Jobwechsel/Überbrückung

Begonnen von Wambui, 27. November 2021, 14:02:42

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Wambui

Hallo, habe mal eine Frage.
Mein Kollege ist Ü60, war längere Zeit Krank und deshalb Job verloren. Seit etwa 12 Monaten im Bezug von ALG 2. Vor einigen Wochen wurde ihm ein Job durch das Jobcenter bei einer Leihfirma vermittelt. Nach ca 2 Wochenkonnte er den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen. Jetzt hat er einen neuen Job, muss aber etwa 3 Wochen Überbrücken, zwischen Kündigung und neuen Job. Kann er nun für diese ca. 3 Wochen einen neuen Antrag auf ALG2 stellen oder wird er erst einmal Sanktioniert?
Im Voraus vielen Dank.

Sheherazade

Wenn er gekündigt wurde, bekommt er keine Sanktion.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Wambui


Sheherazade

Er kann trotzdem einen Antrag auf ALGII stellen und dann schauen, was passiert.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

bebe82

Wenn er aus gesundheitlichen Gründen gewechselt hat, kann er nicht sanktioniert werden.
Er hat ja auch schon ne neue Stelle, das ist auch immer gut.

Und selbst wenn er wider Erwarten eine Sanktion bekäme, wäre es immer noch 70% mehr als nichts


Wambui

Vielen Dank für die Antworten hat schon weitergeholfen.

MyTombone

Glaube melden ist immer besser in Hinsicht auf die Rente!