Umzug - HG vermeiden - Mietbescheinigung und Anlage KDU richtig ausfüllen

Begonnen von Lunaria, 20. November 2021, 21:48:24

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Lunaria

Hallo zusammen,

bisher konnte ich alle Probleme mit dem Jobcenter ganz gut alleine meistern. Aktuell befinde ich mich jedoch in einer Situation, in der ich nicht weiß, wo ich anfangen soll. Ich hatte mich hier im Forum zu gewissen Themen informiert. Dies führte dazu, dass ich mittlerweile einige Handlungen des Jobcenters hinterfrage. Anschließend wendete ich mich an eine Beratungsstelle für Leistungen nach dem SGB II. Der Besuch dort endete enttäuschend, da meine Einwände zu abgeschmettert wurden. Deshalb hoffe, dass man mir hier mehr helfen kann.

Ich bin 25 Jahre alt und habe dieses Jahr eine schulische Ausbildung beendet. Davor besuchte ich die Universität, brach das Studium dann jedoch ab. Der Beruf bietet zwar gute Aussichten auf einen festen Arbeitsplatz, allerdings werden in dem Arbeitsfeld zum Großteil Schichtarbeiter gesucht. Das Problem hierbei ist, dass ich momentan nicht in Schichten arbeiten kann. Ich bin zurzeit noch auf öffentliche Verbindungen angewiesen und diese sind in meinem jetzigen Wohnort so gut wie gar nicht vorhanden.

Nachdem ich das Studium abgebrochen hatte, musste ich meine Wohnung im Studentenwohnheim verlassen. Deshalb wohne ich aktuell wieder bei meiner Mutter. Sie ist 62 Jahre alt und wurde dieses Jahr gekündigt, da sich ihr gesundheitlicher Zustand stark verschlechterte und sich die Krankheitstage sammelten. Meine Mutter bezieht also auch Arbeitslosengeld 2, woran sich vermutlich auch nichts mehr ändern wird. Dies liegt an ihren Erkrankungen, die es unmöglich machen, wieder in ihrem ausgelernten Beruf zu arbeiten.

Meine Mutter und ich wollen aufgrund von verschiedenen Gründen, die ein Leben in der jetzigen Wohnung nicht mehr weiter ermöglichen, unbedingt umziehen. Da wir beide auf dem angespannten Wohnungsmarkt keine Chance haben, eine Wohnung zu zweit finden, möchten wir als vorübergehende Notlösung mit zwei weiteren Personen zusammenziehen. Bei einer von den beiden Personen handelt es sich um meinen Bruder. Er ist bereits über 25 Jahre alt und arbeitet Vollzeit. Die andere Person ist weder mit uns verwandt, noch ein Lebenspartner. Er ist 22 Jahre alt und hat dieses Jahr eine duale Ausbildung angefangen. Die Gründe, warum wir zusammenziehen wollen, werde ich hier erst einmal nicht im Detail erläutern. Sagen wir es einfach mal so: Jeder von uns hat in letzter Zeit Rückschläge im Leben erlitten, macht eine schwierige Zeit durch und ist momentan in die Ecke gedrängt. Die Wohnung ist preiswert, groß genug für uns alle und jeder hat sein eigenes Zimmer. Diese Konstellation ist natürlich nur eine kurzfristige Lösung. Der Plan ist es, dass jeder wieder schnellstmöglich auf eigenen Beinen steht.
Vom Jobcenter haben meine Mutter und ich am 10.11.2021 einen Stapel mit jeweils drei Bescheiden erhalten. Diese lade ich hoch, da das einfacher ist, als den Inhalt wiederzugeben.

Nachdem wir vom Jobcenter die Zusicherung für den Umzug erhielten, wurde der Mietvertrag am 15.11.2021 unterschrieben. Der offizielle Einzug ist am 01.12.2021. Die Schlüssel und Wohnmeldebescheinigung haben wir schon erhalten. Die erste Miete und die Kaution sind am 01.12.2021 in Bar fällig.

Beim zusammenstellen der vom Jobcenter angefragten Unterlagen haben sich mir nun einige Fragen gestellt:

1. Wie kann ich verhindern, dass wir als Haushaltsgemeinschaft eingestuft werden?

- Der Mietvertrag musste von allen vier Personen unterschrieben werden. Jeder von uns ist also ein Hauptmieter.
- Alle haben ihr eigenes Zimmer, die Küche und das Bad werden gemeinsam genutzt, jeder hat im Kühlschrank seinen eigenen Bereich.
- Jeder von uns muss seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten. Die Miete und Nebenkosten werden auf vier Leute aufgeteilt. Lebensmittel usw. kauft jeder alleine.
- Es besteht absolut kein Wille für die Kosten eines Mitbewohners aufzukommen.
- Die anteiligen Mieten werden auf das Konto meiner Mutter überwiesen und gehen von dort an den Vermieter weiter.

Untermietverträge sind hier wohl nicht möglich, da ja jeder von uns ein Hauptmieter ist?
Sollte ich dann als Alternative eine Kostenvereinbarungsteilung inklusive eidesstaatlicher Versicherung einreichen? Und sollte ich diese gleich mit den angeforderten Unterlagen einreichen oder warten bis ein neuer Bescheid rausgeschickt wird?
Könnte es weitere Probleme geben, wenn die Miete, wie oben beschrieben, entrichtet wird?

2. Das Jobcenter verlangt neben dem unterschriebenen Mietvertrag auch eine Mietbescheinigung von den Vermietern.

Nun hatten die Vermieter aber noch nie mit dem Jobcenter zu tun und wussten dementsprechend auch nicht, was sie mit den Zetteln anfangen sollen, bzw. interessierten sie sich auch gar nicht dafür. Die Mietbescheinigung für meine Mutter wurde von der Immobilienmaklerin ausgefüllt. Diese war bei einigen Punkten jedoch auch ratlos, ließ sie frei meinte, wir sollten den Rest selbst ausfüllen. Die zweite Mietbescheinigung für mich wurde komplett leer gelassen und nur von den Vermietern unterschrieben. Ich lade die Mietbescheinigung auch hoch.

- Zahl der Räume: Alle Räume in der Wohnung angeben oder nur die, die man selbst bewohnt?
- Gesamtfläche: Gesamtfläche der Wohnung oder nur die Fläche, die man selbst bewohnt?
- Angaben zum Mietverhältnis: ,,Hauptmieter"? Oder ,,es wird ein Zimmer mit gemeinschaftlicher Nutzung von Bad und Küche vermietet"? Oder beides ankreuzen?
- Kaution: Die gesamte Kaution oder nur den eigenen Anteil angeben?
- Angaben zur Heizungsart: ,,Monatliche Abschlagszahlung" auch ankreuzen, wenn die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind?
- Wie wird die Miete entrichtet: ,,Bar" auch ankreuzen, wenn die erste Miete und Kaution in Bar entrichtet werden?
- Wie hoch sind die Miete / sind die Nebenkosten?: Die Gesamtmiete und gesamte Kaution oder nur die anteilige Miete und Kaution angeben?

- Bei den Nebenkosten handelt es sich um einen Pauschalbetrag. Es wurde zwar angekreuzt, was dort alles enthalten ist, aber die Kosten wurden von den Vermietern nicht aufgeschlüsselt.

Das Jobcenter darauf hinweisen, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin und dass ich die Vermieter nicht dazu zwingen kann, die Nebenkosten aufzuschlüsseln?

3. Anlage KDU richtig ausfüllen

- Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt): Vier oder eins eintragen, um nicht als HG durchzugehen?
- Wieviel von der Gesamtfläche wird selbst bewohnt? Ist hier die Gesamtfläche gemeint, die von allen Bewohnern genutzt wird? Oder die Gesamtfläche, die ich selbst bewohne? Teilt man dann die Gesamtfläche durch vier? Oder gibt man die Größe des eigenen Zimmers an und schreibt dann dazu, dass die Küche und das Bad gemeinschaftlich genutzt werden? Gibt man den Rest der Gesamtfläche dann als vermietet / verpachtet an?
- Ich wohne zur Miete: Die gesamte Miete und Nebenkosten oder nur die anteilige Miete und Nebenkosten angeben? Außerdem sind bei den Nebenkosten die Heizkosten mit inbegriffen. Das einfach so dazu schreiben?

4. Von meiner Mutter wird der aktuelle Rentenbescheid meines Vaters gefordert. Die Rente wird auf den Bedarf meiner Mutter angerechnet. Meine Eltern sind zwar verheiratet, leben aber schon seit zwei Jahren getrennt voneinander. Mein Vater befindet sich im Ausland in einem Pflegeheim. Die beiden haben jedoch ein gemeinsames Konto.

Bilden die zwei nun immer noch eine Bedarfsgemeinschaft oder werden die Voraussetzungen für getrennt Lebende erfüllt?

5. Vor kurzem habe ich eine Nachzahlung vom BAföG Amt in Höhe von 1 235,00 € erhalten.

Gibt es einen Selbstbehalt von 100,00 € für jeden Monat, in dem ich BAföG bekommen habe? Kann ich den Betrag für die Krankenkasse, den ich noch nachzahlen muss, auch von der BAföG Zahlung einbehalten? Und der Rest des Betrages wird dann einmalig auf meinen Arbeitslosengeld 2 Bedarf für den nächsten Monat angerechnet?

6. Ist es notwendig nach dem Umzug zusätzlich noch eine Veränderungsmitteilung auszufüllen?

7. Die Zahlung unserer Leistungen wurde vorläufig eingestellt. Die Sachbearbeiterin bearbeitete unsere Unterlagen zwar immer äußerst schnell. Meine Mutter und ich sind allerdings ziemlich aufgeschmissen, wenn die SB die Unterlagen nicht bis zur nächsten Zahlung bearbeitet hat. Noch mehr zieht das Ganze in die Länge, wenn weitere Unterlagen aufgrund der Feststellung einer HG angefordert werden oder es Probleme mit der Mietbescheinigung gibt. Wir können dann weder die erste Miete, noch die Kaution bezahlen. Außerdem können wir uns dann auch keine Lebensmittel besorgen. Das ist meine größte Sorge.

Ist der Bescheid überhaupt rechtsgültig aufgrund eines vorgesehenen Umzugs? Widerspruch einlegen? Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Bearbeitung zu beschleunigen oder eine vorläufige Auszahlung zu erzwingen?

Ich danke wirklich jedem von ganzem Herzen, der sich die Zeit nimmt, mir zu helfen. Ich habe gerade etwas Angst, dass meine Mutter und ich am 01.12.2021 komplett mittellos dastehen. Deshalb ist das für mich einfach nur das reinste Chaos über das ich keine Übersicht mehr habe.


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Fettnäpfchen

Lunaria

HG ist auszuschließen da du Ü 25 bist und eine
Zitat von: Lunaria am 20. November 2021, 21:48:24eine schulische Ausbildung beendet.
hast. Wichtig wäre dass das einer abgeschlossenen Lehre/Ausbildung gleichkommt. Das Studium ist ja abgebrochen worden sonst hätte auch das gegolten.
Ansonsten könnte deine Mutter eh nicht für dich aufkommen.

Zitat von: Lunaria am 20. November 2021, 21:48:24Er ist bereits über 25 Jahre alt und arbeitet Vollzeit. Die andere Person ist weder mit uns verwandt, noch ein Lebenspartner.
Dein Bruder zahlt wie jeder andere auch ein Viertel der KdUH.
Sinnvoll ist die von dir angesprochene KbV auf jeden Fall!
Kostenbeteiligungsvereinbarung beim Zusammenleben mehrerer Personen
ZitatGrundvoraussetzung ist eine strikte Kostentrennung, die man nachweisen kann.
Da zur Zahlung bestimmter Kosten, z.B. Versicherung oder Miete, oft nur eine Person vertraglich verpflichtet ist, muss die andere nachweisen, dass sie ihren Anteil daran selbst zahlt. Dazu benötigt man eine Kostenbeteiligungsvereinbarung. Das ist zwar sehr bürokratisch, hat aber nicht mit mangelndem Vertrauen zwischen den Partnern zu tun, sondern dient allein dem Nachweis gegenüber dem Jobcenter, um die o.g. Unterstützungsvermutung widerlegen zu können.

Zitat von: Lunaria am 20. November 2021, 21:48:24

Nachdem wir vom Jobcenter die Zusicherung für den Umzug erhielten,
aus dem Anhang ist eine geringe Summe zu entnehmen.
Ist das dann der vierte Teil der Komplettsumme?

Den Nachweis der EMRente geht bestimmt an deine Mutter und diese muss das auch beantworten. Wichtig jeder angeschriebene hat sich um seine Sachen zu kümmern.
Ist die Post an dich gerichtet solltest du sogar das JC auffordern das zu unterlassen und sich direkt an die betreffende Person zu wenden hat. Sonst kommen gleich wieder Vermutungen von JC Seite.

Zitat von: Lunaria am 20. November 2021, 21:48:24
Nachdem wir vom Jobcenter die Zusicherung für den Umzug erhielten,
Daher verstehe ich die vorläufige Zahlungseinstellung überhaupt nicht! Wenn die KdUH angemessen sind gibt es dafür keinen Grund ausser ein neues JC ist zuständig und ihr musstet einen Neuantrag stellen. Und selbst dann nicht, da müsste das JC zumindest "vorläufig" leisten. Evtl. auf Antrag.
Also entweder der Zahlungseinstellung sofort widersprechen oder einen (anzupassenden) Antrag auf vorläufige Zahlung stellen.

Zitat von: Lunaria am 20. November 2021, 21:48:24Untermietverträge sind hier wohl nicht möglich, da ja jeder von uns ein Hauptmieter ist?
Sollte ich dann als Alternative eine Kostenvereinbarungsteilung
Genau und Ja

Zitat von: Lunaria am 20. November 2021, 21:48:242. Das Jobcenter verlangt neben dem unterschriebenen Mietvertrag auch eine Mietbescheinigung von den Vermietern.
absolut überflüssig da der MV vorliegt also dementsprechend das JC über diese nicht erlaubte doppelte Datenerhebung unterrichten.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

Zitat von: Lunaria am 20. November 2021, 21:48:24- Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt)
Da jeder einen extra Antrag stell macht auch jeder eine extra Anlage KdU und entsprechend gehört da eine 1 rein.
Dann fragt es sich ob Ihr den vereinfachter-antrag-arbeitslosengeld-ii genommen habt denn da gibt es unter Punkt 2 lediglich ein Kreuz zu machen das man alleine wohnt. Allerhöchsten noch am Schluß unter >sonstigen Personen (zum Beispiel andere Personen in einer Wohngemeinschaft)
da könnte das JC dann die VuE verlangen, wegen der vierten Person.

Zitat von: Lunaria am 20. November 2021, 21:48:24- Wieviel von der Gesamtfläche wird selbst bewohnt? Ist hier die Gesamtfläche gemeint, die von allen Bewohnern genutzt wird? Oder die Gesamtfläche, die ich selbst bewohne?
Ich würde gesamt eintragen in Klammer was selbst bewohnt wird kein qm angeben auf Gemeinschaftsräume wird dann in der KbV verwiesen und dann auf die KBV verweisen und diese mit anhängen.

Zitat von: Lunaria am 20. November 2021, 21:48:24
4. Von meiner Mutter wird der aktuelle Rentenbescheid meines Vaters gefordert. Die Rente wird auf den Bedarf meiner Mutter angerechnet. Meine Eltern sind zwar verheiratet, leben aber schon seit zwei Jahren getrennt voneinander. Mein Vater befindet sich im Ausland in einem Pflegeheim. Die beiden haben jedoch ein gemeinsames Konto.
Da weiß ich leider nicht Bescheid! Kann mir aber vorstellen dass das nicht angerechnet werden darf in der Konstellation getrennt lebend und Pflegefall
Vllt. kann das ein anderer User beantworten!

Zitat von: Lunaria am 20. November 2021, 21:48:245. Vor kurzem habe ich eine Nachzahlung vom BAföG Amt in Höhe von 1 235,00 € erhalten.
Hier das gleiche!

MfG FN
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Lunaria

ZitatDein Bruder zahlt wie jeder andere auch ein Viertel der KdUH.
Sinnvoll ist die von dir angesprochene KbV auf jeden Fall!
Kostenbeteiligungsvereinbarung beim Zusammenleben mehrerer Personen

Die KbV erstelle ich dann für jeden Mitbewohner einzeln oder kann ich einer KbV die Kosten von allen Mitbewohnern festhalten?
Sollte ich auch gleich ein Schreiben mitschicken, in dem mein Bruder und die andere Person versichern, dass sie weder meine Mutter, noch mich finanziell unterstützen?
Und die KbV jetzt schon einreichen oder erst wenn die Anlage HG und VuE angefragt werden?

Zitataus dem Anhang ist eine geringe Summe zu entnehmen.
Ist das dann der vierte Teil der Komplettsumme?

Genau, das ist der vierte Teil der Gesamtmiete, der vom Jobcenter genehmigt wurde.

ZitatDen Nachweis der EMRente geht bestimmt an deine Mutter und diese muss das auch beantworten. Wichtig jeder angeschriebene hat sich um seine Sachen zu kümmern.
Ist die Post an dich gerichtet solltest du sogar das JC auffordern das zu unterlassen und sich direkt an die betreffende Person zu wenden hat. Sonst kommen gleich wieder Vermutungen von JC Seite.

Mein Vater bekommt die EM Rente. Das Jobcenter verlangt seinen aktuellen Rentenbescheid von meiner Mutter. Die EM Rente wird ihr angerechnet. Also die Aufforderung zur Einreichung des Rentenbescheids gehört zu Punkt 4.

Das JC richtet bisher keine Aufforderung zur Mitwirkung für meine Mutter an mich oder andersherum. Also jeder von uns bekommt vom JC seine eigenen Bescheide und kümmert sich auch selbst darum.

ZitatDaher verstehe ich die vorläufige Zahlungseinstellung überhaupt nicht! Wenn die KdUH angemessen sind gibt es dafür keinen Grund ausser ein neues JC ist zuständig und ihr musstet einen Neuantrag stellen. Und selbst dann nicht, da müsste das JC zumindest "vorläufig" leisten. Evtl. auf Antrag.
Also entweder der Zahlungseinstellung sofort widersprechen oder einen (anzupassenden) Antrag auf vorläufige Zahlung stellen.

Wir ziehen im gleichen Landkreis um, es ist also kein neues JC zuständig und es muss auch kein Neuantrag gestellt werden. Ich werde es erst einmal mit einem Antrag auf vorläufige Zahlung versuchen.

Zitatabsolut überflüssig da der MV vorliegt also dementsprechend das JC über diese nicht erlaubte doppelte Datenerhebung unterrichten.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

Darüber hatte ich mich auch informiert. Da die Vermieter Einkommensnachweise von allen Mietern forderte, wussten sie bereits, dass meine Mutter und ich Alg 2 beziehen. Deshalb dachte ich mir, dass ich mir den Stress spare und die Mietbescheinigung einfach abgebe. Da es aber beim Ausfüllen zu Probleme kam...

ZitatDa jeder einen extra Antrag stell macht auch jeder eine extra Anlage KdU und entsprechend gehört da eine 1 rein.
Dann fragt es sich ob Ihr den vereinfachter-antrag-arbeitslosengeld-ii genommen habt denn da gibt es unter Punkt 2 lediglich ein Kreuz zu machen das man alleine wohnt. Allerhöchsten noch am Schluß unter >sonstigen Personen (zum Beispiel andere Personen in einer Wohngemeinschaft)
da könnte das JC dann die VuE verlangen, wegen der vierten Person.

Den Vereinfachten Antrag haben wir nicht bekommen, sondern nur die Mietbescheinigung und die Anlage KDU.

Vielen Dank für die Antwort, das hat mir schon sehr geholfen. Ich setze mich jetzt erst einmal an die KbV, den Antrag auf vorläufige Leistungen und die Anlage KDU. Ich würde das dann wieder hier hochladen.

blaumeise

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. November 2021, 17:28:59Also entweder der Zahlungseinstellung sofort widersprechen oder einen (anzupassenden) Antrag auf vorläufige Zahlung stellen.
Diese vorläufige Zahlungseinstellung verstehe ich auch nicht ganz. Ein Widerspruch wäre dagegen jedoch nicht möglich, stattdessen eine Klage vorm Sozialgericht: http://www.grundsicherungs-handbuch.de/Handbuch/Vorlaeufige-Zahlungseinstellun/vorlaeufige-zahlungseinstellung.html

Zitat von: Lunaria am 20. November 2021, 21:48:244. Von meiner Mutter wird der aktuelle Rentenbescheid meines Vaters gefordert. Die Rente wird auf den Bedarf meiner Mutter angerechnet. Meine Eltern sind zwar verheiratet, leben aber schon seit zwei Jahren getrennt voneinander. Mein Vater befindet sich im Ausland in einem Pflegeheim. Die beiden haben jedoch ein gemeinsames Konto.
Deine Eltern sind noch verheiratet, dann werden sie als BG geführt, auch wenn dein Vater selbst keinen Anspruch auf Leistungen hat. Das gilt zumindest so lange, solange kein Trennungswille vorliegt bei den beiden. Wenn sie aber nur getrennt voneinander leben, weil der eine im Pflegeheim lebt, dann ist es meines Wissens rechtens, dass der Betrag, den dein Vater von seiner Rente nicht für seinen eigenen Bedarf benötigt, auf das ALG II deiner Mutter angerechnet wird. Dazu wird der Rentenbescheid gebraucht. Normalerweise wird für den Rentner ein fiktiver Bedarf nach dem SGB XII zugrunde gelegt, der aber in der Regel dem eines ALG-II-Empfängers entspricht (Regelsatz + ev. Mehrbedarf + KdU).

Ob es hier anders ist speziell deshalb, weil dein Vater in einem Pflegeheim lebt, das weiß ich leider auch nicht.

Lunaria

ZitatDiese vorläufige Zahlungseinstellung verstehe ich auch nicht ganz. Ein Widerspruch wäre dagegen jedoch nicht möglich, stattdessen eine Klage vorm Sozialgericht: http://www.grundsicherungs-handbuch.de/Handbuch/Vorlaeufige-Zahlungseinstellun/vorlaeufige-zahlungseinstellung.html

Die vorläufige Zahlungseinstellung hatte ich auch nicht verstanden, vor allem weil es nur damit begründet wurde, dass ein Umzug beabsichtigt ist. Deshalb hatte ich beim JC angerufen. Die Mitarbeiterin war aber genauso verwirrt und meinte irgendwas mit, dass die SB wohl dachte, dass der Umzug schon stattgefunden hatte...

Eigentlich hatte ich vor, einen Antrag auf vorläufige Zahlungen zu stellen, wie von Fettnäpfchen empfohlen. Wenn dieser aber nicht schnell genug bearbeitet, stehen wir im Dezember dumm da... Was die Klage vor dem SG angeht, weiß ich leider nicht, wie das genau abläuft. Kann ich diese selbst einreichen oder sollte ich mir einen Beratungsschein holen und einen Anwalt damit beauftragen?

ZitatDeine Eltern sind noch verheiratet, dann werden sie als BG geführt, auch wenn dein Vater selbst keinen Anspruch auf Leistungen hat. Das gilt zumindest so lange, solange kein Trennungswille vorliegt bei den beiden. Wenn sie aber nur getrennt voneinander leben, weil der eine im Pflegeheim lebt, dann ist es meines Wissens rechtens, dass der Betrag, den dein Vater von seiner Rente nicht für seinen eigenen Bedarf benötigt, auf das ALG II deiner Mutter angerechnet wird. Dazu wird der Rentenbescheid gebraucht. Normalerweise wird für den Rentner ein fiktiver Bedarf nach dem SGB XII zugrunde gelegt, der aber in der Regel dem eines ALG-II-Empfängers entspricht (Regelsatz + ev. Mehrbedarf + KdU).

Also scheiden lassen, wollen sie sich nicht. Mein Vater wollte zurück in sein Heimatland und lebte mit meiner Schwester zusammen. Meine Mutter wollte jedoch in Deutschland weiterleben. Mein Vater wurde dann so krank, dass er nun in einem Pflegeheim lebt.

crazy


blaumeise

Zitat von: Lunaria am 21. November 2021, 19:25:16Was die Klage vor dem SG angeht, weiß ich leider nicht, wie das genau abläuft. Kann ich diese selbst einreichen oder sollte ich mir einen Beratungsschein holen und einen Anwalt damit beauftragen?

Hier ist der Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht: https://hartz.info/index.php?topic=18.0

Und hier sind Beispielklagen: https://hartz.info/index.php?board=12.0

Einen Anwalt braucht man nicht dafür, da man sozusagen einen normalen Brief schreibt, diesen in doppelter Ausführung per Einwurf-Einschreiben ans SG schickt, dazu alle Unterlagen ebenfalls zweifach. Passieren kann maximal, dass die Klage abgewiesen wird. Kosten tut es nix, außer erst mal die Portokosten. Dafür würde ich die Quittung aufheben, genauso wie für alle anderen Ausgaben, die das Klageschreiben betreffen (Briefumschlag u. Ä.).

Du kannst es aber erstmal mit einem Antrag auf vorläufige Zahlung beim JC versuchen, wenn selbst die Mitarbeiterin im JC schon nicht genau wusste, wieso das passiert ist. Ich würde betonen, dass du auf das Geld angewiesen bist und auf einer Wiedreaufnahme der Zahlung bestehen. So ähnlich würde ich es formulieren. Es halt dringend machen und die Wichtigkeit betonen.

Fettnäpfchen

Zitat von: blaumeise am 22. November 2021, 10:04:05Ich würde betonen, dass du auf das Geld angewiesen bist und auf einer Wiedreaufnahme der Zahlung bestehen. So ähnlich würde ich es formulieren. Es halt dringend machen und die Wichtigkeit betonen.
und zusätzlich das du umgehend einen Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (natürlich anzupassen) stellst wenn bis zum 30.11. keine Zahlung auf deinem Konto ersichtlich ist!
Darauf wird es aufgrund dessen das heute schon der 22te ist eh hinauslaufen.

Zitat von: Lunaria am 21. November 2021, 19:25:16Die Mitarbeiterin war aber genauso verwirrt und meinte irgendwas mit, dass die SB wohl dachte, dass der Umzug schon stattgefunden hatte...
ja typisch Telefon und JC und dann nicht mal nachweisbar.

Zitat von: Lunaria am 21. November 2021, 18:46:09
Die KbV erstelle ich dann für jeden Mitbewohner einzeln oder kann ich einer KbV die Kosten von allen Mitbewohnern festhalten?
Nimm das Muster und mache für jeden der vier Personen eine Kopie, Namen anpassen, denn beim JC weiß man nie.... MV mit vier Personen und deswegen!

Zitat von: Lunaria am 21. November 2021, 18:46:09Sollte ich auch gleich ein Schreiben mitschicken, in dem mein Bruder und die andere Person versichern, dass sie weder meine Mutter, noch mich finanziell unterstützen?
Wenn dann du ein Schreiben von der Mutter.
Dein Bruder ist eh außen vor, die unbekannte sehr wahrscheinlich auch, sicher sogar wenn es die Freundin des Bruders ist.

Zitat von: Lunaria am 21. November 2021, 18:46:09Wir ziehen im gleichen Landkreis um, es ist also kein neues JC zuständig und es muss auch kein Neuantrag gestellt werden.
Deswegen die KdU Anlage alles klar.
Dann wahrscheinlich auch die EK wenn nicht schicke die mit sonst wird die nach gefordert und es wird die Bearbeitung/Auszahlung weiter verzögert!
ALG 2 Anträge

Zitat von: Lunaria am 21. November 2021, 18:46:09Ich würde das dann wieder hier hochladen.
Querlesen ist immer gut mache ich auch wenn ich was habe..

MfG FN
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Lunaria

ZitatDann steht deiner Mutter Unterhalt zu vom Ehemann...

Alles klar, danke!

ZitatDu kannst es aber erstmal mit einem Antrag auf vorläufige Zahlung beim JC versuchen,

Das habe ich vor und ich hoffe, dass sich die Situation einigermaßen friedlich klären lässt.

Zitatund zusätzlich das du umgehend einen Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (natürlich anzupassen) stellst wenn bis zum 30.11. keine Zahlung auf deinem Konto ersichtlich ist!

Ich werde für den Fall der Fälle ein Schreiben für eine Klage vorbereiten und hier hochladen. Dann kann ich diese gleich am 30.11 versenden, sollte die Zahlung ausbleiben.

ZitatNimm das Muster und mache für jeden der vier Personen eine Kopie, Namen anpassen, denn beim JC weiß man nie.... MV mit vier Personen und deswegen!

Ich habe in die KbV jetzt mal alle vier Personen eingetragen, ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden.

Zitatdie unbekannte sehr wahrscheinlich auch, sicher sogar wenn es die Freundin des Bruders ist.

Bei der vierten Person handelt es sich um den Sohn eines Freundes der Familie, der nicht schnell genug eine neue WG finden konnte.

Ich lade jetzt erst einmal die Stellungnahme zur Forderung der Mietbescheinigung, den Antrag auf vorläufige Zahlung, die Anlage KDU und die KbV hoch.

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Fettnäpfchen

Lunaria

Zitat von: Lunaria am 23. November 2021, 17:36:48Ich lade jetzt erst einmal die Stellungnahme zur Forderung der Mietbescheinigung, den Antrag auf vorläufige Zahlung, die Anlage KDU und die KbV hoch.
Schaut gut aus.
Was zu beanstanden wäre ist der Betreff und die Bezeichnung auf den Antrag auf vorläufige Zahlung.
Das liest sich nicht so sondern eher wie ein Widerspruch zu der Zahlungseinstellung, am Schluss wird das so nicht akzeptiert.

MfG FN
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Lunaria

ZitatWas zu beanstanden wäre ist der Betreff und die Bezeichnung auf den Antrag auf vorläufige Zahlung.
Das liest sich nicht so sondern eher wie ein Widerspruch zu der Zahlungseinstellung, am Schluss wird das so nicht akzeptiert.

Den Betreff und die Bezeichnung dann umändern in Aufforderung zur Aufhebung der vorläufigen Zahlungseinstellung vom 10.11.2021 oder das Schreiben umändern, sodass es wirklich nur noch ein Antrag auf vorläufige Zahlung ist? Ein Widersprich ist laut blaumeise bei einer vorläufigen Zahlungseinstellung ja nicht möglich.

ZitatNimm das Muster und mache für jeden der vier Personen eine Kopie, Namen anpassen, denn beim JC weiß man nie.... MV mit vier Personen und deswegen!

Habe ich das richtig verstanden, dass ich jeden WG-Bewohner einmal unter Mieter angeben soll und dann von jeder KbV eine Kopie ans JC sende?

ZitatWenn dann du ein Schreiben von der Mutter.

Macht das denn Sinn, wenn weder sie, noch ich Einkommen haben, dass angerechnet werden könnte?

ZitatDann wahrscheinlich auch die EK wenn nicht schicke die mit sonst wird die nach gefordert und es wird die Bearbeitung/Auszahlung weiter verzögert!

Die Anlage EK für jeweils für meine Mutter und meinen Vater (eine BG) und für mich (eigene BG) ausfüllen?

Die Vorlagen kann ich ohne Probleme an meine Mutter weitergeben, die diese dann selbst dem JC zukommen lässt?






Fettnäpfchen

Lunaria

Zitat von: Lunaria am 23. November 2021, 19:18:20in Aufforderung zur Aufhebung der vorläufigen Zahlungseinstellung vom 10.11.2021 oder das Schreiben umändern, sodass es wirklich nur noch ein Antrag auf vorläufige Zahlung ist?
Da es gut geschrieben ist und da ich absoluter Gegner solcher Zahlungseinstellungen bin würde ich den Betreff ändern.
Wenn ein Widerspruch nicht möglich ist würde ich es wie im vorletzten Blocksatz geschrieben ist daraus einen Antrag im Betreff machen.
Eine Aufforderung als Betreff könnte die Antwort/Bearbeitung abgelehnt werden, ein Antrag muss immer beantwortet werden.
Dass das passiert wird zeitlich eh sehr knapp werden, daher würde ich den letzten Blocksatz mit einer 7 Tagesfrist unter Nennung des Datums abändern.

Zitat von: Lunaria am 23. November 2021, 19:18:20Habe ich das richtig verstanden, dass ich jeden WG-Bewohner einmal unter Mieter angeben soll und dann von jeder KbV eine Kopie ans JC sende?
Keine Ahnung. Mal anders erklären
Du machst die KbV wie in deinem Muster und davon machst du vier Kopien.
Dann stellst ja du für dich einen Antrag also hängst du eine Kopie (der Kopie o. des Originals) an die Anlage KdUH.
Deine Mutter mit Ihrem Antrag also extra.
Und jeder der noch einen Antrag stellt macht das auch so.

Zitat von: Lunaria am 23. November 2021, 19:18:20Macht das denn Sinn, wenn weder sie, noch ich Einkommen haben, dass angerechnet werden könnte?
Nein macht es nicht, aber wenn das JC oberflächlich arbeitet dann kommt ein unnötige Mitwirkungsaufforderung auf euch zu und verzögert es noch mehr.
Was trotzdem passieren kann, alles schon erlebt.
Dass Erklärung der Eltern von Volljährigen (Ü25), diese nicht zu unterstützen war gemeint.

Zitat von: Lunaria am 23. November 2021, 19:18:20Die Anlage EK für jeweils für meine Mutter und meinen Vater (eine BG) und für mich (eigene BG) ausfüllen?
Jeder der einen Antrag stellt macht für sich die Anlage EK.
Du für dich
Mutti für sich und Papa stellt keinen Antrag und ob er so eine Anlage schickt falls deine Mutter das nachweisen muss liegt an deinem Vater. Das Prozedere bei deiner Mutter durch die erwähnte Unterhaltspflicht gehört nicht zu den Dingen wo ich mich ein bißerl auskenne. Da sind andere User viel besser.

Zitat von: Lunaria am 23. November 2021, 19:18:20Die Vorlagen kann ich ohne Probleme an meine Mutter weitergeben, die diese dann selbst dem JC zukommen lässt?
Wenn du das hier erarbeitete meinst also KdU + KbV und EK und die (Nicht)Unterstützungserklärung dann ja, da muss halt der richtige Name drinstehen

Und noch eine Bitte an dich kannst du einfacher zitieren da ist dann das Datum die Uhrzeit und der User oberhalb aufgelistet und man muss nicht so lange nachsuchen falls der Zusammenhang nicht im Kopf gemerkt ist.
Einfach das zu zitierende markieren und dann im Beitragsfeld rechts oben auf Zitat einfügen reicht. Ist sogar leichter und schneller gemacht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.