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Mitte vom Monat Arbeit angefangen - ganzen Monat ALG2 zurückzahlen ans Center

Begonnen von Fragender34m, 20. November 2021, 11:00:39

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Fragender34m


Hallo an Alle  :sehrgut:,


Sachverhalt:
Vom Jobcenter wurden mir Leistungen in vollem Umfang noch im 1.8.21 - 31.8.21 und 1.9.21 -  30.09.21   in Höhe von jeweils 929 € pro Monat gezahlt.


ich hatte am 16.08.21 eine Arbeit aufgenommen welche für den Monat (August) mit 1200 € (Netto) vergütet wurde von meinem Arbeitgeber. Für den Monat September bezog ich ca. 4000€ Brutto.

Nun möchte das Jobcenter die zuviel gezahlten Leistungen zurück..... für den September ist die Sache klar für mich.... die ganze Leistung geht zurück ans Jobcenter da ich ja gearbeitet habe. Für den August jedoch will das Jobcenter auch den vollen Betrag, da habe ich die Arbeit jedoch erst zum 16.08.21 aufgenommen.

Wird da nicht mehr unterschieden wann man eine Arbeit beginnt ? In meiner Sichtweise war ich bis zum  15.08.21 arbeitslos, bekomme bis dahin Bezüge und der Rest müsste dann doch Anteilig verrechnet werden also ca. die Hälfte ist doch dann zurück zu zahlen an das Jobcenter für den August, oder nicht ?. :help:


Kann mir da jemand bisschen weiterhelfen ? - Das Jobcenter schickt auf meine Anfrage immer den gleichen Wisch :D, erklärt bekommt man es leider nicht.

BigMama

Beim Jobcenter gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Das bedeutet, dass jedes Geld welches dir in einem Monat zur Verfügung steht so, betrachtet wird, als stünde es dir schon am ersten des Monats zu Verfügung. Wenn also dein Gehalt für den August bereits zum Ende des Monats auf deinem Konto war, dann wird dieses Geld so angerechnet als hättest du es schon zum Beginn des Monats erhalten und wärst dadurch weniger Hilfebedürftig.
Was zu meinst ist die Berechnung beim Arbeitslosengeld I. Arbeitest du ab 15. eines Monats, hast du bis zum 14. Anspruch auf Alg I. Das gilt beim Bezug von Alg II nicht. Hier kommt es alleine auf die Hilfebedürftigkeit an.
Ob für den August korrekt gerechnet wurde, kann ich dir aus dem Stehgreif nicht sagen. Dazu fehlen ein paar Daten wie Bruttogehalt und Fahrkosten. Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass noch ein Restanspruch im August bestehen könnte, so dass du nicht die volle Summe zurückzahlen müsstest.
Um das nachzuprüfen könntest du den Bescheid anonymisiert hochladen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fragender34m

So macht das Sinn mit dem Zuflussprinzip - obgleich auch die "bauchgefühlte" Fairness dahingestellt ist.
Trotzdem vielen Dank für die Antwort, dann zahl ich dem Jobcenter mal was ihm rechtsmäßig zusteht  :weisnich: :scratch:

Hätte ich das früher gewusst wär ich doch einfach noch mal dezent 2 Wochen auf der Couch liegen geblieben xD :grins:

Fettnäpfchen

Fragender34m

Zitat von: Fragender34m am 20. November 2021, 12:08:13So macht das Sinn mit dem Zuflussprinzip
Aber auch nur wenn dein erster Lohn auch im August auf deinem Konto eingegangen ist. Ansonsten wäre eine Verrechnung rechtswidrig und das ALG 2 für August  könntest du behalten. Nicht dass der Abschnitt "überlesen wurde".
Zitat von: BigMama am 20. November 2021, 11:09:41Wenn also dein Gehalt für den August bereits zum Ende des Monats auf deinem Konto war,
[/b]
Zitat von: Fragender34m am 20. November 2021, 12:08:13dann zahl ich dem Jobcenter mal was ihm rechtsmäßig zusteht  :weisnich: :scratch:
Wenn du soviel verdient hast dass es mehr als dein ALG 2 war ansonsten steht dir noch ein bißerl was zu bzw wird weniger verrechnet wegen Freibeträgen etc.

MfG FN
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CCR

Zitat von: Fragender34m am 20. November 2021, 12:08:13
So macht das Sinn mit dem Zuflussprinzip - obgleich auch die "bauchgefühlte" Fairness dahingestellt ist.
Trotzdem vielen Dank für die Antwort, dann zahl ich dem Jobcenter mal was ihm rechtsmäßig zusteht  :weisnich: :scratch:

Hätte ich das früher gewusst wär ich doch einfach noch mal dezent 2 Wochen auf der Couch liegen geblieben xD :grins:
Den Zufluß zu stopen, ist auch nicht die beste Art.