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Wba Angaben

Begonnen von jeschik, 21. November 2021, 12:57:49

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jeschik

Muss man im Wba immer wieder die Felder für Kdu etc. neu ausfüllen, wenn sich da nichts geändert hat ?
einzige änderung wäre eine nachzahlung aus nk abrechnung, müsste man diese nachzahlungsbetrag irgendwo im wba angeben?

Yavanna

Die Nachzahlung hättest du schon bei Abrechnungszugang angeben müssen. Der Betrag wird ja auch vom JC übernommen, oder liegst du über den angemessenen KDU?

jeschik

Zitat von: Yavanna am 21. November 2021, 13:13:16Der Betrag wird ja auch vom JC übernommen, oder liegst du über den angemessenen KDU?
Ja ich lieg über der angemessenen Kdu. Mal sehen wie sich das Jc wegen der nachzahlung stellen wird, weil diese die volle kdu seit jahren übernehmen, da ich damals geklagt hatte und das sg mir höhere kdu zuerkannt hat.

Kopfbahnhof

Zitat von: jeschik am 21. November 2021, 13:26:26das sg mir höhere kdu zuerkannt hat.
Dann ist deine Bleibe vom JC auch als Angemessen zu werten.

Wenn sich bei den KdU nichts geändert hat kreuzt man an keine Änderung.
Änderungen gibt es meistens ja mit der BK Abrechnung, die muss man ja eh zum JC senden.

jeschik

Zitat von: vanessa am 21. November 2021, 16:25:04Dann ist deine Bleibe vom JC auch als Angemessen zu werten.
Das sagst du so einfach,sicher bin ich mir da nicht. Obwohl es das urteil zur übernahme der mehrkosten gibt, hatten diese 1 jahr später mal eine kostensenkungsaufforderung geschickt, seit paar jahren aber nicht mehr. Werd mich wohl überraschen lassen müssen.

Zitat von: vanessa am 21. November 2021, 16:25:04Wenn sich bei den KdU nichts geändert hat kreuzt man an keine Änderung.
Das wäre ja selbst erklärend wenn das so im Wba wäre, ist es aber nicht. Hier bei mir im Wba kann man nur ankreuzen, mir entstehen kosten der Unterkunft, Ja oder Nein, mehr nicht.


Fettnäpfchen

jeschik

dann schreibt man quer über die abgefragten Punkte oder in jedes einzelne Kästchen keine Änderung.
Kann natürlich passieren das es vom SB nicht akzeptiert wird, da müsste man kja nachschauen ...... bei mir hat das immer geklappt.

MfG FN
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Unwissender

Zitat von: Yavanna am 21. November 2021, 13:13:16
Die Nachzahlung hättest du schon bei Abrechnungszugang angeben müssen. Der Betrag wird ja auch vom JC übernommen, oder liegst du über den angemessenen KDU?

Wenn das JC aber keine Nachzahlungen übernimmt, kann es auch kein Guthaben verlangen!

Es steht doch im Antrag das man nur "Änderungen" ankreuzen und dazu Angaben mach muss! Mehr nicht!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

jeschik

Zitat von: Unwissender am 23. November 2021, 11:06:57
Wenn das JC aber keine Nachzahlungen übernimmt, kann es auch kein Guthaben verlangen!
Guthaben aus der letzten Nk-Abrechnug hat das Jc damals verlangt und verrechnet.
Demnach müsste dann laut dir die Nachzahlung sicher vom Jc bezahlt werden.

Zitat von: Unwissender am 23. November 2021, 11:06:57Es steht doch im Antrag das man nur "Änderungen" ankreuzen und dazu Angaben mach muss! Mehr nicht!
Wo steht das ?  Sagte schon, bei Kdu wird nur danach gefragt, ob Kdu anfallen, nicht ob sich diese geändert haben. Gibt kein Kreuz für: keine Änderungen.

Unwissender

Dann schreib halt rein: keine Änderung!! und gut is!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

jeschik

Zitat von: Unwissender am 24. November 2021, 11:17:11Dann schreib halt rein: keine Änderung!! und gut is!
Ist mir schon klar das man dies machen könnte, die frage ist ob dies so immer akzeptiert werden muss.

blaumeise

Wenn du die Nachzahlung bereits angegeben hattest, dann mach es doch so: du kreuzt an, keine Änderung, und dazu schreibst du zwischen die Zeilen: "Nebenkostenabrechnung liegt bereits vor"

jeschik

Zitat von: blaumeise am 24. November 2021, 17:42:21Wenn du die Nachzahlung bereits angegeben hattest
Werde dies die tage beides zusammen ans jc schicken, also nk-abrechnung und wba.
Werd dann hinschreiben, keine änderungen, ausser nachzahlung X, siehe Nk-abrechnung. Sollte doch ok sein ?