Erstantrag Corona Alg2,das WEP Formular, Merkblatt/Niederschrift,was machen?

Begonnen von Rockingchair, 03. Dezember 2021, 13:21:46

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Rockingchair

Auf alle Fälle,das mache ich von A bis Z
Darf das JC denn einen Bescheid aktuell ablehnen obwohl Bedürftigkeit besteht und VuE evtl noch nicht abschliessend beantwortet werden kann ?

Fettnäpfchen

Rockingchair

Zitat von: Rockingchair am 07. Dezember 2021, 14:45:59Darf das JC denn einen Bescheid aktuell ablehnen obwohl Bedürftigkeit besteht und VuE evtl noch nicht abschliessend beantwortet werden kann ?
Nein
aber kommt trotzdem immer wieder vor.
Lies dir mal den Ratgeber Leistungspflicht des Leistungsträgers durch. Da wird explizit darauf eingegangen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rockingchair

Hallo,
also nachdem ich sämtliche Zettelchen zusammengetragen und mit Zeuge in den Postkasten geworfen habe, sowie das ganze zusätzlich per Email gesendet wurde, ist bis heute noch nichts bei mir angekommen.Abgabetermin war 17.12.21 und eingeworfen habe ich am So.12.12.21 sollte ich zwei Wochen warten ? Antragstellung war 26.11.21.Anrufen und fragen? Was ist wenn die sagt (was ich nicht hoffe) das sie keine Doks bekommen hat? (Miniamt)

Sheherazade

Zitat von: Rockingchair am 20. Dezember 2021, 15:01:44
also nachdem ich sämtliche Zettelchen zusammengetragen und mit Zeuge in den Postkasten geworfen habe, sowie das ganze zusätzlich per Email gesendet wurde, ist bis heute noch nichts bei mir angekommen.Abgabetermin war 17.12.21 und eingeworfen habe ich am So.12.12.21 sollte ich zwei Wochen warten ?

Ich glaube nicht, dass du Weihnachten da jemanden ans Telefon bekommst. Es spricht aber nichts dagegen, morgen mal anzurufen und nachzufragen, ob jetzt alles vollständig ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rockingchair

Ja sicher ist alles zusammen was nötig ist um einen vorläufige Bewilligung zu erhalten...glaube die will mich dissen:(

Yavanna

Mit dissen,  wird das nichts zu tun haben,  bist halt nicht der einzige Antragsteller. Frag morgen freundlich nach
Wie man in den Wald hinein ruft...



Rockingchair

Sooo,
heute habe ich Nachricht bekommen und bin baff :sad:
Man könne meinen Antrag vom 26.11.21 nicht bearbeiten weil Doks fehlen und das ist nicht wahr...auch §41a juckt da niemand...
Beim Mietvertrag fehlen die üblichen Kündigungsklauseln die habe ich nicht ausgedruckt nur, Seite 1 und 8 also letzte Seite mit Unterschriften, Kontoauszüge bis auf den Tag der Abgabe...was soll ich tun ? Klage beim Sozialgericht?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

BigMama

Das JC will die Auszüge bis zum Tag der Antragstellung am 26.11. Wie in der Aufforderung zur Mitwirkung beschrieben fehlt der Zeitraum vom 02.11.2021 bis 25.11.2021. Außerdem gehen aus Seite 1 und 8 des Mietvertrags offenbar nicht alle notwendigen Daten hervor um die KdU zu berechnen.
Zitat von: Rockingchair am 22. Dezember 2021, 16:41:12was soll ich tun ?
Schnellstmöglich die Unterlagen einreichen.
Zitat von: Rockingchair am 22. Dezember 2021, 16:41:12Klage beim Sozialgericht?
Nein, ohne vollständige Unterlagen kann der Anspruch nicht richtig berechnet werden.

Außerdem fehlt in dem hochgeladenen Schreiben die zweite Seite. Du hast nur Seite 1 und Seite 3 hochgeladen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Rockingchair

Hallo Big Mama,
danke für deine Antwort.
Die Kontoauszüge gehen vom 01.09 bis zum 02.11 und danach gab es nichts mehr,keine Kontobewegung bzw Eingang o.ä
Das Hauptkonto vom 03.09 bis 12.12 also bis zur Abgabe der Doks.
Zudem wird das JC wahrscheinlich ohnehin eine Kontoabfrage vorgenommen haben,es gab bzw gibt keinen Zufluss.
Ottokars Zusammenfassung besagt doch, das selbst wenn die Ermittlung  voraussichtlich länger dauert, die vorl.Bewilligung zu erfolgen hat (Paragraf 41a) zudem das Bedarf gedeckt werden muss wenn er besteht und er besteht lt.Kontostand. Das Coronaschutzpaket sollte doch schnell und unkompliziert sein :heul:
Womit ich meinen Lebensunterhalt vor Antragsstellung betritt habe ich ebenfalls mitgeteilt,schriftlich,per Post und per Email...alles doppelt eingereicht.Das Amt ist Miniatur und ich habe eine Woche vor Abgabetermin geliefert.
Auf Seite 2 des Jobcenterschreibens stehen meine Pflichten...denen ich allesamt beigekommen bin und natürlich das ich solange ich keine Leistungen erhalte nicht krankenversichert bin.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

BigMama

Zitat von: Rockingchair am 22. Dezember 2021, 19:34:13Zudem wird das JC wahrscheinlich ohnehin eine Kontoabfrage vorgenommen haben,es gab bzw gibt keinen Zufluss.
Das JC darf nicht ohne Weiteres eine Kontenabfrage machen.

Den Mietvertrag einzureichen bzw die fehlenden Seiten, sollte doch kein Problem darstellen.
Meine Empfehlung wäre, die fehlenden Seiten nachzureichen oder alternativ ne Miterbescheinigubg aus der die Datrn hervorgehen und ne Stellungnahme zu den Kontoauszügen. Das Datum der Erstellung dürfte ja sichtbar sein, so dass nachvollziehbar ist, dass keine weiteren Buchungen stattgefunden haben.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Rockingchair

Ja das mache ich.
Die fehlenden Seite habe ich grade eingescannt und zum PDF verpackt.Das Deckblatt bzw. das Schreiben womit ich meinen Lebensunterhalt bestritt schick ich auch gleich nochmal mit.
Anrufen werde ich auch Morgen früh...

Und das habe ich im Netz gefunden zum Thema Kontoabfrage:

"Im August 2007 wurde § 93 Abs. 8 Abgabenordung (AO) dahingehend ergänzt, dass auch u.a. die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch das Recht erhalten, nach belieben, also ohne besonderen Grund, eine Kontendatenabfrage durchzuführen. Dazu reicht die bloße Annahme, also Unterstellung, der Erfolglosigkeit anderer Maßnahmen zur Klärung."

Welche Konten können abgefragt werden?

Jedes Kreditinstitut in Deutschland muss folgende Angaben von Konten und Depots, die sog. Kontostammdaten, speichern und auf Anfrage dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen, welche die Daten gesammelt an die anfragende Stelle weiterleitet (§ 24c Kreditwesengesetz – KWG):

Kontonummer
Tag der Errichtung und der Auflösung eines Kontos
Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers und, sofern vorhanden, des oder der Verfügungsberechtigten
zusätzlich bei abweichend wirtschaftlich Berechtigten: Name und Anschrift des/der abweichend wirtschaftlich Berechtigten

Heinz-Otto

 :offtopic:
Zitat von: Rockingchair am 22. Dezember 2021, 19:34:13
Das Coronaschutzpaket sollte doch schnell und unkompliziert sein :heul:

Es wäre nicht das 1. JC und sicher nicht das Einzige, das es übertreibt. Die bleiben in ihrem bekannten Modus des Genralverdachtes und Kontrollwahns.
Ich finde leider gut, dass "Normalbürger" endlich mal ein Bild davon bekommen, wie man unter Hartz 4 behandelt wird und was das bedeutet.

https://www.hartziv.org/news/20210714-hartz-iv-antrag-sozialgericht-stoppt-jobcenter-schikane.html
Hartz IV Antrag: Sozialgericht stoppt Jobcenter-Schikane

Rockingchair

Danke Heinz-Otto, ich habe es gelesen...gehört leider auch zu den nützlichen Artikeln.

Das letzte mal als ich da mal Hilfe brauchte, war vor genau 20 Jahren...3 Monate Bezug ergab am Ende 7 Jahre! SG geklage , von A bis MUC  :wand: wegen "Beamtenfehler". In Augsburg wollte der Richter mich in 10min abfrühstücken (bin direkt von der Arbeit in den Gerichtssaal gehetzt),habe erstmal nix gecheckt was er gesagt hat, bat darum das nochmal ins normal Deutsch zu übersetzten und habe dann, zu seinem Unmut, "Nein,mache ich nicht!" gesagt, unverschämt von mir,ich weiß :no:...schlappe 3 Jahre später, habe ich erst in München eine Sozialrichter bekommen der diesen Namen auch verdient und Recht zugesprochen bekommen. :flag:

Traurig,das Mensch sowas mitmachen muss und es keine wirkliche Anlaufstelle existiert,die außerhalb von SG, schlichtet und  /oder eingreift.