Erstantrag benötigte Unterlagen

Begonnen von Nancy33, 17. November 2021, 14:27:45

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Nancy33

Hallo,
Bin neu hier und hoffe auf Informationen.
ich hatte einen Ersttermin in Verden und war verwundert, wie freundlich der Umgang war. Zuhause habe ich mir die geforderten  Unterlagen angeschaut. Da der Umfang bzw die Abfrage hoch und nicht relevant zur Leistungsbeantragung schien,  habe ich im Internet dieses Forum gefunden und hoffe es kann mir jemand helfen. Ich würde gerne wissen welche Unterlagen ich davon  "Nicht" einreichen und welche ich nur vorlegen / Einsicht gewähren muss und die Begründung. Beim Termin hatte ich alle Unterlagen dabei, wurden aber aufgrund von Corona nicht kopiert und/oder eingesehen . Mein Personalausweis und meine Krankenkassenkarte mußte ich, ohne DatenschutzAufklärung oder ähnliches vorzeigen und wurden kopiert.
Diese Unterlagen werden vom Landkreis Verden -Fachdienst Arbeit angefordert.

1.-
Eine Ablichtung des Fahrzeugscheines und Beitragsfestzetzung Kfz-Haftpflicht
2.-
Eine Ablichtung Scheidungsurteil ( von 2004, Kinder sind 34 und 36)
3.-
FrageBogen zur Klärungder ehelichen bzw. nachehelichen Unterhalspflicht ( inklusive Angaben Adresse ect Exmann)
4.-
SozialversicherungSummer
5.-
Lückenlose Kontoauszüge vom 01.10-11.11.2021
6.-
Lebenslauf,  Schulbescheinigung und Schulabschlüsse
7.-
den vollständigen Mietvertrag
8.-
Vermieterbescheinigung
9.-
Arbeitsvertrag ( arbeitslos seit 01.11.2021, Vertrag ist nicht mehr gültig )
10.-
Lohn- Gehaltsbescheinigungen von 05 - 10.2021
11.-
Bewilligungsbescheid ArbeitslosenGeld 1
12 -
Nachweis über die Abgabe eines vollständigen Antrages bei der Agentur verden

Dazu einen Gelben Antrag / Erstantrag.
Erstmal vielen Dank,  wenn du bis hierher gelesen hast und wenn du hilfreiche Ideen hast und mir schreiben magst, fühlt dich gedrückt,  ich weiß das sehr zu schätzen  .
Nancy


crazy

Also 1,2,3,4,5 ist normal.
Ja, der Laie wundert sich, dass man auch 17 Jahre nach der Scheidung noch danach gefragt wird. Unterhaltspflicht ist nicht -ich hab einfach damals draufgeschrieben gemäß geltender Rechtsprechung,hat gereicht.
7 oder 8, alternativ auch 7 und letzte Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung. Hier geht es hauptsächlich darum, dass Mietverträge nur den Ist Stand bei Einzug darstellen. Je nach Mietdauer hat sich da so einiges geändert.
12 und 11 sund ganz wichtig-vor Alg 2 kommt Alg1.
Dein alter AV ist irrelevant. Wichtig ist letzter Zufluss Einkommen, den weist Du per Kontoauszug nach

Nancy33

Vielen dank für die Antwort, habe es nicht ganz verstanden. Die scheidungsurkund und Angaben über Exehemann  auf einem Extrablatt? Reicht nicht die urkunde ? Gehaltsnachweise für 6 monate oder Beleg über 6 Monate Zahlungseingang ? bedeutet dass,  ich muss meine Gehaltsabrechnung, 6 Monate einreichen oder 6 Monate Geldeingang? Und Zeugnisse?  Und muss ich es vorzeigen oder in Kopie?
Gibt es einen Gesetzesentwurf,  der aufklärt?

crazy

Du musst Kontoauszüge abgeben, da ist auch dein Gehaltseingang drauf. Man möchte jetzt nur für die letzten 6 Wochen.


Was mir noch so eingefallen ist. Wer hat gekündigt oder war es Zeitvertrag?
Alg1 hast Du ja sicher rechtzeitig beantragt, das muss man unverzüglich nach Kündigung in Gang setzen?
Scheidungsurteil ja! Anders als bei Straftätern wird der Status "geschieden" nur durch erneute Heirat geändert nicht durch Zeit...Angaben über Ex Ehemann musst Du nicht machen. Ich hab nur in Erinnerung, dass da die Frage nach Unterhalt war und dazu wenn kein Unterhaltt, warum? Naja und das erklärt sich einfach durch die geltende Rechtsprechung-gibbet nich nach der Scheidung außer in wenigen Ausnahmefällen.
Zeugnisse etc. nur beim Arbeitsberater, sie sind für die Leistungsberechnung irrelevant. Es gibt immer den gleichen Betrag ob Akademiker oder ungelernter Arbeiter,Top Zeugnis oder gerade so bestanden...

Fettnäpfchen

Nancy33

Punkt 6 ist sicher nicht erforderlich, weil nicht beantwortet.
Punkt 12 auch nicht weil das mit Punkt 11erledigt ist.

Zitat von: Nancy33 am 17. November 2021, 16:58:23Gibt es einen Gesetzesentwurf,  der aufklärt?
Es gibt das hier: Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

und weil:
Zitat von: Nancy33 am 17. November 2021, 14:27:45Dazu einen Gelben Antrag / Erstantrag.
Gelb? ist das eine Optionskommune?
und
Zitat von: Nancy33 am 17. November 2021, 14:27:45war verwundert, wie freundlich der Umgang war.
Hat wenig zu sagen und die Anforderungen sind nicht gerade fachlich, daher:
Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.