Badmodernisierung Kostenübernahme

Begonnen von Kira05, 13. November 2021, 18:01:05

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Kira05

Hallo, es geht um Badmodernisierung. Meine Mutter(80 Jahre), kann aufgrund ihrer Gesundheit und ihres Alters die Badewanne nicht mehr richtig nutzen. Wir haben unserem Vermieter die Situation geschildert und dieser hat sich bereit erklärt die Badewanne mit einer Dusche zu tauschen. Allerdings wurde unser Badezimmer seit dem Baujahr (1965) nicht mehr saniert und deshalb möchte er nur das gesamte Badezimmer renovieren. Nach der Modernisierung würde sich unsere Miete um 59€ erhöhen. Meine Mutter wohnt mit mir zusammen in 2-Zimmer Wohnung. Ich: Minijob + Ag II, meine Mutter: Witwerente+ Grundsicherung . Wohnung: 58,8qm, Kaltmiete 276,60€, Nebenkosten 80€, Heizung 32€, Kaltwasser 23€. Wird  eine Kostenübernahme ein Problem? Wie kann man argumentieren wenn eine Absage kommt? Hat jemand schon eine Erfahrung damit?

crazy

Den Tausch zur Dusche könntet ihr über die Pflegekasse bis zu 4000 Euro bekommen.
Eine Komplettsanierung inkl. der Leitungen ist Vermietersache.
Mit welcher Begründung und wie berechnet er die 59 Euro?
Er darf den Teil, der normale Notwendigkeit wegen Alter betrifft nicht als Mieterhöhung Modernisierung berechnen.  Vom Modernisierungsanteil dann 8% aufs Jahr als Erhöhung

Grundsätzlich, ob die Miete dann noch angemessen ist weiß das JC. Mieterhöhungsankündigung einreichen und gut.

hotwert

Zitat von: crazy am 13. November 2021, 18:45:11
Den Tausch zur Dusche könntet ihr über die Pflegekasse bis zu 4000 Euro bekommen.
Eine Komplettsanierung inkl. der Leitungen ist Vermietersache.
Mit welcher Begründung und wie berechnet er die 59 Euro?
Er darf den Teil, der normale Notwendigkeit wegen Alter betrifft nicht als Mieterhöhung Modernisierung berechnen.  Vom Modernisierungsanteil dann 8% aufs Jahr als Erhöhung

Grundsätzlich, ob die Miete dann noch angemessen ist weiß das JC. Mieterhöhungsankündigung einreichen und gut.

Ähnlichen Fall hab ich auch im Moment. Die Pflegekasse verlangt dass ein Badewannenlift benutz wird. Die wollen eine Begründung warum das mit dem Lift nicht funktioniert, erst dann kann 4000€ für den Badezimmer Umbau gezahlt werden.

Kira05


1€/ qm Wohnfläche. Die Wohnung ist 58,8qm.

crazy

Meint, er will nicht auf Modernisierung sondern einfach mal mehr?
Wann war die letzte Mieterhöhung?

Leg einfach mal vor und dann bekommst Du Reaktion vom JC

Kira05

Grundmitte ist schon lange stabil 276,60€, aber Nebenkosten sind gerade dieses Jahr von 63€ auf 80€ gestiegen.

crazy

Das Nebenkosten steigen ist normal. Versicherung,Grundsteuer,Abfall etc wird eben teurer.

Kira05

Jetzt warten wir was JC sagt. Auf eine Ablehnung versuchen wir dann mit einem  Widerspruch.

ella

lass dich mal von der awo, diakonie,drk beraten oder pflegedienst wenn deine mutter ein pflegegrad hat umso besser.

Fettnäpfchen

 :flag:

Auch noch was reinreichen, ob es hilft ist nicht ersichtlich aus den Beiträgen:
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat
- Urteil vom 23.08.2012, Az. B 4 AS 32/12 R:
Mieterhöhungen aufgrund Modernisierung, auch wenn sie vom Leistungsempfänger selbst verlangt wurden, bedürfen keiner vorherigen Zustimmung des Leistungsträgers.
Die höheren Kosten stellen eine wesentliche Änderung i.S.d. § 48 SGB X dar und sind vom Leistungsträger ohne separaten Antrag zu übernehmen.
Werden durch die Mieterhöhung die angemessenen Unterkunftskosten überschritten, hat der Leistungsträger die Möglichkeit des Kostenbegrenzungsverfahrens nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kira05

Hallo, wir haben eine Genehmigung auf Kostenübernahme vom JC bekommen☺️. Aber Sozialamt hat ein Ärztliches Attest angefordert. Wir waren gerade  mit Mama  beim Arzt , ein Attest ist fertig und schon weitergeleitet. Jetzt abwarten was Sozialamt sagt. (Mama hat kein Pflegegrad).