Die geplanten Erhöhungen decken nicht das Existenzminimum - Sammelklage?

Begonnen von Andi007, 21. November 2021, 13:06:11

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Andi007

Hallo zusammen,
ich finde die geplante Erhöhung in 2022 mehr als Menschenverachtend. Aus diesem Grund werde ich Widerspruch einlegen und würde gerne vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, da ich der Meinung bin, dass jetzt endlich die Verfassungsrichter bestimmen müssen, wie hoch ein Mindestexistensminimum sein muss und wie es zukünftig angepasst werden muss.
Stärker ist eine Massenklage.
Wer/wie organisiert man das?
Was kostet das?
Welcher Anwalt wäre da der TOP-Anwalt?

Nirvana


Gummibärchen

Doch, heisst nur anders:

Streitgenossenschaft/subjektive Klagenhäufung
Stehen auf Kläger- oder Beklagtenseite mindestens noch eine weitere Person, wird dies als Streitgenossenschaft bzw. subjektive Klagenhäufung bezeichnet. Die gesetzliche Grundlage bilden §§59 ff. ZPO.

Nirvana

Nein. Die Streitgenossenschaft bzw. die subjektive Klagehäufung auf Klägerseite ist keine "Sammelklage". Es gibt inhaltliche Übereinstimmungen, ja, aber eben auch gravierende Unterschiede.

Andi007

Danke, für die bereits erfolgten Anmerkungen!
Würden denn mehrere Bertoffene/viele Betroffenen klagen?
Welcher Anwalt ist auf diesem Gebiet  DER  Fachmann::
Muss ich einen Aufruf selber irgendwo starten oder gibt es eine Plattform (wie z.B.   ... hatz.info....) auf der man das machen kann/darf?

jeschik

Zitat von: Andi007 am 24. November 2021, 16:32:30Würden denn mehrere Bertoffene/viele Betroffenen klagen?
Wie meinst du? Es wird sicher jemanden geben der deswegen Klagen wird, aber wieviele das sein werden, schwer zu sagen.

Zitat von: Andi007 am 24. November 2021, 16:32:30Welcher Anwalt ist auf diesem Gebiet  DER  Fachmann
Am besten jemand der auf Sozialrecht spezialisiert ist.

Andi007

Würde z. B. gegen hartz 4 de zu einer Klage auffordern oder sie thematisieren, würde hartz 4 de klagewillige Betroffene zusammenbringen, würde gegen hartz 4 de einen Anwalt (namentlich) vorschlagen.
Gibt es andere Vereine/Gruppierungen, die o. g. unterstützend begleiten - das waren meine Fragen....

Kopfbahnhof

Gegen den Bescheid in Widerspruch gehen, weil der Satz zu niedrig ist. macht meiner Meinung nach keinen Sinn.
Erst recht nicht mit irgendeiner Sammelklage.

Das einzige was evtl. etwas bringen könnte ist ein Antrag auf Mehrbedarf.
(wie corona stromkosten u. a.)