Artikel: Darum bleibt das Bürgergeld Hartz IV

Begonnen von X_für_U, 03. Dezember 2021, 19:46:23

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justine1992

Zitat von: X_für_U am 09. Dezember 2021, 22:21:01Hartz IV Bezieher müssten von den Behörden grundsätzlich und überall mit Respekt behandelt werden.
Hast Du schon mal einen Personalausweis beantragt? Oder einen Anwohnerparkausweis? Respektlosigkeit hat nichts mit Deinem Einkommen oder mit Deiner offensichtlichen Hauptidentifikation als ALG2-LB zu tun.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

X_für_U

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Der gilt für alle, also auch für Hartz IV Bezieher. Da steht nichts davon drin, dass sich Hartz IV Bezieher erst den Anspruch erwerben müssen mit Anstand, Würde und Respekt behandelt zu werden.

Der Staat und seine Institutionen sind durch das Grundgesetz verpflichtet die Würde des Einzelnen zu beachten. Daraus folgt auch Respekt zu zeigen gegenüber seinen Bürgern. Leider sieht die Realität bei Hartz IV oft anders aus.

Zeigt der Staat keinen Respekt für seine Bürger, die sich in wirtschaftlicher und existententieller Not befinden, dann verletzt er die Grundrechte seiner Bürger und handelt gegen seine eigenen Prinzipien.

Außerdem: handelt der Staat respektlos gegenüber seinen Bürgern, ist die zwangsläufige Folge, dass die Bürger auch gegenüber ihrem Staat den Respekt verlieren.

Das ist in unserer Zeit leider ein grundlegendes Übel.

Deshalb bin ich auch sehr neugierig, ob sich mit dem neu zu schaffenden Bürgergeld wieder mehr Respekt des Staates gegenüber seinen Bürgern zeigen wird.


Yavanna

Du weißt aber schon,  dass das Grundgesetz Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat enthält?
Das H4 menschenwürdig ist, wurde schon ausgeurteilt (jetzt hier keine Diskussionen)
Wenn ein einzelner SB sich seinen Kunden gegenüber sch***e verhält,  ist das kein Verstoß gegen das GG.

X_für_U

#18
Freundlichkeit und Fairness kann man natürlich nicht per Gesetz anordnen. Dass es Sachbearbeiter gibt, die sich nicht sauber verhalten, ist Realität, die durch das Hartz System allerdings auch stark befördert wird.

Der Staat hat offenbar mittlerweile erkannt, dass er Hartz IV Bezieher nicht generell benachteiligen und ächten darf. Er versucht nun mit dem Bürgergeld gegenzusteuern. Bei der Diskussion ist der Begriff ,,reinwaschen" gefallen. Das trifft es genau.

Ein nicht kleiner Teil der Hartz Bezieher sieht in der bisherigen Ausgestaltung des Systems eine Kujonierungsmaßnahme des Staates gegenüber einem Teil seiner Bürger. Ich sehe es auch so. Es motiviert wenig bis gar nicht, sondern stellt eher eine staatliche Zwangsmaßnahme dar, mit der dem Arbeitslosen ausdrücklich die Schuld an seiner Situation zugewiesen werden soll.

Ob das Reinwaschen durch ein Bürgergeld gelingt, hängt auch davon ab: wie verhalten sich der Staat und seine Behörden künftig gegenüber Millionen Arbeitslosen, für die der Arbeitsmarkt anscheinend keine Verwendung hat? Wird er ihnen in einem neuen Sozialgesetz dieselbe grundgesetzlich garantierte Würde zubilligen wie privilegierten Arbeitsbesitzern? Dann hätte das Gesetz sicher eine Chance auf Akzeptanz.

Gelingt das nicht, wird aus Hartz IV lediglich ein Hartz IV+ bzw. Hartz IV Update oder Hartz IV 2.0.

Wie oben erwähnt, soll das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Man darf gespannt sein, ob damit der große Wurf gelingt und den Namen Bürgergeld verdient.

Heinz-Otto

Das einzig "Positive" was ich an Corona einigermaßen erkennen könnte ist, dass das Stigma Harzt 4 bei vielen jetzt mit anderen Augen gesehen wird.
Dass eben nicht jeder arbeitsscheuer Sozialschmarotzer ist.
Und wie die Jobcenter mit diesen Menschen umgehen, wie stark man kontrolliert und unter Generalverdacht gestellt wird, dass man alles von sich preis geben muss und und und.
Bleibt zu hoffen, dass das in den Köpfen der Leute lange genug erhalten bleibt und sich die Gegenwehr ein bisschen erhöht und sich "das Volk" darüber empört.


crazy

https://www.sozialpolitik-aktuell.de › ...PDF
Erwerbstätige ALG II-Empfänger*innen 2007 - 2020 - Sozialpolitik aktuell


In 2021 waren es etwa 3,8 Mio. Kinder und Aufstocker , Frauen wegen Erziehungszeit, Menschen die sich auf Pflege zurückziehen  usw. inklusive.

Es braucht eine Grundreformierung, welche sich auf mehrere Bereiche beziehen muss, um diese Misere nur noch auf tatsächlich erwerbsfähige Arbeitslose zu reduzieren.

Mag hart klingen, aber 1992 die Erziehungszeit von 18 Monate auf 36 Monate zu erhöhen war der erste Fehler. Jetzt haben wir zwar 12 Monate Lohnersatz und dann Recht auf Betreuungsplatz, aber trotzdem 3 Jahre Erziehungszeit, sogar ohne,dass ein Arbeitsplatz dann wieder eingenommen wird= für einige Alg2 mit voller Absicht

Jan Mustermann

Und wo hat der Herr nun ein Problem mit 36 Monaten Erziehungszeit?
Ist das dem Herrn zu günstig für den Staat ? Stört es dich wenn die Eltern ihre Kinder erziehen ?

Schnuffel01

Zitat von: Jan Mustermann am 20. Dezember 2021, 22:47:13ört es dich wenn die Eltern ihre Kinder erziehen ?
Crazy stört das, wenn Eltern ihre Kinder in den ersten prägenden Jahren selber erziehen.

Ich habe es genossen.  :yes: Kann ich jedem empfehlen.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

crazy

Falsch! Mich stört es, wenn man dafür dann Alg2 haben will obwohl man sein Geld selber verdienen könnte.
Genießen ist nur, wenn man sich das auch leisten kann.
Es passt nicht, dass man das Recht auf Krippe(Geld aus der Staatskasse) hat und gleichzeitig aber daheim bleibt und ebenfalls Geld aus der Staatskasse beansprucht...
Die Änderung im Westteil wurde ausbaldovert als sie eigentlich schon überholt wurde...und der Fehler wird unbeirrt fortgeführt

Bundspecht

Zitat von: crazy am 21. Dezember 2021, 09:22:39Genießen ist nur, wenn man sich das auch leisten kann.

Naja, nach der Aussage, dürften ALG II Empfänger ja gar keine Kinder haben, weil sie sich diese schlicht nicht leisten könnten ! :nea: :no:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

crazy

Och...sie könnten einfach nach dem ersten Lebensjahr arbeiten. Krippe gibt es ja...
Aber in Bayern und irgendwo noch gibt es extra was oben drauf anrechnungsfrei ,da lohnt arbeiten nicht.

Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Wenn man Miete bezahlt bekommt und quasi  doppelten Regelsatz fürs Kind lohnt es sich nicht das Geld selber zu verdienen.

Heinz-Otto

Zitat von: crazy am 21. Dezember 2021, 09:22:39
Es passt nicht, dass man das Recht auf Krippe(Geld aus der Staatskasse) hat und gleichzeitig aber daheim bleibt und ebenfalls Geld aus der Staatskasse beansprucht...

Rein interessehalber. Wie ist das inzwischen?
Die KiTa gibt es jetzt grundsätzlich kostenlos? Und wenn das Kind in der KiTa ist, kann man trotzdem zusätzlich zu Hause bleiben?

Mal davon abgesehen, dass Jobs ja nicht auf den Bäumen wachsen und jede junge Mutter automatisch arbeiten gehen kann.

crazy

Ja, das Recht auf Krippe besteht nach drm 12en Lebensmonat. Bekimmt man keinen, kann man klagrn. Was meinst Du wie schnell.einige dann doch einen Platz hatten, wenn sie den Verdiensausfall geltend gemacht haben...
Kita mittlerweile dem Bedarf des Kindes angepasst. Also auch von 7 Uhr bis 18:30 , so sieht es das Gesetz vor...
Schwierig wirds immer bei Schichtdiensten. In Großstädten gibt es tatsächlich auch 24 Stunden Betreuungseinrichtungen
Ja, wenn man als Alg2 Empfänger sein Kind 8 Stunden betreuen lässt hat man trotzdem Erziehungszeit und muss nicht arbeiten . Man darf erst am dritten Geburtstag wieder eingeladen werden und müsste sich dann bewerben...
Das Betreuungsangebot ist sehr ausgeweitet worden. 1991 war das kein Thema. Wenn es eine Kita gab, dann nur von 9 bis 12 oder 13 bis 17 Uhr(selten) . Und logisch, das Kind musste mindestens drei sein und trocken!!! Als Herbstkind/Winterkind war man dann schon fast vier bis man in die Kita durfte....
Tja und mit 18 Monaten Erziehungsurlaub kam man nicht weit. Ohne Kita,ohne Großeltern oder eine Tante,Nachbarin,Freundin wars nix mit zurück zum Arbeitsplatz. Mal ganz zu schweigen, dass es nur ein paar Mark Elterngeld gab und nicht luxuriös quasi Alg1(ist gleich hoch wie Elterngeld).

Kita ist eigentlich mittlerweile kostenfrei . Ist allerdings auch Ländersache

Heinz-Otto

Wow. Meine Frau bekam das Erziehungsgeld damals noch auf das Mutterschaftsgeld angerechnet und hatte keinen Anspruch auf Teilzeitjob nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub. Ehefrauen die nicht berufstätig waren und der Mann gut verdiente, konnten das Erziehungsgeld voll behalten. Es gab ja nichts zum anrechnen.

Kita kostete - lass mich lügen - um die 100-120 DM?  Ok, war kein städtischer oder kirchlicher, sondern privater. Aber die öffentlichen Plätze waren auch rar. Wir haben den Lütten in den KiGa aus sozialen Gründen angemeldet. Frau war zu Hause und musste nicht arbeiten, bzw. unterstütze mich im Unternehmen. Trotzdem sollte er sein eigenes Leben und mal Zeit ohne Muttern haben.

crazy

Ja, sag ich ja..Heute echter Luxus.
Es geht ja nicht nur ums arbeiten müssen.
Man verblödet mit Kleinkindern so schön es auch ist.Und Hausarbeit,Förderung etc liegt ja täglich auch an.
Zudem ist es gruselig um Geld betteln zu müssen und nichts eigenes zu haben. Deshalb hatte ich wenigstens mein Einkommen als Tagesmutter.
Meine Grenze war überreizt als ich fragte ob denn noch genug Lettenpier da sei...Da kam die Zweite mit 4 gerade in die Kita, die Großen in die Grundschule und ich ganz schnell wieder in Arbeit...Aber nur,weil Oma im Haus die Kiddies dann ab mittag versorgen konnte.