingt erfüllt sein sollten damit es keine Scheinselbständigkeit ist.
Der wichtigste von allen ist Eigenregie.
Das Wort Eigenregie sollte in jeder Rechnung stehen.
So als Beispiel: Für Sie in Eigenregie lt. Nachweis geleistete Arbeitsstunden
dann wenn denen der Nachweis schon vorliegt die Gesamtstunden oder halt Datum Stundenzahl + Preis
Unter 25-30€ pro Stunde wird es unglaubwürdig, grob zwischen 60-80% des üblichen Satzes der beim Endkunden Abgerechnet wird sollte drin sein.
Oder wenn dein Auftraggeber bei dir Endkunde ist so in etwa das 3 fache des üblichen Brutto-Stundenlohns für Festangestellte.
Ich habe das selber jahrelang so gehandhabt.
Eigenregie bedeutet auch Du kannst deinen Satz nach kurzer Bekanntgabe ändern. Also du musst freie Preisgestaltung haben.
Verhandlungen bleiben natürlich erlaubt.

blaumeise

Zitat von: Ronald BW am 17. November 2021, 01:27:55Es ist also unlogisch zu glauben ein Jobcenter bräuchte diese Frage nicht zu stellen.
Na, dann kann es @enroy sicher die Begründung samt Rechtsgrundlage schriftlich nennen, falls es weiterhin auf seiner Forderung besteht.


@enroy: Lass dich nicht verunsichern. Solange das JC dir keine Begründung und keine Rechtsgundlage für seine Forderung nennt, musst du keine Rechnung einreichen. Ich würde vorgehen, wie ich es oben geschrieben habe.

enroy23

Ich danke allen, die sich bemüht haben, meine Frage zu beantworten.

Es ging mir gar nicht darum, zu bewerten, ob meine Tätigkeit als scheinselbständig zu bewerten wäre, das möchte ich hier als solches gar nicht diskutieren, auch wenn ich für die gegebenen interessanten Anregungen danke unbeschadet der Frage, ob jetzt alles von manchen Gesagte zutrifft oder nicht. Manches dabei sind natürlich hilfreiche Kriterien. Das Feld ist vielschichtig, es gibt, wie schon gesagt wurde, viele Kriterien.

Meine Frage war ja eigentlich nur gewesen, welche  Gründe das Jobcenter gehabt haben könnte, und daran anschließend, ob man einer solchen Bitte nachkommen müsse, und dafür ist natürlich entscheidend, daß es eine (auch tatsächlich) einschlägie Rechtsgrundlage dafür gibt.

Sheherazade

Zitat von: enroy23 am 17. November 2021, 15:03:25
Meine Frage war ja eigentlich nur gewesen, welche  Gründe das Jobcenter gehabt haben könnte

Auf solch eine Frage können nur spekulative Antworten kommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

enroy23

@Sheherazade, das stimmt natürlich, danke für den Hinweis. Aber manchmal hat der ein oder andere ja ähnliche Erfahrungen gemacht und kennt vielleicht die Motive der Sachbearbeiter. Auf jeden Fall ist es hilfreich gewesen, da verschiedene Perspektiven zu lesen.