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Erstantrag Corona Alg2,das WEP Formular, Merkblatt/Niederschrift,was machen?

Begonnen von Rockingchair, 03. Dezember 2021, 13:21:46

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Rockingchair

Hallo liebe Leute,
es gibt schon wieder was...merkwürdiges,heute 30.12.21;16:45Uhr per email bekommen...folgendes steht drin:

Bitte reichen Sie eine Aufstellung der monatlichen Mietzahlung in Kaltmiete und Nebenkosten, Heizkosten ein.

Stellungnahme zu den Einzahlungen am 06.12.21 i.H. von 400,00 EUR und 05.11.21 i.H. von 500,00 EUR.



Mit freundlichen Grüßen


Ich habe bereits alle! notwendigen Unterlagen abgegeben, die Geldbeträge sind Geldgeschenke und auch als einmalige Zahlung angekreuzt bzw. deklariert
Was nun ?? Bin auf 180...hab das Gefühl die wollen mich hinhalten...Konto leer :help:

Rockingchair

...so,habe mir nun mit einer Vorlage von Ottokar beholfen und dem JC ein Schreiben geschickt.
Werde evtl. am Montag beim SG einen Eilantrag stellen...

Bedanke mich bei allen Urgesteinen und Hilfeleistenden Usern  :danke: und wünsche allen einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2022, viel Glück und Gesundheit   :clever: :bye:

Fettnäpfchen

Rockingchair

Zitat von: Rockingchair am 30. Dezember 2021, 17:30:51Ich habe bereits alle! notwendigen Unterlagen abgegeben, die Geldbeträge sind Geldgeschenke und auch als einmalige Zahlung angekreuzt bzw. deklariert
Also eine doppelte Datenerhebung da du ja alles abgegeben hast?
Wie hat das JC eigentlich auf dein Schreiben reagiert das ganz am Anfang hier besprochen wurde, also der Klarstellung Antwort 4  ?

Zitat von: Rockingchair am 31. Dezember 2021, 10:51:19...so,habe mir nun mit einer Vorlage von Ottokar beholfen und dem JC ein Schreiben geschickt.
Werde evtl. am Montag beim SG einen Eilantrag stellen...
Falls du hier weitere Fragen hast dann wird man das zum lesen brauchen
und was das SG betrifft, dass war fast absehbar wenn die so weitermachen :
Zitat von: « Antwort #2 am: 03. Dezember 2021, 13:53:05 »Eigentlich nicht da gehört eine 0 hin, aber wenn du kannst dann zeig mal wo bei dem https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachter-antrag-arbeitslosengeld-ii_ba146399.pdf du das hingesetzt hast!
Auf jeden Fall wird es ab da kompliziert und wenn du das JC nicht überzeugen kannst, die Erklärung von dir war gut auch mit Rückzahlung NK, dann bereite dich auf den Gang zum SG vor.

Zitat von: Rockingchair am 31. Dezember 2021, 10:51:19und wünsche allen einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2022, viel Glück und Gesundheit   :clever:
Danke Dir auch!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rockingchair

#33
Hallo Fettnäpfchen,
zuerst mal,der Änderungsantrag den ich eingereicht habe, hat insofern Wirkung gezeigt (Goldstatus_Danke nochmal dafür:), das bezüglich einer Vermuteten BG nichts mehr erwähnt und auch keine Formulare zugesendet oder verlangt wurden, ich hoffe das ist damit vom Tisch (toi,toi,toi)
Die im zweiten Schreiben geforderten Unterlagen habe ich ebenfalls zugesendet und hoffte nun auf den vorläufigen Bewilligungsbescheid...Pustekuchen,denn wie oben  erwähnt bekam ich gestern, schön um 16:45 Uhr eine Email von einer neuen SB.

Heute Morgen konnte ich da allerdings niemanden erreichen..ca.8:30 - 9.45 Uhr, hatte aber gestern schon die Textvorlage von Ottokar modifiziert und auch heute Unterschrieben gesendet.

Emailkorres. und Antrag habe ich hier hochgeladen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Heinz-Otto

Generell gefällt mir, wie du schreibst.

Dass sich diese Strafanzeigssachen noch immer hartnäckig halten ist echt schlimm.  :wand:
Wo hast du diesen Unsinn her?
Das kann man vergessen.
Vor allem das mit der Rechtsbeugung  :wand:
Man sollte sich mal mit den § beschäftigen, was Betrug, Nötigung, Rechtbeugung und Körperverletzung ist.
Hier mal eine Abfassung eines Anwalts
https://www.frag-einen-anwalt.de/Strafanzeige-gegen-das-Jobcenter-undoder-den-Leistungssachbearbeiter-erstatten--f264952.html
Zitat1. Käme hier eine Strafanzeige wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung in Betracht?
2. Liegt hier der Tatbestand der Rechtsbeugung vor?
3. Macht eine Strafanzeige wirklich Sinn?
4. Gegen wen muss Strafanzeige gestellt werden? Gegen den Leistungssachbearbeiter als Initiator des betreffenden Versagungsbescheids, den Geschäftsführer als Gesamtverantwortlichen und/oder die Mitarbeiterin der Widerspruchsstelle, die die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruchs beharrlich ignoriert?

Rockingchair

Das war in der Steilvorlage von Ottokar mit dabei, hier in der Rubrik Vorlagen, er stellte es aber ausdrücklich jedem frei diesen (hässlichen) Satz dazu zu nehmen oder nicht.
Du hast Recht, besser ist es sich im vorhinein mit dem besagten Paragrafen zu beschäftigen. Jetzt ist das Ding durch :scratch:, too late...schieße ich auch mal ein bisschen am Ziel vorbei,tut der Sache aber, denke ich, keinen Abbruch, es geht ja primär um die Bewilligung sowie Unterlagenanforderei :sad:

Heinz-Otto

Bei derart Willkür und Existenzgefährdung geht einem halt mal der Gaul durch.
Es sollte viel mehr publik gemacht werden, wie der JC-Alltag die Schikanen und Willkür aussieht.
Am besten in allen Nachrichten als regelmäßiger Nachrichticker.
Leider utopisch und politisch nicht gewollt, dass das Volk erfährt, dass Bürger systematisch belogen werden, um ihre Rechte und Leistungsansprüche gebracht werden.

Rockingchair

Wie du schon mal geschrieben hast..."am liebsten würde ich mal das ganze zum Bundestag/minister schicken" (frei aus dem Gedächtnis zitiert:)
Diesen Gedanken habe ich zwischen drin auch und ärgere mich, das ich selbst so ein fauler Beutel :teuflisch: bin und es nicht einfach mache...am beste wäre es eh, wenn ich König von Deutschland wär  :cool:

Ich klink mich für heute aus dem Harz/Grundsicherungsdrama aus und fange jetzt mit Gin Tonic an...Cheers :grins: bis demnächst  :bye:

BigMama

Zitat von: Heinz-Otto am 31. Dezember 2021, 16:14:32Am besten in allen Nachrichten als regelmäßiger Nachrichticker.
Leider utopisch und politisch nicht gewollt, dass das Volk erfährt, dass Bürger systematisch belogen werden, um ihre Rechte und Leistungsansprüche gebracht werden.
Findest du nicht, dass du damit ein bißchen übers Ziel hinausschießt? Dir sollte bewusst sein, dass diejenigen, bei denen es läuft wie es soll, nicht in einem Forum wie diesem nach Hilfe fragen.
Nochmal, du musst nicht zwingend in jedem Faden, in dem du hilfst, deinen Unmut über die Politik zum Ausdruck bringen und deine Sicht hierzu als allgemeingültig darstellen. Viele Menschen empfinden es anders und fühlen sich nicht systematisch belogen und um ihre Leistungsansprüche gebracht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)


Rockingchair

Hallo Freunde der Nacht,
neues Jahr, neues Glück? Habe gestern eine neue Email bekommen...habe ich gepostet, meine Antwort dazu :
Sehr geehrte Frau XXX,
genau das ist das Problem an ihrer Bearbeitungsweise die absolut gegen den §41a verstösst.
Das fehlen der Seite 2 des Mietvertrages entbindet sie nicht von der vorläufigen Bewilligung. Die dort befindlichen Daten haben mit der aktuellen Realität nichts mehr gemein, da veraltet, dazu haben sie von mir aktuelle Mietkostendaten erhalten, diese sind ebenfalls auch aus den Kontoauszügen ersichtlich.
Alle dafür benötigten Informationen liegen seit langen bei ihnen vor. Ich bin durchaus geneigt, einen Eilantrag beim SG Augsburg zu stellen sowie das Kundenreaktionsmanagement zu informieren.
Zum Thema Telefon, habe ich ihnen bereits mehrfach mitgeteilt das ich mit dieser Telefonnummer nichts zu tun habe, damit verstossen sie erneut masssiv gegen die DSVGO!

Mfg,


Ich krieg die Tür nicht zu  :no: ...hab natürlich die S.2 gesendet (nervt mich das ich sie überhaupt vergessen habe beim Scannen :wand: )

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Sheherazade

Wieso kann ich die Datei nicht anklicken? Ich bekomme die Meldung "Sie haben keinen Zugriff auf diesen Bereich".  :scratch:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rockingchair

Sollte nun funktionieren,hatte sie noch mal entfernt,wegen BG Nummer...die hab ich wech gemacht :)

Flip

Wurde für die Miete nur Kontoauszüge eingereicht oder noch was anderes (Mietbescheinigung, BK-Abrechnung mit neuen Abschlägen, Mieterhöhungsschreiben)? Wenn nur Kontoauszug: das reicht nicht.

Rockingchair

#44
Alles! NK,Mieterhöhungen etc...das volle Programm!

Habe grade noch mal eine Mail gesendet..:

Sehr geehrte Frau XX,

hier nochmals das bereits am 26.11.2021 eingereichte Dokument bezüglich tatsächlicher Mietkosten.
Meine Miete beträgt aktuell 409,-€ pro Monat  , nicht das sie versehentlich,  einen Mietzins aus dem Jahre 2008 zur Berechnung heranziehen.

Mit freundlichen Grüssen,