Mietwohnung Alg2 Bezug Vermieter Boden

Begonnen von Pusteblume, 21. November 2021, 09:19:31

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Pusteblume

Hallo,ich habe etwas Bedenken ob qir jetzt einen riesen Fehler begangen haben und uns jetzt in Kosten stürzen.
Bei Einzug in die Wohnung 2017 wurde im Übergabeprotokoll eingetragen...Wohnzimmer Laminat ohne Zierleisten
Schlafzimmer 1 Teppichboden ohne Zierleisten.

Es war mündlich abgesprochen, das wir diese erneuern dürfen bzw weil wir die Böden neun verlegen wollten.Der Teppichboden war verhunzt.Die Vormieter haben seit 2004 hier gelebt.
Nun haben wir die erneuert und jetzt natürlich habe ich Zweifel, weil der Vermieter eh komisch ist ob es nicht besser gewesen wäre das schriftlich zu hinterlegen.
Hilfe...das ist ja nun zu spät...was habt ihr für Ratschläge wie wir da nun sauber rauskommen ohne Probleme zu bekommen. Da mündlich ja nicht zählt,gerade bei dem Vermieter. Finanzel ist es natürlich auch noch nicht prickelnd und wir haben durch den ganzen andern Stress nivht darüber nachgedacht.

Vielen Dank für die Antworten schonmal

crazy

Was soll das Problem sein?
Ihr habt auf eure Kosten dem Vermieter eine Verbesserung erledigt.
Wenn ihr das fachgerecht gemacht habt ist alles gut.

justine1992

Wie ist der Zustand jetzt? Immer noch Laminat (nur halt besser)? Immer noch Teppich (nur halt neuer)?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Pusteblume

Zitat von: justine1992 am 21. November 2021, 10:06:03
Wie ist der Zustand jetzt? Immer noch Laminat (nur halt besser)? Immer noch Teppich (nur halt neuer)?

Wohnzimmer Laminat
Schlafzimmer Laminat beides neu und nicht gebraucht gekauft beide Zimmer 400€ Kostenwert

justine1992

Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 10:13:29beide Zimmer 400€ Kostenwert
Darum geht es nicht.

Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 10:13:29Schlafzimmer Laminat
Meiner Meinung nach könnte hier ein Teppichboden vom Vermieter gefordert werden (aber nicht mit Sinn, nur aus Boshaftigkeit). Allerdings ist @crazy diesbezüglich die Fachfrau.

Aber immer vor einer Wohnungsrückgabe: nicht vorher panisch werden, erst mal abwarten...
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Pusteblume

Zitat von: justine1992 am 21. November 2021, 10:23:41
Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 10:13:29beide Zimmer 400€ Kostenwert
Darum geht es nicht.

Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 10:13:29Schlafzimmer Laminat
Meiner Meinung nach könnte hier ein Teppichboden vom Vermieter gefordert werden (aber nicht mit Sinn, nur aus Boshaftigkeit). Allerdings ist @crazy diesbezüglich die Fachfrau.

Aber immer vor einer Wohnungsrückgabe: nicht vorher panisch werden, erst mal abwarten...

Ok. Ja Geld oder ähnliches wollen wir nicht erstattet bekommen ect.Wir haben das für uns gemacht, ich meine das dies auch damals mündlich abgesprochen war, wissen tue ich jetzt nicht mehr.Nur im Übergabeprotokoll steht das die Böden ohne Zierleisten sind...daher bin ich mir sicher das wir gesagt haben...wir übernehmen den Wechsel der Böden...aber nun habe ich Bedenken weil es eben nicht schriftlich hinterlegt ist....

Gummibärchen

Zitat von: crazy am 21. November 2021, 09:51:03
Was soll das Problem sein?
Ihr habt auf eure Kosten dem Vermieter eine Verbesserung erledigt.
Wenn ihr das fachgerecht gemacht habt ist alles gut.

Leider ist es nicht ganz so einfach, denn dann Verlegen von Laminatböden stellt einen "bauliche Veränderung" dar und ist somit vor dem Verlegen genehmigungspflichtig. Außer, man kann diese quasi rückstandslos wieder entfernen und die "Mietsache" so in ihren ursprünglichen Zustand bei Anmietung wieder zurück versetzen.
Habe ich gerade hinter mir incl. Anwalt. Ich dachte nämlich vorher genau wie Du, bis ich eines Besseren belehrt wurde.

Wenn ich ausziehe, muss ich die Wohnung bzw. den Boden als in den ursprünglichen Zustand wieder zurück versetzten - unter meinem Laminat ist Gott sei Dank noch der alte PVC Belag...

Der Vermieter war in meiner Wohnung, da ich einen riesigen Wasserflack an der Küchendecke habe und den Vermieter aufgefordert hatte den Wasserschaden (Dachboden über mir) zu beheben. Neben dem Wasserfleck sah er dann bei der "Wasserfleckbegutachtung", dass ich Laminat verlegt hatte und schon ging es los...

Allerdings kommt jetzt die "Entwarnung", denn der Vermieter kann in diesem Fall dann bei Auszug des Mieters Schadenersatzansprüche stellen und das dürfte in Eurem Fall "etwas" schwierig werden... Einen nicht entstandenen Schaden zu beziffern dürfte für den Vermieter recht schwierig werden...

Und in meinem Fall: ganz ehrlich, sollte ich je ausziehen, so werde ich schon allein aus Gehässigkeit den Laminatboden entfernen und den  "tollen" PVC Belag nebst diverser Beschädigungen (die auch noch im Übergabeprotokoll an mich exakt festgehalten sind - inclusive Fotos auf die ich seinerzeit bestanden hatte :sehrgut:) wieder zum Vorschein kommen lassen...

Also könnt ihr ruhig schlafen, es wird nix passieren. (Habt ihr den ollen Teppich entfernt, oder liegt er unter dem Laminat? Weiss ich, macht man nicht, aber manchmal ist der Teppich vollflächig verklebt und dann legt man das Laminat einfach "nicht fachgerecht" drüber, statt sich das Entfernen des Teppichs "anzutun").

Schöne Grüße!

Jo

blaumeise

Blöde Frage, aber rein theoretisch könnte man doch auf einen Laminatboden jederzeit einen Teppichboden drauflegen, oder? In meinen Augen ist es so, wie es jetzt ist, eine Verbesserung. Rausreißen muss man nichts, meine ich.

Sheherazade

Meines Wissens nach muss der bei Übernahme vorhandene Zustand wieder hergestellt werden, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Heißt im Fall der TE: Laminat raus, Teppichboden rein. Da höchstwahrscheinlich im Übernahmeprotokoll nicht der abgewohnte Zustand des Teppichbodens vermerkt wurde, hat die TE dann ggf. die A-Karte und kann neuen Teppichboden verlegen, sollte sich der alte nicht mehr unter dem neu verlegten Laminat befinden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Hier mal ein Foto vom Protokoll

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Sheherazade

Beim Schlafzimmer ist über den Zustand des Bodens nichts angekreuzt oder vermerkt (ausser den Leisten).

Jetzt kannst und brauchst du nichts mehr zu machen, die von mir beschriebene Situation kommt erst bei Wohnungsrückgabe nach Kündigung zum Tragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 21. November 2021, 15:26:40
Beim Schlafzimmer ist über den Zustand des Bodens nichts angekreuzt oder vermerkt (ausser den Leisten).

Jetzt kannst und brauchst du nichts mehr zu machen, die von mir beschriebene Situation kommt erst bei Wohnungsrückgabe nach Kündigung zum Tragen.
Ok

Kopfbahnhof

Was steht im MV zur Renovierung bei Auszug drin?

Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 09:19:31ob qir jetzt einen riesen Fehler begangen haben
Der Fehler war definitiv, den Boden als i.O. im Protokoll anzuerkennen.
Wenn der derart hinüber und Abgewohnt war, wäre der VM evtl. in der Pflicht gewesen diesen zu Erneuern.

Habt ihr evtl. Bilder von der Wohnung gemacht, vor dem Einzug?

Trotzdem sehe ich hier keine große Gefahr beim Auszug für euch.
Erstens gibt es ja sicherlich Zeugen, wie der Zustand der Wohnung bei Einzug war.
Zweitens habt ihr durch die Eigenleistung und auf eigene Kosten, diesen sogar Verbessert.
Drittens war ja vorher auch Laminat im WZ, somit muss es bei Auszug auch nicht Entfernt werden.

Ich kann nichts erkennen was der VM bei Auszug da evtl. fordern könnte, was die Böden angeht.

Pusteblume

Zitat von: vanessa am 21. November 2021, 16:03:23
Was steht im MV zur Renovierung bei Auszug drin?

Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 09:19:31ob qir jetzt einen riesen Fehler begangen haben
Der Fehler war definitiv, den Boden als o.O. im Protokoll anzuerkennen.
Wenn der derart hinüber und Abgewohnt war, wäre der VM evtl. in der Pflicht gewesen diesen zu Erneuern.

Habt ihr evtl. Bilder von der Wohnung gemacht, vor dem Einzug?

Trotzdem sehe ich hier keine große Gefahr beim Auszug für euch.
Erstens gibt es ja sicherlich Zeugen, wie der Zustand der Wohnung bei Einzug war.
Zweitens habt ihr durch die Eigenleistung und auf eigene Kosten, diesen sogar Verbessert.
Drittens war ja vorher auch Laminat im WZ, somit muss es bei Auszug auch nicht Entfernt werden.

Ich kann nichts erkennen was der VM bei Auszug da evtl. fordern könnte, was die Böden angeht.

Oh nein ,ich habe das eben im MV gefunden. Das sind wieder typisch wir...die Böden sind nicht protokolliert nur die Wände.
Ich hoffe echt das es keinen Ärger gibt. Da wir nun eben dunklen statt helles Laminat drin haben

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Kopfbahnhof

Das mit der Tapete ist schon mal völliger Schwachsinn, darum dürfte die gesamte Renovierungsklausel hinfällig sein.

Für mich sind die Böden aber Protokolliert, weil da ist jeweils ein Kreuz bei i.O.