Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst

Begonnen von enroy23, 15. November 2021, 10:34:09

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enroy23

Hallo allerseits,

nun bin ich wiederholt vom Jobcenter "gebeten" worden, für die endgültige Erstellung der Anlage EKS eine Beispielsrechnung beizulegen. Ich könne, so heißt es, die Kundendaten aus Datenschutzgründen schwärzen.

Bisher hatte ich das immer abgelehnt mit dem Argument, ich könne die Einnahmen auch durch meine Kontoauszüge nachweisen, und die Einnahmen allein seien maßgeblich (Leistungsrelevanz).

Nun frage ich mich zwei Dinge:

1. Welche Hintergedanken könnte das Jobcenter bei dem Verlangen haben? Könnten diese sich irgendwie zu meinem Nachteil arrangieren?
2. Muß ich die Rechnung(en) in Kopie abliefern bzw. zur Einsicht vorlegen? Gilt denn meine Argumentation, maßgeblich seien allein die Einnahmen, nicht?

Ich habe nichts zu verbergen, aber je weniger Daten man dem Jobcenter gibt, desto weniger Risiken setzt man sich m. E. oft aus. Nur hier weiß ich nicht, was die Risken sein könnten.

Für eventuelle hilfreiche Antworten schon im Voraus vielen Dank!  :smile:

Sheherazade

Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 10:34:09
nun bin ich wiederholt vom Jobcenter "gebeten" worden, für die endgültige Erstellung der Anlage EKS eine Beispielsrechnung beizulegen.

Was soll diese "Beispielrechnung" sein?

Kannst du bitte mal den genauen Wortlaut dieser Forderung hier einstellen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

blaumeise

Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 10:34:09nun bin ich wiederholt vom Jobcenter "gebeten" worden, für die endgültige Erstellung der Anlage EKS eine Beispielsrechnung beizulegen. Ich könne, so heißt es, die Kundendaten aus Datenschutzgründen schwärzen.
Die Rechnungen sind nicht leistungsrelevant und müssen, auch mit geschwärzten Kundendaten, nicht vorgelegt werden. Du bist laut § 60 SGB I  ==>  http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51870.htm  lediglich dazu verpflichtet, "alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind ...".

Erheblich sind die Höhe und der Zeitpunkt des Zahlungseingangs sowie der Buchungstext, also worum es sich handelt, damit das JC den Zahlungseingang als betriebliche Einnahme erkennen kann.

Falls das JC das anders sieht, soll es das samt Rechtsgrundlage dir schriftlich darlegen.

enroy23

"Um über ihren Leistungsanspruch endgültig entscheiden zu können, werden noch folgende Unterlagen von Ihnen zur Selbständigkeit benötigt:

Anlage EKS mit abschließenden Angaben.

Incl. der Unterlagen zu den freiberuflichen Einnahmen und Ausgaben plus Kontoauszüge (soweit diese nicht bereits eingereicht worden sind).

Bitte fügen Sie auch beispielhaft Abrechnungen gegenüber Fa. [...] GmbH bei (Kundennamen können geschwärzt werden)

Hinweis

Sollten Sie oder die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschasft lebenden Personen bis zum unten genannten Termin der Nachweis- und Auskunftspflicht nicht nachkommen und die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig einreichen, werde ich feststellen müssen, dass kein Leistungsanspruch bestand (§ 41a Absatz 3 SGB II). Dies bedeutet, dass die in diesem Zeitraum nur vorläufig bewilligten Leistungen in voller Höhe zu erstatten sind."

blaumeise

Wie handhabst du das praktisch? Schreibst du der Firma Rechnungen oder was ist mit "Abrechnungen" gemeint?

enroy23

Danke für Euere beiden Antworten. Den Wortlaut habe ich gerade eingestsellt. - Es sind normale Rechnungen über die erbrachte Dienstleistung. (Die Firma hat darauf bestanden, selbst das Rechnungsformular zu gestalten und zur Verfügung zu stellen. Ich weiß, daß ist nicht gut, aber es ist leider so.)

blaumeise

Solange du darauf achtest, dass du du damit den Anforderungen genügst, wie deine Rechnungen auszusehen haben, spricht nichts dagegen. Ich meine eindeutige Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und was sonst noch so draufstehen muss. Es sind schließlich deine Rechnungen, nicht die der Firma.

justine1992

Ist diese Firma Dein einziger Kunde? Erscheint Dir selbst an diesen Rechnungen/Abrechnungen irgendwas "komisch"?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

enroy23

Leider ist zum Zeitpunkt dieses Threads die Firma der einzige Kunde. Nein, an den Rechnungen ist nichts komisch, die sollten ok sein.

blaumeise

Auf jeden Fall ist es so, dass es nicht zu den Aufgaben des JC gehört, Dinge zu prüfen, die - wenn - dann das Finanzamt zu prüfen hätte. Da überschreitet der SB seine Kompetenzen - falls das der Grund sein sollte. Bis jetzt wissen wir das ja nicht.

justine1992

Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 11:00:04
Bitte fügen Sie auch beispielhaft Abrechnungen gegenüber Fa. [...] GmbH bei (Kundennamen können geschwärzt werden)
Eigentlich ist das nicht so formuliert, als gehörte das zu Deinen Mitwirkungspflichten. Ich würde es ignorieren und bei einer etwaigen weiteren Anforderung die Rechtsgrundlage anfordern.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

enroy23

@blaumeise Ok, danke (Ich glaube nicht, daß ich von dem Finanzamt bezüglich der Rechnungen etwas zu befürchten hätte.).

@justine1992 Ja, danke, ich würde es auch so sehen, aber man kann sich bei so etwas ja nie sicher sein. Bisher bin ich ja auch immer mit meiner Argumentation durchgekommen, ich habe mich nun nur gefragt, ob es das überhaupt wert ist und daher eben, welche Hintergedanken dahinter stehen könnten (Z. B. zu erfahren, wieviel ich pro Stunde verdiene, wieviele Stunden ich pro Monat leiste o. ä. - aber welchen Strick könnte das Jobcenter daraus zu drehen versuchen? Daher bin ich vorsichtig).

blaumeise

Da in dem Schreiben steht:
Zitat
Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 11:00:04"Um über ihren Leistungsanspruch endgültig entscheiden zu können,

... würde ich die Aufforderung nicht ignorieren, sondern nachweislich schriftlich antworten, ähnlich wie ich in Antwort #2 geschrieben habe.

enroy23


Der Friese

Kann es sein, dass der SB versucht dir Scheinselbständigkeit zu unterstellen, da du nur einen Auftragsnehmer hast? Ist das für den SB ersichtlich/bekannt?