Sanktion Meldeversäumnis trotz AU

Begonnen von Alex2222, 15. November 2021, 18:03:18

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Alex2222

Hi,

habe heute 3 Sanktionsschreiben vom JC bekommen wegen Meldeversäumnis. 3x 10%.
Für alle Einladungen hatte ich eine AU, warum wird das nicht als wichtiger Grund anerkannt?

Will das so nicht hinnehmen, was kann man da tun?

LG

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BigMama

Waren das alle Einladungen mit Fortwirkung im Krankheitsfall? Oder ist in den Einladungen aufgeführt, dass eine AUB alleine nicht ausreicht und du eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung/Bettlägerigkeitsbescheinigung brauchst?

Um dir bei einem Widerspruch zielgerichtet helfen zu können, sind die Einladungen zu allen Terminen wichtig. Kannst du diese anonymisiert hochladen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Alex2222

Habe hier 2 Einladungen. Die Dritte kann ich gerade nicht finden. Die Rechtsbelehrung ist aber bei allen gleich gewesen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Flip

Da die Krankschreibungen in den Minderungsbescheiden gar nicht erwähnt werden: bist du dir sicher, dass sie dem Jobcenter vorliegen?

BigMama

Ok, danke.

Dann setzt du nun für jeden Sanktionsbescheid einen separaten Widerspruch auf. Diesen reichst du nachweislich  im Jobcenter ein.

Der Text könnte folgendermaßen lauten:

Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid vom (Datum des Bescheids) aufgrund des Meldeversäumnis vom (dazugehörendes Datum des Termins) ein.
Es war mir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich den Termin wahrzunehmen. Eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde nachweislich am (Datum des Einwurfs oder Aufgabe zur Post) eingereicht. Dies ist als wichtiger Grund für die Nichtwahrnehmung eines Termins anzuerkennen.

Ich erwarte zeitnah einen Abhilfebescheid.

Mit freundlichen Grüßen



Gleichzeitig wendest du dich an das Sozialgericht mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtschutz und beantragst die aufschiebende Wirkung deiner Widersprüche damit die Sanktionen nicht umgesetzt werden bis zum Abschluss des Verfahrens.
Ein Widerspruch gegen einen Sanktionsbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Somit erhältst du ab Dezember 30 % weniger Hilfe zum Lebensunterhalt. Daher ist der Antrag beim SG notwendig.

Bei Fragen meld dich gerne wieder.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Simone-

Zitat von: Alex2222 am 15. November 2021, 18:03:18
Für alle Einladungen hatte ich eine AU
Und hast du die auch NACHWEISLICH ans JC gesendet?

War bei der dritten Einladung, die du nicht findest, vielleicht irgendwas mit "Eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann."

So oder ähnlich umschreiben sie das, was hier im Forum gemeinhin Wegeunfähigkeitsbescheinigung (WUB) genannt wird.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Alex2222

ZitatUnd hast du die auch NACHWEISLICH ans JC gesendet?
Ja, per E-Mail.
ZitatWar bei der dritten Einladung, die du nicht findest, vielleicht irgendwas mit "Eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann."
Nein, alles so wie in den Scans im ersten Beitrag.

@BigMama, vielen Dank.

ZitatGleichzeitig wendest du dich an das Sozialgericht mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtschutz und beantragst die aufschiebende Wirkung deiner Widersprüche damit die Sanktionen nicht umgesetzt werden bis zum Abschluss des Verfahrens.
Gibt es dazu evtl. auch ein Muster?

mousekiller

Muster gibt es nicht aber du kannst etwa so schreiben:

Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

Dein Name und Adresse

gegen

Dein Jobcenter mit Adresse

wegen

der aufschiebenden Wirkung des Sanktionsbescheides vom

Begründung:
Der Sanktionsbescheid ist aufzuheben, weil dem Jobcenter zum Zeitpunkt der Einladung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlag. Eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung wurde nicht gefordert.
Die Arbeitsunfähigkeit wurde dem Beklagten mit Email vom nachweislich bekannt gegeben.


Punkt, fertig, aus. Mehr ist nicht notwendig. Sollte das Gericht weitere Unterlagen fordern, kannst du die noch nachbringen.
Lege dem Antrag den Sanktionsbescheid bei sowie die Email, die du ans JC mit der AUB gesendet hast. Den Antrag zweimal ausdrucken. Ein Exemplar erhält das JC, Kopien und 1 Antrag bleibt beim Sozialgericht.

Solltest du unsicher sein, gehe mit den Originalen direkt zum Sozialgericht und beantrage alles beim Rechtspfleger.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...