WBA online stellen oder schriftlich, was ist besser.

Begonnen von Terminator62, 24. November 2021, 11:09:34

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Terminator62

Zitat von: jeschik am 07. Dezember 2021, 10:12:43
Im Wba ist ja schon eine sparte für kdu, wenn sich da was geändert hat, sollten dafür auch nachweise beigefügt werden.

Ok. Also muss man dann auch online, wenn dann die ganzen Anlagen hochladen, auch den WBA. Richtig.  :scratch:
MfG  MK

jeschik


Fettnäpfchen

terminator62

Zitat von: terminator62 am 07. Dezember 2021, 10:04:40Hab ne Lebensversicherung mit Verwertungsausschluss. 
Die du bestimmt angegeben hast, oder auch niccht weil vereinfachter Antrag.
Wenn nicht dann hole das jetzt nach. Angerechnet darf es eh nicht werden.

MfG FN
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Terminator62

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Dezember 2021, 13:34:30
terminator62

Zitat von: terminator62 am 07. Dezember 2021, 10:04:40Hab ne Lebensversicherung mit Verwertungsausschluss. 
Die du bestimmt angegeben hast, oder auch niccht weil vereinfachter Antrag.
Wenn nicht dann hole das jetzt nach. Angerechnet darf es eh nicht werden.

MfG FN

Ja das werde ich natürlich machen, genau hatte es wegen dem vereinfachten Antrag nicht angegeben.  :grins:
MfG  MK

Terminator62

Muss aber jetzt noch Mal fragen, sorry. Wenn man den WBA als Registrierter über das Online Portal macht muß man dann trotzdem den Antrag und die Anlagen VM und KDU hochladen. Oder nur die Belege.  :schaem:
MfG  MK

Unwissender

Nur den WBA, und nur angeben, was sich geändert hat, mit Auszügen der letzen 3 Monate! Wenn die mehr wollen, werden sie sich melden. Nur nicht zuviel preisgeben!!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

justine1992

Zitat von: Unwissender am 12. Dezember 2021, 10:28:54Nur nicht zuviel preisgeben!!
Außer man hat es eilig.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sheherazade

Scheint ja nicht eilig zu sein, wenn der WBA bis gestern noch nicht online gestellt wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Terminator62

#23
Zitat von: Sheherazade am 12. Dezember 2021, 11:22:16
Scheint ja nicht eilig zu sein, wenn der WBA bis gestern noch nicht online gestellt wurde.

Na ja eilig ist so ne Sache, läuft bis 31.01.22, fahre meine Tochter besuchen und habe dort nicht meine ganzen Sachen dabei. Wollte es machen wenn ich wiederkomme so am 27.12 . Meint ihr das reicht noch. ?? :weisnich:

MfG  MK

BigMama

Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 17:28:29fahre meine Tochter besuchen und habe dort nicht meine ganzen Sachen dabei.
Denk daran die OAW zu beantragen. Fliegst du auf, zahlst du die Leistungen für die Tage deiner Abwesenheit zurück.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Terminator62


Habe gerade gelesen das Sozialschutzpaket III wurde bis 31.03.2022 verlängert stimmt das. Wird nun weiterhin keine Vermögensprüfung gemacht. Muss man nun eine Lebensversicherung und Auto angeben, hatte das beim vereinfachten Erstantrag nicht gemacht. Bin verwirrt.  :scratch:
MfG  MK

BigMama

Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 18:16:47Muss man nun eine Lebensversicherung und Auto angeben, hatte das beim vereinfachten Erstantrag nicht gemacht.
Auch eine Lebensversicherung muss angegeben werden und der Pkw auch. Auch Aktien, Sparguthaben, Grundstücke egal welcher Art....
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Terminator62

Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 19:15:24
Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 18:16:47Muss man nun eine Lebensversicherung und Auto angeben, hatte das beim vereinfachten Erstantrag nicht gemacht.
Auch eine Lebensversicherung muss angegeben werden und der Pkw auch. Auch Aktien, Sparguthaben, Grundstücke egal welcher Art....

OK. Danke. Würde es reichen wenn ich es Ende des Monats online mache. ??
MfG  MK

BigMama

Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 18:05:39Denk daran die OAW zu beantragen.
Ist dir klar was ich damit meine?

Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 19:37:38Würde es reichen wenn ich es Ende des Monats online mache. ??
Wofür reichen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Terminator62

Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 19:50:40
Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 18:05:39Denk daran die OAW zu beantragen.
Ist dir klar was ich damit meine?

Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 19:37:38Würde es reichen wenn ich es Ende des Monats online mache. ??
Wofür reichen?

Ja ich weiß was du meinst Ortsabwesenheit. Und ich meine ob es reicht wenn ich den WBA bis Ende des Monats Stelle. Bewilligung bis 31.01.22.  :smile:
MfG  MK