Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?

Begonnen von Elfe28, 30. November 2021, 00:38:00

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Elfe28

PS. Das Gutachten wurde ohne die Beurteilung meiner Ärzte erstellt, obwohl ich die Schweigepflichtsentbindung für meine Ärzte unterschrieben habe. Alles wurde nur nach Aktenlage erstellt, aber ohne meine Ärzte nach ihrer Beurteilung zu fragen...

BigMama

Zitat von: Gast32644 am 08. Dezember 2021, 08:41:29Übrigens stehen nicht nur in Teil A die Diagnosen drin, sondern auch in Teil B ganz am Anfang. Punkt 1: Integrationsrelevante Funktionseinschränkungen.
Bandscheibenvorfall ist eine Diagnose
Minderbelastbarkeit des Stützapparates ist keine sondern eine Leistungseinschränkung. In Teil B sind keine Diagnosen enthalten sondern nur die Leistungseinschränkungen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Elfe28

Zitat von: BigMama am 08. Dezember 2021, 12:39:23
Zitat von: Gast32644 am 08. Dezember 2021, 08:41:29Übrigens stehen nicht nur in Teil A die Diagnosen drin, sondern auch in Teil B ganz am Anfang. Punkt 1: Integrationsrelevante Funktionseinschränkungen.
Bandscheibenvorfall ist eine Diagnose
Minderbelastbarkeit des Stützapparates ist keine sondern eine Leistungseinschränkung. In Teil B sind keine Diagnosen enthalten sondern nur die Leistungseinschränkungen.

Wie gesagt, im Gutachten steht bei den Integrationsrelevanten Leistungseinschränkungen :

Psychische Minderbelastbarkeit
Minderbelastbarkeit der Gelenke
Keine Hautbelastungen
Stressvermeidung

Fettnäpfchen

Zitat von: Elfe28 am 07. Dezember 2021, 19:01:55
Müsste eine EGV eigentlich nach einem Gutachten bzw nach der Feststellung einer Krankheit angepasst und überarbeitet werden?
Ja
hier > ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) nachzulesen.

und falls deine EinV nach unterem nicht rechtskonform ist:
§ 59
Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen


Zitat von: ALG FQA
Worauf muss ich beim Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung (EinV) achten?
Eine Eingliederungsvereinbarung (EinV) nach § 15 SGB II ist ein individueller Vertrag zwischen dem arbeitslosen Hilfebedürftigen und dem Leistungsträger nach den §§ 53 bis 61 SGB X. Eine EinV ist dem Inhalt nach ein sog. Austauschvertrag (§ 55 SGB X), der auch rechtswidrig sein kann (§ 58 SGB X) und der bei Änderung der zugrunde liegenden Verhältnisse geändert oder gekündigt werden kann (§ 59 SGB X).
Die EinV muss nicht nur genau definierte Pflichten für den Hilfebedürftigen enthalten, sondern auch speziell auf diesen abgestimmte Pflichten des Leistungsträgers. Die pauschale Nennung von allgemeinen gesetzlichen Pflichten des Leistungsträgers reichen hier nicht aus, da der Hilfebedürftige auch ohne EinV ein Anrecht darauf hat. Genau daran mangelt es in den meisten EinV, was zu deren Rechtswidrigkeit wegen einseitiger Belastung des Hilfebedürftigen führt. Der EinV hat auch ein umfassendes und systematisches Profiling im Rahmen einer Beratung vorauszugehen.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maunzi

Kleine Frage: Ist "dein Arzt" ein Hausarzt / Allgemeinmediziner oder ein Facharzt? Letzteres wiegt deutlich mehr als wenn ein "normaler" Hausarzt etwas diagnostiziert. Bzw bist du zusätzlich bei Fachärzten in Behandlung?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Elfe28

Zitat von: Maunzi am 09. Dezember 2021, 16:33:59
Kleine Frage: Ist "dein Arzt" ein Hausarzt / Allgemeinmediziner oder ein Facharzt? Letzteres wiegt deutlich mehr als wenn ein "normaler" Hausarzt etwas diagnostiziert. Bzw bist du zusätzlich bei Fachärzten in Behandlung?

Ja, ich bin bei mehreren Fachärzten in Behandlung.

Maunzi

Das ist gut, dann gibt es genug Dokumente für den Fall eines neuen Gutachtens.

Hätte da eine idee, ggf klappt das ja: Schreib den SB an, dass er - da er ja offenbar der Meinung ist, dass die im Gutachten genannten Einschränkungen nicht mehr zutreffend sind (siehe unpassende Vermittlungsvorschläge) - gerne sofort ein neues Gutachten anregen kann. Du arbeitest natürlich problemlos mit und lieferst dem ärztlichen Dienst alle Befunde in Kopie... plus Stellungnahme von dem Arzt der dir immer hilft. Mal sehen was er antwortet  :grins:
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Gast32644

Zitat von: Elfe28 am 08. Dezember 2021, 12:36:28
PS. Das Gutachten wurde ohne die Beurteilung meiner Ärzte erstellt, obwohl ich die Schweigepflichtsentbindung für meine Ärzte unterschrieben habe. Alles wurde nur nach Aktenlage erstellt, aber ohne meine Ärzte nach ihrer Beurteilung zu fragen...

Nein, denn dafür gibt es ja die Schweigepflichtsentbindungen und da das Gutachten sehr detailliert ist, kannst du davon ausgehen, dass alle deine Ärzte auch die angeforderten Befunde eingereicht haben. Entscheidung nach Aktenlage heißt nur, dass du nicht zur Untersuchung eingeladen worden bist.

Mit den Befunden würde ich an deiner Stelle Erwerbsminderungsrente beantragen, das hat sonst keinen Sinn. Aber das musst du selbst veranlassen.

@BigMama

Da hast du selbstverständlich recht, ich meinte das in dem Sinne, dass man mit diesen Funktionseinschränkungen Rückschlüsse auf die eigentliche Diagnose ziehen kann.

Wenn da z.B. Funktionseinschränkung der Halswirbelsäule steht, dann ist das klar, da muss man nicht die genaue medizinische Diagnose haben. Das ist dann völlig egal, ob es ein Wirbelbruch oder Arthrose ist, verstehst du was ich damit meine?

Elfe28

Zitat von: Gast32644 am 10. Dezember 2021, 00:03:24
Zitat von: Elfe28 am 08. Dezember 2021, 12:36:28
PS. Das Gutachten wurde ohne die Beurteilung meiner Ärzte erstellt, obwohl ich die Schweigepflichtsentbindung für meine Ärzte unterschrieben habe. Alles wurde nur nach Aktenlage erstellt, aber ohne meine Ärzte nach ihrer Beurteilung zu fragen...

Nein, denn dafür gibt es ja die Schweigepflichtsentbindungen und da das Gutachten sehr detailliert ist, kannst du davon ausgehen, dass alle deine Ärzte auch die angeforderten Befunde eingereicht haben. Entscheidung nach Aktenlage heißt nur, dass du nicht zur Untersuchung eingeladen worden bist.

Mit den Befunden würde ich an deiner Stelle Erwerbsminderungsrente beantragen, das hat sonst keinen Sinn. Aber das musst du selbst veranlassen.

@BigMama

Da hast du selbstverständlich recht, ich meinte das in dem Sinne, dass man mit diesen Funktionseinschränkungen Rückschlüsse auf die eigentliche Diagnose ziehen kann.

Wenn da z.B. Funktionseinschränkung der Halswirbelsäule steht, dann ist das klar, da muss man nicht die genaue medizinische Diagnose haben. Das ist dann völlig egal, ob es ein Wirbelbruch oder Arthrose ist, verstehst du was ich damit meine?

Aber wie soll ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn im Gutachten trotz den ganzen Einschränkungen, vollschichtig Leistungsfähig steht?  Es wird nächstes Jahr sowieso darauf hinauslaufen, dass ein neues Gutachten erstellt werden muss (hat meine Ärztin bereits erwähnt)... Wo und wie auch immer dieses neue Gutachten erstellt wird, es ist nötig.

Fettnäpfchen

Zitat von: Gast32644 am 10. Dezember 2021, 00:03:24
Nein, denn dafür gibt es ja die Schweigepflichtsentbindungen und da das Gutachten sehr detailliert ist, kannst du davon ausgehen, dass alle deine Ärzte auch die angeforderten Befunde eingereicht haben.
Sehr wagemutig so eine pauschale Behauptung aufzustellen.
Ich habe bei allen Ärzten nachgefragt und nicht einer wurde befragt oder wurde  etwas angefordert. Die von mir beigelegten Unterlagen haben offensichtlich gereicht.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Elfe28

#55
Meine Ärzte wurden nicht angeschrieben (obwohl ich die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben habe). Die haben nichts vom Ärztlichen Dienst bekommen oder sonst was. Habe mit meinen Ärzten darüber gesprochen, es wundert sie selbst, wie ein Gutachten so schlampig erstellt werden kann. Ich frage mich wirklich, wie diesbezüglich ein Gutachten überhaupt "gültig" sein kann?!! Und dann wird man noch vom SB blöde angemacht, obwohl man im Recht ist .. und man wird behandelt, als wäre man das letzte Stück. Dieses System ist so kaputt und krank...