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Inditätsfestellung, die nicht möglich ist

Begonnen von Beaaate, 25. November 2021, 17:09:08

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Beaaate

Hallo: Das Jobcenter hat mir Vorladung geschickt, dass ich vorbei kommen muss, damit sie meine Identität feststellen und ich muss ein Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung mitbringen, woher sie sehen, dass ich es bin. SONST WERDEN SIE DIE LEISTUNGEN EINSTELLEN. Ich muss morgen früh dahin.
Es ist so, dass ich am 11.11. Termin bei der Ausländerbehörde hatte und sie haben den elektronischen Aufenthaltstitel mit biometrischem Foto an die Bundesdruckerei geschickt, damit das angerfertigt werden und mir haben sie ein Schreiben gegeben, dass der Aufenthalt bis 2024 gültig ist und dass der Auftrag an die bundesdruckrei gegangen ist.
Ich kann ihnen nur das Schreiben der Ausländerbehörde vorlegen, ein Foto ist nicht dabei. Ein Dokument der Ausländerbehörde mit Foto von 2019 habe ich auch, das werde ich auf ein USB Stick auch mitnehmen.
Ich habe ihnen das Schreiben der Ausländerbehörde und das Dokument mit Foto per E-Mail geschickt.
Das reicht ihnen per E-Mail auch nicht.
Sie wollen, dass ich dorthin zum jobcenter komme, damit sie sehen, dass es sich um mich handelt, sonst werden sie die Leistungen einstellen.
Das ist nicht zu verstehen.

BigMama

Zitat von: Beaaate am 25. November 2021, 17:09:08Ein Dokument der Ausländerbehörde mit Foto von 2019 habe ich auch, das werde ich auf ein USB Stick auch mitnehmen.
Das nützt dir nichts. Die JC haben in der Regel keine Möglichkeit die Daten des USB Stick auszulesen. Nimm die Unterlagen in Papierform mit.
Zitat von: Beaaate am 25. November 2021, 17:09:08Sie wollen, dass ich dorthin zum jobcenter komme, damit sie sehen, dass es sich um mich handelt, sonst werden sie die Leistungen einstellen.
Das ist nicht zu verstehen.
Unter Umständen ist dem JC irgendetwas nicht klar und daher ist eine persönliche Vorsprache zur Vorlage der Unterlagen notwendig.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Beaaate


Beaaate

Zitat von: BigMama am 25. November 2021, 17:12:31
Zitat von: Beaaate am 25. November 2021, 17:09:08Ein Dokument der Ausländerbehörde mit Foto von 2019 habe ich auch, das werde ich auf ein USB Stick auch mitnehmen.
Das nützt dir nichts. Die JC haben in der Regel keine Möglichkeit die Daten des USB Stick auszulesen. Nimm die Unterlagen in Papierform mit.
Zitat von: Beaaate am 25. November 2021, 17:09:08Sie wollen, dass ich dorthin zum jobcenter komme, damit sie sehen, dass es sich um mich handelt, sonst werden sie die Leistungen einstellen.
Das ist nicht zu verstehen.
Unter Umständen ist dem JC irgendetwas nicht klar und daher ist eine persönliche Vorsprache zur Vorlage der Unterlagen notwendig.
Bigmama:
Diese E-Mail kam gerade an:
nach nochmaliger Prüfung werden wir Ihre Identität erst prüfen, wenn Sie den Aufenthaltstitel erhalten haben.

Der Termin am 26.11.2021 findet somit vorerst nicht statt.

Lt. Ihrer Erklärung werden wir uns Mitte Januar erneut an Sie wenden und den Sachstand erfragen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

BigMama

Das klingt doch gut. Offenbar haben die per E-mail eingereichten Unterlagen vorerst alle Fragen beantwortet. Dann erhältst du sicherlich einen Termin sobald dein Titel vorliegt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Beaaate


Jan Mustermann

naja,
es fangt damit an ob du EU-Ausländerin bist oder nicht.
Wenn EU Ausländerin dann brauchst du auch keine Bescheinigung von der Ausländerbehörde, sondern es gilt generell EU Recht.

Yavanna

Zitat von: Jan Mustermann am 27. November 2021, 20:14:07
es fangt damit an ob du EU-Ausländerin bist oder nicht.
Wenn EU Ausländerin dann brauchst du auch keine Bescheinigung von der Ausländerbehörde, sondern es gilt generell EU Recht.

Ist sie nicht...

Zitat von: Beaaate am 25. November 2021, 17:09:08
Es ist so, dass ich am 11.11. Termin bei der Ausländerbehörde hatte und sie haben den elektronischen Aufenthaltstitel mit biometrischem Foto an die Bundesdruckerei geschickt, damit das angerfertigt werden und mir haben sie ein Schreiben gegeben, dass der Aufenthalt bis 2024 gültig ist und dass der Auftrag an die bundesdruckrei gegangen ist.

Normalerweise bekommt man eine Fiktionsbescheinigung, die entweder mit dem alten eAT (Foto) vorgelegt werden kann, wenn die AUE schon bestand und jetzt fortbesteht ODER
mit der Aufenthaltsgestattung (Foto), die zwar alleine keinen SGB II Anspruch begründet, aber mit Fiktionsbescheinigung akzeptiert wird.
Was hast du denn für eine Staatsangehörigkeit und was für eine AUE sollst du bekommen?