Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Selbständigkeit und Bezug von ALG II / Erfahrungen

Begonnen von Schneeglöckchen, 29. November 2021, 16:14:53

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Schneeglöckchen

Hallo Zusammen,

Hat jemand zu diesem Thema vielleicht selbst bereits Erfahrungen sammeln können und könnte mir hier weiterhelfen?

Wir sind eine BG und beziehen derzeit ALG II. Um diesen Zustand irgendwann (hoffentlich) beenden zu können und nicht mehr aufs Amt angewiesen sein zu müssen, hat sich mein Mann mit einem Kleingewerbe selbständig gemacht.
Hierzu mussten wir nach Anmeldung des Gewerbes eine 6monatige Prognose aufstellen mit den geschätzten Ausgaben pro Monat sowie die geschätzten erwarteten Einnahmen pro Monat (das finde ich schon äußerst schwierig, weil man doch nicht voraussagen kann, ob man tatsächlich so schnell Geld verdienen wird, aber nun gut). Haben wir getan und dem Amt eingereicht.

Kann mir jemand sagen, wie es damit weitergehen wird?
Ich meine, meldet sich das JC von sich aus nach den 6 Monaten und fragt bei uns nach? Wenn ja, was werden sie dann genau wissen wollen von uns? Oder müssen wir von uns aus dem JC irgendetwas mitteilen?
Es ist natürlich klar, dass das Amt wissen möchte ob die Geschäftsidee fruchtet und etwas dabei herum kommt. Würde mich nur gern darauf vorbereiten, was die halt von uns wissen wollen bzw. was wir denen dann als Unterlagen zukommen lassen müssen. Vielleicht hat das ja jemand von Euch schon selbst einmal gemacht und kann mir hierzu etwas sagen.  :smile:
Oder muss man sich "zwischendurch" während dieser 6 Monate beim JC melden??  :scratch:

Zu diesem Thema auch noch eine weitere Frage.
Kann die zweite Person dieser BG als mithelfende Person bei demjenigen "mitarbeiten", der das Gewerbe angemeldet hat? Was sind die Voraussetzungen hierfür?
Grundsätzlich müsste es meines Verständnisses ja möglich sein, mit dort zu arbeiten, aber vermutlich gibt es hierbei wieder irgendwelche Voraussetzungen.  :weisnich:

Danke für eure Hilfe.


crazy

Nach den 6bMonaten schickt dein Mann mittels des AKS/EKS Formulars dann die tatsächlichen Einnahmen und stell, wenn dann noch notwendig, einen WBA für die nächsten 6 Monate.

Um Steuern zu vermeiden geht natürlich auch ein Fam. Angehöriger als mithelfender Angestellter.
Da Du Kleingewerbe geschrieben hast-also erstmal wohl geplant als Umsatzsteuerfrei, sollte dein Mann erstmal das hin bekommen.(22.000!!)
Wenn er mehr Umsatz macht kann er über Einstellung nachdenken

Banane007

Hallo,

Dein Mann kann (und sollte!) Dich als mithelfenden Familienangehörigen bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Natürlich kannst Du ihm helfen, auch unentgeltlich. Das hat mit dem JC erstmal nichts zu tun, verändert aber auch Deinen Status dort nicht (weil nicht relevant für die Vermittlung).

Unser Jobcenter ist so nett und schickt immer rechtzeitig (2 Monate) vor Ablauf des BWZ einen WBA und legt alle erforderlichen Formulare bei. Also auch die vorausschauende EKS für den neuen Zeitraum. Und es sendet auch das Formular für die abschließende EKS rechtzeitig zu. Grundsätzlich seid Ihr aber selbst dafür verantwortlich, das rechtzeitig einzureichen.

Übrigens zur Zukunftsprognose: Auch das Finanzamt fragt bei der steuerlichen Erfassung nach den zu erwartenden Umsätzen/Gewinnen. So ein wenig sollte man schon überschauen können, was man in den nächsten Monaten umsetzt/einnimmt. Durch die Pandemie wurde das etwas schwieriger, weil man je nach Branche nicht wusste, ob man überhaupt arbeiten durfte und das auch jetzt kaum absehbar ist. Aber so grundsätzlich sollte man da schon etwas planen.

Wünsche Euch viel Erfolg.

Banane

blaumeise

Es wäre wichtig zu beachten, dass dein Mann seine Betriebsausgaben so plant, dass er sie in dem Bewilligungszeitraum tätigt, in dem er genügend betriebliche Einnahmen hat, um diese Ausgaben decken zu können. Falls das in einem BWZ mal nicht hinkommt und er mehr Ausgaben als Einnahmen hat, muss er das nämlich aus dem Regelsatz ausgleichen. Das JC kommt nicht dafür auf. Also immer gut im Voraus planen.

Schneeglöckchen

Ich danke euch für eure Antworten.
Gut, dann weiß ich soweit Bescheid. Wir sind selber dafür verantwortlich die Zahlen dem JC zu melden, vielleicht sind sie aber auch so nett und schicken uns frühzeitig etwas zu.

Mein/unser Ziel ist es, das ich ihm zukünftig helfe. Mache ich jetzt schon und natürlich unentgeltlich.
@Banane:
Welchen Vorteil hat es denn dann überhaupt, das er mich bei der Berufsgenossenschaft anmeldet als mithelfende Familienangehörige?

Meinen Status beim JC ändert das dann also nicht? Also dann tatsächlich erst dann, wenn mein Mann genügend Jahresumsatz hat und sich mich als "Angestellte" sozusagen leisten kann!? Schade, ich dachte damit könnte ich dem Amt irgendwie entgehen.

crazy

Anmeldung bei der BG, als helfender Familienangehöriger=Unfallversichert!
Das hab ich mir gedacht, dass das deine Idee war. Du musst aber Geld verdienen für euch! Du brauchst auch Absicherung! So lange dein Mann dir kein ordentliches Einkommen bezahlen kann für deine Arbeit eben anderswo.

Schneeglöckchen

Danke crazy.
Verursacht so eine Anmeldung bei der BG Kosten?

Kann mir vielleicht jemand noch sagen was passiert, wenn die von einem selbst geschätzten Kosten/Ausgaben für die 6 Monate dann, wenn man sie dem JC meldet, höher oder auch im umgekehrten Fall niedriger waren?
Muss man dem JC dann etwas "zurückzahlen" oder bekommt man von denen dann noch etwas?  :scratch:

Die vorläufige Bewilligung wurde, nachdem wir mitgeteilt haben wir wollen ein Gewerbe anmelden und diese 6monatige Prognose abgaben, dann direkt angepasst und wir bekommen weniger Geld vom Amt. Würde nur gern wissen was passiert, wenn man mit seiner Schätzung halt nicht richtig lag - egal in welche Richtung.

crazy

Nachzahlung oder Rückerstattung.
Betriebliche Ausgaben im den Einnahmen angepassten Rahmen können getätigt werden.(Werbung,Büromaterial u.ä.)
Je höher der Umsatz desto höher der Freibetrag(max 300)
BG kostet meine ich etwas, dein Mann sollte sowieso.  Wären dann Betriebsausgaben

Ronald BW

Einen Betrieb gründen um nicht mehr auf Stütze angewiesen zu sein ist selten eine gute Idee wenn einem das Unternehmer Gen fehlt.
Für jeden Euro denn Ihr nicht vom Amt bekommt müsst Ihr 3 bei Handwerk 6 oder 10 bei Handel einnehmen.
BG ist keine Wahlveranstaltung das kommt automatisch genauso wie IHK.
Und vergesst das mit dem anstellen das ist kompliziert und teuer.
Macht eine GbR das ist der einfachste Weg.
Und zum mitschreiben Es gibt nur Gewerbe, das mit dem Klein hat nur einen steuerlichen Hintergrund.
Auch bei dem klein sollten wir dann schon von einem Gewinn von 10 000-20 000 ausgehen können sonst lohnt das gründen nicht.
Dreimal dürft ihr raten warum auch gute Unternehmer sich die Finger verbrennen.
Einen Betrieb gründen ist immer einfach, bei eurer Prognose sollte es aber zu 100% sicher sein das er läuft.
Logischerweise gibt es auch Risiko Unternehmungen das wird aber kaum euer Streben sein dort mit zu mischen.