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Anspruch Hartz4 nach Heirat ohne BG

Begonnen von Schnuppi, 27. November 2021, 08:09:53

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Schnuppi

Hallo liebes Forum, ich bitte euch um Rat. Folgende Situation:

Meine damalige Freundin hat Hartz4 bezogen. Ich bin vollzeit arbeiten. Wir haben vor kurzen geheiratet, leben auch nicht zusammen und bilden meiner Meinung nach keine BG! Ich habe bei meiner Mutter nur ein kleines Kinderzimmer und bin beruflich oft hunderte Kilometer entfernt und komme nur am Wochenende nach Hause. Meine jetzige Frau hat eine eigene 1-Zimmer-Wohnung. Ein Zusammenziehen ist daher vorerst nicht möglich.

Nach eigenen Recherchen habe ich auf 3 verschiedenen Seiten gelesen, dass das Arbeitsamt für meine jetzige Frau trotzdem aufkommen muss und das mein Einkommen keine Rolle spielt und nicht angerechnet werden darf, weil wir keine Bedarfgeeinschaft bilden.

Wir haben unsere Heirat natürlich vorher gemeldet und meine Frau hat prompt nach unserer Eheschließung eine Nachricht vom Arbeitsamt bekommen. Dort waren Formulare und Anträge enthalten für einen Lebenspartner innerhalb einer BG und wollten mich demnach handhaben wie jemanden, der Leistung beziehen möchte.
Meine Frau hat angerrufen und nochmals die Sachlage wie oben erklärt: Wir leben nicht zusammen, ein Zusammenziehen ist geplant aber kurzfristig nicht möglich. Das Arbeitsamt teilte darauf hin nur mit sie sehe uns dennoch als eine BG, die Leistungen werden sofort eingestellt.

Daher meine Frage: Wie ist es tatsählich und rechtlich richtig?

crazy

Ihr seid jetzt eine Versorgungs und Einstehensgemeinschaft!
Das habt ihr beim Standesamt mit eurer Unterschrift beurkundet.
Hat nichts damit zu tun, dass Du beruflich unterwegs bist. Seeleute sind Monate nicht daheim und trotzdem werden Frau und ggf Kinder daheim mit der Heuer versorgt

Schnuppi

Das ist ist richtig. Jedoch hat meine Frau vor der Ehe schon Hartz4 bezogen. In deinem Beispiel vielleicht sogar nicht. Und dein Seemann und dessen Frau haben einen gemeinsammen Wohnsitz. Wir nicht! Ich finde das ist nicht richtig zu vergleichen.

Siehe mal mein Anhang...


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

crazy

Ja und? Du hast doch unterschrieben, dass Du sie versorgen wirst in Guten wie in schlechten Zeiten.
Da gerade erst unterschrieben, Du kannst das noch annulieren!

Und Du wirst wohl zu deiner Frau fahren, wenn Du frei hast. Es sei denn Du hast die Ehe aus anderen Gründen geschlossen ....

BigMama

Zitat von: Schnuppi am 27. November 2021, 08:09:53Wie ist es tatsählich und rechtlich richtig?
Das Jobcenter hat korrekt gehandelt.

Zur Info:
Randziffer 7.66
Da kein erkennbarer Trennungswille vorliegt, seid ihr eine BG.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

bebe82

Eheleute, die nicht im Trennungsjahr leben, bilden unabhängig von der tatsächlichen Wohnsituation eine BG, das JC handelt hier vollkommen richtig.

Unabhängig von deinem persönlichen Empfinden darüber

Flip

Zitat von: Schnuppi am 27. November 2021, 08:29:23Siehe mal mein Anhang...

Wo auch immer der her ist. Maßgeblich ist die ständige Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes. Und das besagt: kein Trennungswille = Bedarfsgemeinschaft

ZitatEine Bedarfsgemeinschaft von Eheleuten im Sinn des SGB 2 kann auch bei Ehen ohne gemeinsamen räumlichen Lebensmittelpunkt vorliegen. Für die Annahme "dauernden Getrenntlebens" muss gemäß familienrechtlichen Grundsätzen zur räumlichen Trennung ein nach außen erkennbarer Trennungswille eines Ehegatten zur Lösung des einvernehmlich gewählten Ehemodells hinzutreten.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/365055/

Jan Mustermann

So einfach ist das nicht und die Rechtsprechung des BSG berücksichtigt das auch.
Solanger er nicht zahlt stehen ihr Leistungen nach dem SGB II zu. Wenn die beiden eine BG sind, so ist zuberücksichtigen das beide nicht zusammenleben und ihr deswegen der volle Regelsatz zusteht. So etwas ist recht komplex.

Er muß nicht zu ihr ziehen und sie auch nicht zu ihm. Damit fängt es doch schon an.

crazy

Falsch!
Sie sind eine VuE.
Dabei ist es egal ob er nur mal am Wochenende da ist oder täglich.

Dass Trennungswille direkt nach dem Ja Wort da ist ist wohl ....???

Wobei auch bei Trennung ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht!

Aus der Nummer kimmen die beiden nur noch raus wenn sie schnurstracks die Ehe für von Beginn an annulieren lassen.
Das geht innerhalb bestimmter Fristen

Jan Mustermann

ja ja,
https://www.focus.de/familie/beziehung/blitz-aus-bei-miley-cyrus-darum-trennen-sich-langzeit-paare-kurz-nach-der-hochzeit_id_11027940.html

Ich brauch mich da auch nicht streiten es gibt zu der Thematik schon einige Urteile im SGB II.
z.b. eins wo sie hier in DE lebt und er Ing. in Dubai ist und nichts zahlt. Sie hat vollen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
oder
Wo er im Pflegeheim liegt und sie eine eigene Wohnung hat, BG ja, aber eben kein gemeinsames wirtschaften und kein gemeinsamer Haushalt.

Und du kannst es drehen und wenden wie du willst, aber wenn sie nichts hat und einen eventuell bestehenden Anspruch nicht zeitnah realisieren kann dann hat sie Anspruch.

Flip

Zitat von: Jan Mustermann am 27. November 2021, 20:33:27Ich brauch mich da auch nicht streiten es gibt zu der Thematik schon einige Urteile im SGB II.

Na, dann her mit den Aktenzeichen.

Ansonsten gilt immer noch, was das BSG entschieden hat. Mehrfach. Und hier deutet nichts darauf hin, dass ein Trennungswille vorliegt. Gar nichts.


crazy

....und man holt es sich vom Ehemann zurück.
Gab da mal einen Zettel zur sittlichen und sozialen Verpflichtung...