Auszahlung Ausstattung und nachzug des partners aus dem Ausland

Begonnen von Sophiagirl, 14. Dezember 2021, 17:37:33

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Sophiagirl

So liebe Gemeinde,

Ich brauche nochmal Schwarm Wissen.

Wann wird die Baby erstausstattung in der Regel ausgezahlt und wie hoch ist da die aktuelle Summe? 1 Kind

2. Mein noch Verlobter wohnt offiziell noch in holland würde sich gerne ummelden und auch arbeiten. Aber wie ist die Regelung unter a. Kindesvater noch nicht verheiratet zieht zu mir und dann hartz 4 ja nein unter b. Verheiratet zieht zu mir und auch arbeitssuchend.

Heirat steht noch immer fest nur der Termin geht so nicht mehr weil er vor dem 18 nicht diese verklaring bekommt und es den bis zur Geburt des Kindes mir wahrscheinlich zu stressig wird.

Womit steht man sich besser wenn man schon verheiratet ist oder eben noch nicht bei der Ummeldung oder ist dies egal?

Und welchen wenn es klappen sollte regelsatz würde er dann bekommen? Erwachsener oder wie wird das berechnet? Ausbildung hat er schon fertig. Er ist wenn das Kind nicht zu früh kommt genau 18 und bis 25 ist es in Deutschland ja eigentlich anders aber auch in dieser Konstellation?

Liebe Grüße

Sylvergirl

crazy

Wurde Dir alles schon erklärt...
Er ist Holländer, bekommt null, muss zusehen wie er klarkommt. Bestenfalls sucht er jetzt endlich Arbeit in D und uhr zieht dann zusammen dort hin wo er Arbeit hat.
Auch Erstausstattung-vorangig der KV!
Was ist denn aus seinem Erbe geworden???
Für Kiwa,Bett,Erstlingskleidung gibt es ein paar Euro ca ende 7er Monat vom JC. Vielleicht 150 je für Bett und Kiwa plus nochmal so viel für Erstlingskleidung etc.
Ist das Kind da hast Du ja den Regelsatz fürs Kind. Da ist erstmal genug über. Stillen kostet nichts und außer Windeln brauchst Du auch nichts weier an Verbrauchsmaterialien.
Hebamme hast Du hoffentlich??? Die hilft dir in den ersten Tagen und Wochen nach der Entbindung und kann Dir auch Tipps geben was Du tatsächlich fürs Baby brauchst und was nur Werbung ist

Sophiagirl

Moin,

Hebamme hab ich.

Erbe liegt noch immer bei Gericht nun hat der gegen Anwalt corona.

Nichts kann nicht ganz stimmen es ist laut vielen in der Konstellation eine kann Leistung vllt hat damit hier jemand Erfahrung? Hab da heute auch noch hinter her telefoniert aber der jenige war wieder nicht am Platz.

Ja er hat nun derzeit nichts außer sein holländisches Hartz IV was seine Eltern einbehalten und das gibt es auch nur noch nächsten Monat einmal.

Also wie sagte jemand Pass weg schmeißen.

Ja, das wäre dann ca jetzt. Aber da rippt sich mal wieder null. Mein Anwalt ist da leider schon wieder der nächste Ansprechpartner.

Was ich manchmal mich so frage hackt ihr bei allen so auf Arbeit rum? Es gibt so viele Hartz 4 Familien. Aber wir sind die ganz bösen.

Denn ab Hochzeit müsste es doch eh anders sein? Sagte auch meine Hebamme. Dann müsste es nach 3 Monaten was geben oder sogar sofort. Stichwort familiennachzug

Und stillen muss ja auch erstmal klappen. Wenn es nicht klappt klappt es nicht. Ich werde mich deswegen aber auch nicht rechtfertigen.

Liebe Grüße




Yavanna

Als EU Bürger braucht er einen Arbeitnehmer Status, durch Arbeit in D oder Familie in D mit deutscher Staatsangehörigkeit im selben Haushalt.
Wenn er also die Vaterschaft anerkennt und zu dir und Mini in den Haushalt zieht, hat er einen Anspruch auf H4. Er sollte aber als Vater direkt in der Geburtsurkunde stehen.

crazy

Arbeit, damit er seine Familie ernähren kann. Ihr beide habt das so entschieden. Ist doch logisch...Er kann natürlich auch zu hause bleiben und Du verdienst das Geld für euch oder ihr teilt euch Arbeit und Baby.
Oder wolltest Du euer Kind in Armut aufwachsen lassen?
Ich weiß nicht iwie war das früher anders. Erst Ausbildung und Arbeit und dann Familie. So wurden wir erzogen.

Je länger man nach der Ausbildung ohne Arbeit ist desto schwieriger wirds...Und in D sind ja nun überall.Stellen frei...Da Holländer in der Regel auch gut mehrsprachig sind ist er doch super aufgestellt...

Sophiagirl

Zitat von: Yavanna am 14. Dezember 2021, 18:54:45
Als EU Bürger braucht er einen Arbeitnehmer Status, durch Arbeit in D oder Familie in D mit deutscher Staatsangehörigkeit im selben Haushalt.
Wenn er also die Vaterschaft anerkennt und zu dir und Mini in den Haushalt zieht, hat er einen Anspruch auf H4. Er sollte aber als Vater direkt in der Geburtsurkunde stehen.

Das ist alles in Planung. Und endlich eine sehr nette Antwort.

@crazy ich pflege mich immer meinen Papa mit pg 3 und 40 Stunden.

Er möchte ja arbeiten und kann auch Deutsch und wohnte ja auch schon mal 4 Jahre in d.

Nur seine Eltern würden derzeit keinen Arbeitsvertrag unterschreiben bzw tun dies nicht. Er hatte ja ein Angebot aber den hätten die weniger bekommen und das wollten sie ja nun auch nicht. Es ist recht immer noch Verfahren. Aber wir geben unser bestes.

blaumeise

Hier: Ratgeber Schwanger und Hartz IV, Eltern von Kindern unter 3 Jahren - und danach  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=4908.0