Verwaltungsvollstreckung - Beitreibungsverfahren wegen 16,41€ bei ALG2

Begonnen von Gast45217, 29. November 2021, 23:44:57

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Gast45217

Hallo,

eine Person hat im Rahmen einen Schiedsverfahren zwar die Kosten für das Verfahrne aufgrund von ALG2 erstattet bekommen, aber nicht die Auslagen. Ist dies eventuell ein Fehler?

Die Person lebt unterhalb der Pfändungsgrenze und hat kein Einkommen. (ALG2)
Was passiert, wenn die 16.41€ nicht gezahlt werden? Einen Tag Knast?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Sheherazade

Die Grundlage (§) der erwähnten Kostenrechnung wäre nicht uninteressant.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nirvana

Zitat von: Gast45217 am 29. November 2021, 23:44:57
Was passiert, wenn die 16.41€ nicht gezahlt werden? Einen Tag Knast?
Eine Geldforderung kann nicht "abgesessen" werden.

Mostrich84

Generell ist es so, dass ignorierte Zahlungsforderungen an die zuständige Stadtkasse übergeben werden.

Das bedeutet dann im schlimmsten Falle, dass der Betrag wesentlich höher ausfallen wird und dann auch " eingetrieben " wird.


Stadtkasse ist da ziemlich penetrant. Ich würde die Summe so annehmen und einfach zahlen. Besonders da es sich zum Glück um eine kleine Summe handelt

Gast45217

Und wenn die Person mehrfach Schwerbehindert ist und dauerhaft von ALG2 / Sozialhilfe lebt?
Die hat doch kein Geld.

Eine Insolvenz ist auch bereits wegen so etwas durch.