Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?

Begonnen von Elfe28, 30. November 2021, 00:38:00

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Elfe28

Ich wurde mittlerweile von meinem Arzt krank geschrieben. Mein Arzt war richtig sauer, nachdem wir nochmal die Situation besprochen haben. Die Krankmeldung werde ich nächste Woche beim JC einreichen und dazu die Ablehnung der Stellenangebote (Begründung : chronisch krank, psychisch krank, Stellenangebote nicht zumutbar). Und darauf werde ich dann die Beschwerde abschicken.

Fettnäpfchen

Zitat von: jeschik am 03. Dezember 2021, 22:47:55Ich denke er wird damit Hausarzt meinen  :grins:
genau

Zitat von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 21:50:48Was steht denn in Teil A?
Da sind Diagnosen die einen SB nichts angehen und werden offiziell beim ÄD unter Verschluss gehalten.
Genau nachzulesen in s. Anhang

MfG FN

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Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Jan Mustermann

Ich verstehe das Problem nicht, das was das JC da macht wird doch mit mindestens 100 € belohnt.

Das JC vermittelt dich in einen Helferjob, du gehst da hin und läßt dich anstellen, am nächsten oder übernächsten Tag gehst du Arzt. Der schreibt dich Krank.
Dann muß die Krankenkasse vom ersten Tag der Krankheit an zahlen. Davon sind mindestens 100 als Freibetrag zu bewerten.
Und schon hast du 100€ mehr zum Regelsatz.

Elfe28

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Dezember 2021, 12:41:04
Zitat von: jeschik am 03. Dezember 2021, 22:47:55Ich denke er wird damit Hausarzt meinen  :grins:
genau

Zitat von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 21:50:48Was steht denn in Teil A?
Da sind Diagnosen die einen SB nichts angehen und werden offiziell beim ÄD unter Verschluss gehalten.
Genau nachzulesen in s. Anhang

MfG FN

Das heißt auf Teil A hat der Sachbearbeiter keinen Zugriff? Ab wann wechseln denn eigentlich die Sachbearbeiter "automatisch" bzw. wie lange ist man einem Sachbearbeiter zugeteilt, bis man einen neuen bekommt? Man wird ja nicht den gleichen Sachbearbeiter für 2 oder 3 Jahre behalten oder?

BigMama

Zitat von: Jan Mustermann am 05. Dezember 2021, 19:52:38Und schon hast du 100€ mehr zum Regelsatz
Es gibt keinen Freibetrag von 100 Euro auf Krankengeld.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Elfe28

Zitat von: Jan Mustermann am 05. Dezember 2021, 19:52:38
Ich verstehe das Problem nicht, das was das JC da macht wird doch mit mindestens 100 € belohnt.

Das JC vermittelt dich in einen Helferjob, du gehst da hin und läßt dich anstellen, am nächsten oder übernächsten Tag gehst du Arzt. Der schreibt dich Krank.
Dann muß die Krankenkasse vom ersten Tag der Krankheit an zahlen. Davon sind mindestens 100 als Freibetrag zu bewerten.
Und schon hast du 100€ mehr zum Regelsatz.

Selbst wenn, es geht ums Prinzip und um meine Gesundheit.

jeschik

Zitat von: Elfe28 am 05. Dezember 2021, 19:57:19Das heißt auf Teil A hat der Sachbearbeiter keinen Zugriff?
Nein, hat der keinen zugriff.

Zitat von: Elfe28 am 05. Dezember 2021, 19:57:19Ab wann wechseln denn eigentlich die Sachbearbeiter "automatisch" bzw. wie lange ist man einem Sachbearbeiter zugeteilt, bis man einen neuen bekommt? Man wird ja nicht den gleichen Sachbearbeiter für 2 oder 3 Jahre behalten oder?
Kann man nicht sagen, das kann sehr sehr unterschiedlich sein.

Fettnäpfchen

Elfe28

Zitat von: Elfe28 am 05. Dezember 2021, 19:57:19
Das heißt auf Teil A hat der Sachbearbeiter keinen Zugriff? Ab wann wechseln denn eigentlich die Sachbearbeiter "automatisch" bzw. wie lange ist man einem Sachbearbeiter zugeteilt, bis man einen neuen bekommt?
hat User jeschik richtig beantwortet....

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maunzi

Je nach Stadt / Landkreis behält man seinen SB durchaus über etliche Jahre (hier zB gibt es das dauerhafte Wechseln gar nicht, da kann schonmal einer 8 Jahre beim selben bleiben).

Würde in der Ablehnung der Stelle klar sagen, dass auf das Gutachten keine Rücksicht genommen wurde und klar aufführen an welchen Stellen genau. Generell sagen "hey, ich bin chronisch krank" führt dann erstmal zu Theater von deren Seite.

Die Gutachten sind idR für 2 Jahre bindend, höhergestellt wäre nur eines, dass von der Rentenversicherung erstellt wird! Da kann man dann aber bei falschem Gutachten auch fast gar nichts mehr tun.
Mein Rat: lass dir eine deutliche Verschlechterung vom Arzt bescheinigen und geh ggf noch zu passenden Fachärzten, je mehr, desto besser. Bei einer deutlichen Veränderung in die eine oder andere Richtung ist eine neue Begutachtung notwendig.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Elfe28

Müsste eine EGV eigentlich nach einem Gutachten bzw nach der Feststellung einer Krankheit angepasst und überarbeitet werden?

jeschik

entscheidend ist das was im Gutachten steht, danach muss sich gerichtet werden.

Gast32644

Zitat von: Maunzi am 06. Dezember 2021, 20:21:18

Würde in der Ablehnung der Stelle klar sagen, dass auf das Gutachten keine Rücksicht genommen wurde und klar aufführen an welchen Stellen genau. Generell sagen "hey, ich bin chronisch krank" führt dann erstmal zu Theater von deren Seite.

Die Gutachten sind idR für 2 Jahre bindend, höhergestellt wäre nur eines, dass von der Rentenversicherung erstellt wird! Da kann man dann aber bei falschem Gutachten auch fast gar nichts mehr tun.


Meines Wissens sind sozialmedizinische Gutachten 6 Monate gültig, aber werden länger beachtet, wenn kein neues erstellt wird.


@Elfe28
Ich bin mir nicht sicher, ob du alles richtig verstanden hast. "Vollschichtig" heißt nicht 3-Schicht arbeiten, sondern Vollzeit, also maximal 8 Stunden täglich. Es ist nicht einfach, zu beweisen, dass du nur noch weniger wie 8 Stunden arbeiten kannst. Dazu brauchst du die richtig schweren Geschütze. Und die bekommst du nicht vom Hausarzt.

Anfang diesen Jahres habe ich einem sozialmedizinischen Gutachten widersprochen, das wurde allerdings von der AfA in Auftrag gegeben. Ich konnte diesem Gutachten widersprechen, weil ich mit einem älteren Gutachten der AfA belegen konnte, dass das neue falsch sein muss. Das ging aber auch nur, weil genügend Befunde von Fachärzten vorhanden waren.

Gefühlt hat man sehr oft eine andere Meinung über seine eigene Leistungsfähigkeit, aber das beweisen zu können ist eine ganz andere Sache. Wenn du denkst, du könntest das, dann versuche es, rechne aber damit, dass es länger dauert.

Elfe28

#42
Zitat von: Gast32644 am 07. Dezember 2021, 20:53:39
Zitat von: Maunzi am 06. Dezember 2021, 20:21:18

Würde in der Ablehnung der Stelle klar sagen, dass auf das Gutachten keine Rücksicht genommen wurde und klar aufführen an welchen Stellen genau. Generell sagen "hey, ich bin chronisch krank" führt dann erstmal zu Theater von deren Seite.

Die Gutachten sind idR für 2 Jahre bindend, höhergestellt wäre nur eines, dass von der Rentenversicherung erstellt wird! Da kann man dann aber bei falschem Gutachten auch fast gar nichts mehr tun.


Meines Wissens sind sozialmedizinische Gutachten 6 Monate gültig, aber werden länger beachtet, wenn kein neues erstellt wird.


@Elfe28
Ich bin mir nicht sicher, ob du alles richtig verstanden hast. "Vollschichtig" heißt nicht 3-Schicht arbeiten, sondern Vollzeit, also maximal 8 Stunden täglich. Es ist nicht einfach, zu beweisen, dass du nur noch weniger wie 8 Stunden arbeiten kannst. Dazu brauchst du die richtig schweren Geschütze. Und die bekommst du nicht vom Hausarzt.

Anfang diesen Jahres habe ich einem sozialmedizinischen Gutachten widersprochen, das wurde allerdings von der AfA in Auftrag gegeben. Ich konnte diesem Gutachten widersprechen, weil ich mit einem älteren Gutachten der AfA belegen konnte, dass das neue falsch sein muss. Das ging aber auch nur, weil genügend Befunde von Fachärzten vorhanden waren.

Gefühlt hat man sehr oft eine andere Meinung über seine eigene Leistungsfähigkeit, aber das beweisen zu können ist eine ganz andere Sache. Wenn du denkst, du könntest das, dann versuche es, rechne aber damit, dass es länger dauert.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der SB die Einschränkungen und Psychischen Belastungen beachten muss, die im Gutachten beschrieben sind. Deshalb kann er jemanden nicht einfach willkürlich vermitteln. Es muss immer abgeklärt sein, ob ein Beruf mit dem Gutachten zusammen passt. Und genau darum geht es ja.... Steht in einem Gutachten z.B., dass jemand keine schweren Sachen tragen darf, dann muss sich der SB bei der Vermittlung daran halten. Oder steht in einem Gutachten, dass jemand keine körperlichen Tätigkeiten ausüben kann, muss sich auch daran gehalten werden. Wenn jemand trotz vollschichtiger Leistungsfähigkeit ungefähr 100 Einschränkungen hat, dann kann man nicht einfach so vermitteln... Ich habe mittlerweile so viele Beiträge von Menschen gelesen, die vollschichtig Leistungsfähigk sein sollen, aber unzählige Einschränkungen dazu haben. Und bei diesen Fällen, haben selbst manche SB's gesagt, dass es solche Berufe nicht gibt (trotz vollschichtiger Leistungsfähigkeit) und dass es deshalb zu keinen Vermittlungen kommen konnte.

Gast32644

Poste doch mal das Gutachten, also Teil B, dann können wir alle lesen, was denn tatsächlich drinsteht. Oder schreib mal detailliert, was unter Punkt 2.6 und Punkt 3 steht. Das ist für den Vermittler wichtig.

Übrigens stehen nicht nur in Teil A die Diagnosen drin, sondern auch in Teil B ganz am Anfang. Punkt 1: Integrationsrelevante Funktionseinschränkungen.

Ja, aber du sagst auch, dass jede Lagertätigkeit stressig ist und dass du deshalb darauf nicht arbeiten kannst. Das stimmt so nicht, sondern kommt auf die Firma an. Dein Vermittler wird deswegen nicht jeden Lagerjob einfach ausschließen können. Außerdem gibt es keine verallgemeinerten Gutachten. Nirgendwo steht, dass man keine körperlichen Arbeiten ausführen darf oder keine schweren Sachen heben darf. Da steht das im einzelnen genau beschrieben, z.B. "Häufiges Heben und Tragen ohne mechanischen Hilfsmittel nicht über 5 kg".

Im Gegenzug habe ich das schon sehr häufig erlebt, dass zwischen der Selbsteinschätzung und den festgestellten Fakten im Gutachten, ein großer Unterschied besteht. Und das einzige was tatsächlich zählt, das sind eben die Fakten.

Elfe28

#44
Zitat von: Gast32644 am 08. Dezember 2021, 08:41:29
Poste doch mal das Gutachten, also Teil B, dann können wir alle lesen, was denn tatsächlich drinsteht. Oder schreib mal detailliert, was unter Punkt 2.6 und Punkt 3 steht. Das ist für den Vermittler wichtig.

Übrigens stehen nicht nur in Teil A die Diagnosen drin, sondern auch in Teil B ganz am Anfang. Punkt 1: Integrationsrelevante Funktionseinschränkungen.

Ja, aber du sagst auch, dass jede Lagertätigkeit stressig ist und dass du deshalb darauf nicht arbeiten kannst. Das stimmt so nicht, sondern kommt auf die Firma an. Dein Vermittler wird deswegen nicht jeden Lagerjob einfach ausschließen können. Außerdem gibt es keine verallgemeinerten Gutachten. Nirgendwo steht, dass man keine körperlichen Arbeiten ausführen darf oder keine schweren Sachen heben darf. Da steht das im einzelnen genau beschrieben, z.B. "Häufiges Heben und Tragen ohne mechanischen Hilfsmittel nicht über 5 kg".

Im Gegenzug habe ich das schon sehr häufig erlebt, dass zwischen der Selbsteinschätzung und den festgestellten Fakten im Gutachten, ein großer Unterschied besteht. Und das einzige was tatsächlich zählt, das sind eben die Fakten.

Bei Integrationsrelevante Funktionseinschränkungen steht :

Psychische Minderbelastbarkeit
Minderbelastbarkeit der Gelenke
Keine Hautbelastungen
Stressvermeidung

Auszuschließen sind : Zeitdruck, Nachtschicht, Kälte, Nässe, Hitze, Staub, Rauch, Gase, Dämpfe, Temperaturschwankungen, Irritationen (durch Bewegungen), Bakteriellen Oberflächen, keine enge Kleidung, kein Schmutz, keine Feuchtigkeit usw.

Eine "nicht nur vorübergehende Einschränkung der Leistungsfähigkeit" wurde festgestellt. - Bedeutet, dass ich über 6 Monate eingeschränkt sein werde (eventuell auf Dauer), denn ich leide an einer chronischen Krankheit.

Mein Arzt sagte schon, dass es einen solchen Beruf überhaupt nicht gibt. Ich leide unter anderem auch an Depressionen, Schlafstörungen, Angstzuständen usw. Habe mehrere Therapien hinter mir...

Schon der Gang zum Arzt oder zum Einkaufen stellt für mich eine große Herausforderung dar. Das kann auch mein Arzt bestätigen.Vor einem Termin muss ich mich psychisch erstmal Tage davor darauf vorbereiten, sonst schaffe ich es nicht. Morgens nach dem Aufstehen brauche ich mindestens 3 oder 4 Stunden, bis ich überhaupt irgendwas "anfangen" kann. All das bestätigt mein Arzt auch...