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Brauche Hilfe wegen Verwaltungsakt des Jobcenter

Begonnen von GaBi, 24. Oktober 2021, 10:40:34

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Fettnäpfchen

GaBi

Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 18:15:28ob wenn man Anmeldeformular ausfüllt, die Anmeldung dann verbindlich ist? Was meinen Sie, Fettnäpfchen, mit nichts unterschreiben?
Klar ist das dann bindend und das soll ja vermieden werden solange die Kostenfrage nicht geklärt ist. GAR NICHTS unterschreiben heisst wirklich nichts, nicht mal ne Hausordnung.

Aber ICH würde eine Unterschrift verlangen (und zwar als aller erstes nach dem ich mich da mit Guten Tag gemeldet habe )das ich zum Ersttermin am .... wegen .... anwesend war.
Braucht man dann wenn es zur Sanktionsanhörung/ Widerspruch/ Klage kommt
Das kann man selber aufsetzen so mit Briefkopf usw.
Als Betreff halt so etwas wie "Kontaktaufnahme Sprachkurs"....

und wenn die Fragen warum dann halt> beim JC muss man auf Nummer sicher gehen und ich habe sogar x Institutionen als Anlaufstellen vom JC bekommen. Sie sind nicht die einzigen.

Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 18:15:28Dabei ist aber die Kostenübernahme noch  nicht geklärt, weil ich weder antwort bekomne noch durchgestellt werde.
Eben und du willst kaum dass du eine unbekannte Summe in Rechnung gestellt bekommst und "Bücher kaufen aus eigener Tasche" sorry aber  :wand:

Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 18:15:28Ich weiß imner noch nicht, ob sie die Anmeldung auf diesem Anmeldungslaufzettel will oder die   bestärigte Eintragung  auf die Warteliste akzeptiert.
Keine Unterschrift und bei einer Warteliste unterschreibt man eh nichts (normalerweise) und ist bis zur Unterschrift unverbindlich.

Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 18:15:28Es könnte nänlich sein, dass sie die Eintragung auf die Warteliste nicht akteptiert und Sanktionen verhängt werden?
Deswegen mein erster Vorschlag aus glaube Antwort 20 oder so und ganz wichtig die aufschiebende Wirkung zu beantragen. und natürlich was ich oben geschrieben habe + ein paaar von den Tipps die nach meinem ersten Post kamen, davor war glaube ich nix wirklich gutes dabei sonst hätte ich nicht so reagiert mit "was für eine Hilfestellung"

Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 18:15:28Vielkeicht bin ich überempfindlich, aber ich verstehe nicht, warum gar keine Reaktion auf meine Anfragen erfolgt?
Weil die sich nicht für dich bzw das Familienmitglied interessieren sondern nur für Ihre Statistik erkennt man ja schon an der Vorgehensweise wie es zum VA kam denn das geht so überhaupt nicht sondern nur wenn sich jemand gegen die Unterschrift einer EinV Vertrag weigert was ja definitiv nicht der Fall war, sprich über den Tisch gezogen weil man es ja machen kann.

Ich würde ja wenn mir die Hutschnur platzt bluffen und ins Gespräch bringen das ich da Kontakt mit öffentl. Medien / Zeitung etc. suche und denen schildere wie hier mit Ausländern umgegangen wird. und vor so einer Presse sind sie ähnlich wie der Teufel und das Weihwasser....

und bitte nicht siezen hier ist eigtl das Du Standard.  :ok:

MfG FN
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GaBi

Danke.Ich möchte zusammenfasen: Widerspruch + einstwillige Verfügung. Dann muss man bis zum  Freitag die Anmeldung für den Sprachkurs vorzeigen - habe ich nicht, stattdesen die Bestätigung, das er auf der Warteliste zur Anmeldung ist. Soll ich diese Bestätigung mitnehmen und zum Jobcenter gehen und bestätigen lasen, dass ich diese abgegebennhabe oder was  meinst du mit dem  Ersttermin? Das Problem ist, dass man dort nur rein  mit einer Einladung oder einem Termin kommt. Laut dem Familienmitglied stehen zwei Security vor der Tür und verlangen die Einladung. Wie kann ich die Kostenübernahme klären, wenn ich keinen Termin habe ? Sollte ich evtl zuerst die Bestätigung daß er auf der Warteliste ist per  Einschreiben mit Rückschein senden? Und dabei etwas aufsetzen von wegen Terminvergabe ? Dann bei dem Termin die Kostenübernahme klären? Ist etwas aufwendig, aber ich will helfen und stecke in solcher Situation zum ersten mal, habe gar keine Ahnung davon , wie man es  mit Jobcenter macht oder klärt. Bin wie ein hilfsloses Kind. Sorry für die viele Fragen und bitte um Verständnis.

Fettnäpfchen

Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 22:13:45Danke.Ich möchte zusammenfasen: Widerspruch + einstwillige Verfügung.
einstwillige Verfügung meinst du vllt. den Antrag auf aufschiebende Wirkung?  :weisnich: dann ja!

Zitat von: GaBi am 26. Oktober 2021, 22:13:45Freitag die Anmeldung für den Sprachkurs vorzeigen
dann hast du doch einen Termin und darfst ins JC. Und da gehört dann zuerst der Versuch den EinV/Verwaltungsakt zu besprechen und auch die Kostenübernahme zu klären
dann den VA dahingehend zu ändern
und nicht unterschreiben falls es ein EinV Vertrag werden wird, sondern zur Prüfung mitzunehmen. Das Recht steht dir zu!
Du gehst mit als Dolmetscher und BEISTAND für den Fall das sie dich als Dolmetscher nicht einlassen wollen. Nur den Begriff Beistand verwenden ansonsten können sie dir den Zutritt verweigern ein Beistand darf nicht abgelehnt werden auch nicht wegen der Coronaregelung!
Die Bestätigung mit der Warteliste kannst du mitnehmen nur evtl. ansprechen und wenn abgeben dann nur wenn du eine Kopie für dich hast.

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Fettnäpfchen

War der Termin nicht am Freitag?
Was ging ab um mal die englische Version zu übersetzen?

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GaBi

#50
Am Freitag war der Termin zur Abgabe der Anmeldebestätigung zu einem Sprachkurs, was wir geschafft haben. Leider hat er sich dazu entschlossen,
keinen Widerspruch zuerst zu senden, eine Woche hätten wir noch, falls er doch will.
Allerdings eine andere Frage: Er hatte 21 € Gutschrift von der Betriebskostenabrechnung. Die Abrechnung hat er sofort eingeworfen, worauf ein Schreiben von der Leistungsabteilung  kam mit Aufforderung eines Nachweises über Zufluss des Guthaben.  Da das Geld nicht überwiesen wurde, wandte er sich an die Hauserwaltung und bekam eine Antwort, dass das Geld seinem Mietkonto gutgeschrieben wurde und er die Miete für Dezember 2021 mindern soll. Haben wir alles an die Leistungsabteilung weitergeleitet, es kam der Änderungsbescheid und gut war's - für zwei Tage. Am Samstag kam ein Schreiben, von der Leistungsabteilung mit dem Titel: ERINNERUNG.  Darin steht, dass er sofort nach Erhalt des Schreibens die Teilerwerbsminderungsrente beantragen und das bis zum 28.11.2021 nachweisen muss. Es ist eine Rechtsbehelfslsbelehrung dabei, dass er gegen diesen Bescheid Widerspruchsrecht hat . Ist eine Erinnerung ein Bescheid? Er hat in der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt die Aufforderung den Rentenantrag bis zum 30.11.2ü21 zu stellen. Eine Erinnerung wäre für mich erst nach dem Termin, falls er es nicht getan hätte? Er hat aber den Termin in der EV bis zum 30.11.2021 und die Leistungsabteilung sendet eine Erinnerung  bevor der Termin aud der EV verstrichen ist, mit Aufforderung sofort einen Antrag zu stellen und vepflichtet das  bis zum 28.11. 2021 nachzuweisen. Kann mir jemand  bitte sagen, was zu tun ist? Für mich ist es  unverständlich, dass die Leistungsabteilung gegen die Aufgorderung in EV etwas anderes entscheiden will? Kann diese Abteilung das sofort verlangen oder ,müsste ihm auch eine 1 Monat Frist eingeräumt werden?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

GaBi

Zitat von: GaBi am 15. November 2021, 22:25:44es kam der Änderungsbescheid und gut war's - für zwei Tage.
Ja das ist so
Guthaben wird für den Folgemonat abgezogen, dass dürfte theoretisch korrekt gemacht worden sein.

Ist die EinV denn unterschrieben? und abgegeben?
Wenn ja dann hat diese Vorrang.

Zitat von: GaBi am 15. November 2021, 22:25:44Ist eine Erinnerung ein Bescheid?
anscheinend zumindest ist hier ein Widerspruch möglich.

Ansonsten habe ich da zu wenig Ahnung um deine anderen Fragen zu beantworten.
Warte mal was die anderen User dazu schreiben.

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GaBi

Die EinV wurde als Verwaltungsakt ausgehändigt.

Yavanna

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-5_ba015883.pdf&ved=2ahUKEwiIsdzInp_0AhWGiP0HHSCNDpAQFnoECAQQAQ&usg=AOvVaw0Lz7DFsHOBhXwSuMLtRUa0

In den fachlichen Hinweisen zu §5 SGB II steht,  dass die Aufforderung eine vorrangige Leistung zu beantragen per VA erfolgen muss. Darin steht dann auch der Hinweis,  dass das JC den Antrag für den LE stellen kann und wird, wenn dieser nicht mitwirkt.

Fettnäpfchen

Zitat von: GaBi am 16. November 2021, 22:13:20Die EinV wurde als Verwaltungsakt ausgehändigt.
Stimmt ist irgendwie untergegangen.... da gab es ja keinen Widerspruch wenn ich mich recht erinnere... ist nie so leicht bei so vielen Beiträgen sich das zu merken.

Der VA ist ausschlaggebend wenn da das Datum steht dann gilt dieses Datum, allerdings müsste man die Leistungsabteilung darauf aufmerksam machen.

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