Wie lange darf das Sozialgericht mit der Verhandlung ab Klageeingang warten?

Begonnen von Jürgen-T, 15. November 2021, 11:35:17

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Jürgen-T

Ein freundliches Hallo,
gerade las ich den Beitrag ,,Entschädigung wegen lange Gerichtsverfahren mindert nicht Hartz IV".
Nun frage ich mich wie denn der Zeitraum ,,Überlanges Gerichtsverfahren" zu verstehen ist,
bzw. ab wann es eben überlang ist?

Meine Klage wurde am 16.03.20, wegen Sanktionen ab 05.03.19 eingereicht.
Seit dem warte ich auf einen Gerichtstermin.

hotwert

So richtig helfen kann ich dir bei der Frage nicht, mein Anwalt meinte immer mit 2 Jahren muss man rechnen.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_bei_%C3%BCberlangen_Gerichtsverfahren_und_strafrechtlichen_Ermittlungsverfahren

Laut dem Artikel gibt es keine gesetzliche Regelung sondern es wird im Einzelfall entschieden.

Ebenfalls steht in dem Artikel:
"In der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts gab es bisher nur eine erfolgreiche Verzögerungsbeschwerde"

Von daher glaub ich nicht dass du der zweite Fall sein wirst der damit Erfolg hat.

mousekiller

An unserem Sozialgericht wartet man in der Regel 2-3 Jahre, bis ein Verhandlungstermin anberaumt wird. Die meisten Sozialgerichte sind hoffnungslos überlastet und Corona hat die Situation noch mal deutlich verschärft, da im 1. Lockdown im Frühjahr 2020 die meisten Verhandlungstermine abgesagt worden sind.

Frage deinen Anwalt wie es aktuell aussieht, ob er schon etwas weiß. Ansonsten könnte er ja mal einen kurzen Dreizeiler verfassen und nach dem Verfahrensfortgang beim Sozialgericht anfragen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...