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Fahrkosten Erstattung und Dauer Einladung

Begonnen von Frechdachsi, 01. Dezember 2021, 14:40:38

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Frechdachsi

Zitat von: BigMama am 01. Dezember 2021, 19:27:34
War die Stelle geringfügig oder versicherungspflichtig. Hat dein AV hierzu etwas gesagt oder steht hierzu etwas in einer alten EGV?
3 Stellen waren Versicherungspflichtig und 1 auf 450 Euro und mein Sachbearbeiter hat nichts dazu gesagt auf meine Frage wegen FK Erstattung sagte er wird nicht erstattet.  es gibt /gab keine EGV ich habe mich von selber auf die Stellen beworben.

BigMama

Dann empfehle ich weiterhin einen schriftlichen Antrag sowie das Beharren auf einen Bescheid.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Frechdachsi

Zitat von: BigMama am 01. Dezember 2021, 20:31:47
Dann empfehle ich weiterhin einen schriftlichen Antrag sowie das Beharren auf einen Bescheid.
Dankeschön BigMama 👍🙂 für die Antwort lieben Dank an alle 🙂👍die mir Antworten auf meine Fragen gegeben haben werde auf die E-Mail abwarten was mein Sachbearbeiter antwortet....wünsche allen einen schönen Abend🙂

Frechdachsi

Guten Morgen
Hab soeben eine Antwort bekommen Fahrkosten zum Sachbearbeiter wird überwiesen.Aber zu den Vorstellungsgesprächen Fahrkostenerstattung ist er nicht verantwortlich ?
LG.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

BigMama

Bestehe jetzt auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, damit du Widerspruch dagegen einlegen kannst.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Frechdachsi

Zitat von: BigMama am 02. Dezember 2021, 12:30:08Bestehe jetzt auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, damit du Widerspruch dagegen einlegen kannst.
Genau

und was die Fahrtkostenerstattung und den Widerspruch angeht setzte ich dir mal einen Kommentar von Ottokar in den Anhang.. Da hast du reichlich Stoff für eien Widerspruch und auch für eine evtl. folgende Klage vor dem SG.
und wieso ist nur eine Erstattung gemacht worden? für mich hat sich das so gelesen als ob du mehr als eine Bewerbung unternommen hast, kann mich aber täuschen.
Ebenso die Einladungen zum JC da jede beantragen!

und was die Häufigkeit der Einladungen angeht etwas von User Coolio. Hierbei ist zu beachten dass das nicht bindend ist wenn du eine Optionskommune als JC hast, aber vllt. klappt es ja trotzdem.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BigMama

Leider hat coolio nicht den gesamten Text kopiert, sondern einen ganz entscheidenden Teil weggelassen. Der Text lautet im Original so:

Über § 59 SGB II sind die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht (§ 309 SGB III) entsprechend anwendbar. Danach hat sich der erwerbsfähige Leistungsberechtige beim Jobcenter persönlich zu melden, wenn dieses ihn dazu auffordert. Als zulässige Meldezwecke nennt § 309 Abs. 2 SGB III u. a. die Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch.

Zu beachten ist jedoch der allgemeine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit, der jedem belastenden Verwaltungshandeln zugrunde zu legen ist.

Im vorliegenden Fall soll der Bedarf unter Berücksichtigung des zuletzt zugeflossenen Einkommens überprüft werden. Als Nachweis genügt in der Regel die Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers. Deren Übersendung per Post ist daher regelmäßig ausreichend. Sofern nicht im Einzelfall das persönliche Erscheinen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigen für das Erreichen des Meldezwecks erforderlich ist, ist von einer Einladung abzusehen. Das persönliche Erscheinen wäre in diesen Fällen unverhältnismäßig und bei langwieriger Anreise auch nicht zumutbar.

Aus diesen Gründen wäre auch ein Minderungstatbestand nach § 32 SGB II zu verneinen.

WDB-Beitrag Nr.: 590004


Quelle

Ich will damit nicht sagen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu beachten ist, sondern darauf hinweisen, dass es im o.g. Fall um die Vorlage von Einkommensbescheinigungen geht und hierfür tatsächlich kein persönliches Erscheinen notwendig ist. Somit ist diese Hilfestellung nur bedingt auf vorliegenden Fall anwendbar.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Frechdachsi

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2021, 14:28:56
Frechdachsi

Zitat von: BigMama am 02. Dezember 2021, 12:30:08Bestehe jetzt auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, damit du Widerspruch dagegen einlegen kannst.
Genau

und was die Fahrtkostenerstattung und den Widerspruch angeht setzte ich dir mal einen Kommentar von Ottokar in den Anhang.. Da hast du reichlich Stoff für eien Widerspruch und auch für eine evtl. folgende Klage vor dem SG.
und wieso ist nur eine Erstattung gemacht worden? für mich hat sich das so gelesen als ob du mehr als eine Bewerbung unternommen hast, kann mich aber täuschen.
Ebenso die Einladungen zum JC da jede beantragen!

und was die Häufigkeit der Einladungen angeht etwas von User Coolio. Hierbei ist zu beachten dass das nicht bindend ist wenn du eine Optionskommune als JC hast, aber vllt. klappt es ja trotzdem.

MfG FN
Danke BigMama♥️
1 Fahrkostenerstattung zum Sachbearbeiter wurde nicht gezahlt was er jetzt wohl getätigt hat (ist jetzt ok) und die Fahrkosten zu den Vorstellungsgesprächen wurde nicht gezahlt.(bleibt noch aus )
Ihr seit echt Klasse dann werde ich jetzt Widerspruch einlegen was die FK Erstattung zu den Bewerbungsgesprächen betrifft.Es ist ja nicht das 1.mal das die es ablehnen  aber irgendwann ist auch mal gut ich komme meinen Verpflichtungen auch nach und dann sollten die es auch tun . Klasse das es euch gibt die mehr Ahnungen haben und steht's für alle hier mit Wissen zur Seite stehen und für eure Zeit und Geduld 👍👍👍🙂

BigMama

Zitat von: Frechdachsi am 02. Dezember 2021, 15:12:08Danke BigMama♥️
Dein Dank gilt FN, er hat dir die Hilfestellung verlinkt.  :smile:
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Passt schon
Hauptsache ist das Geholfen werden kann....... Teamwork  :zwinker:

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Frechdachsi

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2021, 15:50:36
Passt schon
Hauptsache ist das Geholfen werden kann....... Teamwork  :zwinker:

MfG FN

Lieben Dank ♥️👍

BigMama

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2021, 15:50:36Teamwork 
:sehrgut:
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)