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EM Rente Antragsdauer und sonstiges zum Ablauf

Begonnen von jeschik, 17. September 2021, 18:43:32

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jeschik

Zitat von: vanessa am 19. November 2021, 15:34:20Schon mal geschrieben, die RV macht ihr eigenes Gutachten und nimmt kein anderes dafür.
Wenn das in der realität immer so wäre, kann ich mir ja eigentlich sicher sein das der Antrag abgelehnt wird.
Steht eigentlich in einer Ablehnung immer genauer drin weshalb abgelehnt wurde ?

Zitat von: vanessa am 19. November 2021, 15:34:20Alles ja und nein es läuft kein Widerspruch mehr, dass Verfahren ist lange abgeschlossen.
Schon mehr als interessant, was du mir da von deinem fall und ablauf geschildert hast.

Nochmal an alle, es muss doch eine fest gesetzgebung geben, wonach eingeteilt wird, wer, wann, wo, für eine wiedereingliederung zuständig bleibt ?

Kopfbahnhof

Zitat von: jeschik am 19. November 2021, 15:38:46immer genauer drin weshalb abgelehnt wurde ?
Es gibt ein Gesamtgutachten und eine Begründung dazu, was man noch arbeiten kann oder eben auch nicht.
Zitat von: jeschik am 19. November 2021, 15:38:46für eine wiedereingliederung zuständig bleibt ?
Ja das ist geregelt, zuerst mal die RV (je nachdem was im Einzelfall entschieden wurde) für mind. 12 Monate.
Das kann man dann aber auch durch Fristablauf, einfach auslaufen lassen, oder eben für jedes Jahr neu bei der RV Beantragen.
Was ich immer mache, da absolut keinen Bock auf die Schikanen vom JC, denen wäre man dann wieder voll Ausgeliefert.

Grundsätzlich gilt, es kann nur eine Stelle für die Wiedereingliederung zuständig sein, eben RV oder JC.

jeschik

Zitat von: vanessa am 20. November 2021, 16:21:53Ja das ist geregelt, zuerst mal die RV (je nachdem was im Einzelfall entschieden wurde) für mind. 12 Monate.
Ich mein die Gesetzgebung dazu, die würde ich mir mal gerne durchlesen, wenn ich sie denn hätte.
Kann es immer noch nicht fassen, wie es sich bei dir darstellt. Volle Leistung vom Jc, EM Antrag mehrfach abgelehnt, aber die RV ist für die wiedereingliederung zuständig und das Jc hat nichts zu melden. :scratch:
Das muss sich in irgendwelchen gesetzgebungen ja so wiederfinden lassen.

Zitat von: vanessa am 20. November 2021, 16:21:53oder eben für jedes Jahr neu bei der RV Beantragen.
Was ich immer mache
Blick nicht durch.
Du beantragst bei der RV jedes Jahr neu EM Rente, obwohl du volle Jc Leistung erhältst, wer soll das verstehen oder nachvollziehen können ? Dazu beantragst du jedes Jahr EM Rente dann erneut, obwohl diese zwei mal abgelehnt wurde ? Klingt doch mehr als merkwürdig oder ? Und trotzdem ist die RV allein für die wiedereingliederung zuständig, obwohl kein antrag jemals da bewilligt wurde. kann keiner kapieren  :weisnich:


Kopfbahnhof

Zitat von: jeschik am 20. November 2021, 23:09:44Blick nicht durch.
Ich denke jetzt steht dazu nun genug hier, an Antworten.
Zitat von: jeschik am 20. November 2021, 23:09:44beantragst bei der RV jedes Jahr neu EM Rente
Habe ich doch gar nicht geschrieben, es geht einzig um die Wiedereingliederung ins Berufsleben und wer dafür zuständig ist.

jeschik

Zitat von: vanessa am 21. November 2021, 16:31:22Habe ich doch gar nicht geschrieben, es geht einzig um die Wiedereingliederung ins Berufsleben und wer dafür zuständig ist.
Ich wusste nicht das man lediglich dafür einen Antrag bei der Rv stellen kann, wonach diese dann für wiedereingliederung zuständig sind.

Kopfbahnhof

Langsam gebe ich auf.

Dafür kann man keinen Antrag bei der RV stellen.
Das ist ein Ergebnis aus dem Antrag für die EM Rente.

Der Antrag auf Wiedereingliederung in Folge, muss dann aller 12 Monate neu gestellt werden. (ein Blatt Papier oder per Mail)
Wenn man es nicht macht, wird das JC dafür Automatisch wieder zuständig.

Muss bei dir aber auch nicht so sein, EM Rente ist bei jedem anders, was die RV entscheidet.