Wie Umzug / Auszug beantragen nach Trennung

Begonnen von Soulmate2411, 07. Dezember 2021, 12:35:07

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Soulmate2411

Hallo,

heute bräuchte ich Mal Hilfe bei einem ganz anderen Thema:

Nach 12 Jahren haben mein Partner und ich beschlossen das unsere Beziehung keine Zukunft mehr hat. Wir bilden zusammen eine BG und ich bin in dieser der Ansprechpartner fürs Amt.
Mein Ex-Partner wird in der alten Wohnung bleiben und ich werde/möchte ausziehen.
Selbe Stadt, das Jobcenter bleibt also das selbe.

Nun zu meinen Fragen:

Wann muss ich das Jobcenter über diese Trennung informieren?
Wie beantrage ich denn meinen Auszug?
Wenn ich eine passende Wohnung gefunden habe, muss ich dann einen vorläufigen Mietvertrag an das Jobcenter schicken, damit sie mir diese Wohnung erlauben ?

Den Mietspiegel für meine Stadt habe ich schon gefunden, also welche Miete mir alleine zusteht.

LG und Danke

jeschik

Zitat von: Soulmate2411 am 07. Dezember 2021, 12:35:07enn ich eine passende Wohnung gefunden habe, muss ich dann einen vorläufigen Mietvertrag an das Jobcenter schicken, damit sie mir diese Wohnung erlauben ?
Was meinst du mit vorläufigem Mietvertrag ? In der Regel lässt man sich vom Jc die Kosten für eine neue Wohnung vorab zusichern, danach erst den Mietvertrag unterschreiben.

crazy

Trennung und Auszugsplan kannst Du jetzt auch schon mitteilen.

Manchmal klappt es, dass man dann schon je eine ein Personen BG ist.
Schließlich ist es gelegentlich schwierig sich noch gemeinsame Finanzen teilen zu müssen.

Einigt euch noch bezüglich Hausrat. Dafür wäre Transporter machbar und Rest über Erstausstattung nach Trennung

Soulmate2411

Zitat von: jeschik am 07. Dezember 2021, 12:39:30
Zitat von: Soulmate2411 am 07. Dezember 2021, 12:35:07enn ich eine passende Wohnung gefunden habe, muss ich dann einen vorläufigen Mietvertrag an das Jobcenter schicken, damit sie mir diese Wohnung erlauben ?
Was meinst du mit vorläufigem Mietvertrag ? In der Regel lässt man sich vom Jc die Kosten für eine neue Wohnung vorab zusichern, danach erst den Mietvertrag unterschreiben.

Ich glaube da habe ich mich ein wenig falsch ausgedrückt. Damals als wir in diese Wohnung gezogen sind, hatte uns der Vermieter einen Mietvertrag ausgehändigt, der nicht unterschrieben war, sondern auf dem nur die Kosten vermerkt waren und damit bin ich damals dann zum Amt und die haben mir gesagt das die Wohnung in Ordnung ist, was die Kosten betrifft. Und erst danach hatten wir mit dem Vermieter dann den Vertrag unterschtieben.

jeschik

Zitat von: Soulmate2411 am 07. Dezember 2021, 13:04:05Vermieter einen Mietvertrag ausgehändigt, der nicht unterschrieben war, sondern auf dem nur die Kosten vermerkt waren und damit bin ich damals dann zum Amt und die haben mir gesagt das die Wohnung in Ordnung ist, was die Kosten betrifft. Und erst danach hatten wir mit dem Vermieter dann den Vertrag unterschtieben.
So sollte der Ablauf auch sein.  :smile:. Auf jedenfall vorher die Kosten Zusicherung des Jc einholen.

Fettnäpfchen

Soulmate2411

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MfG FN
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Soulmate2411

Hallo,

das Thema is schon ein Weilchen her und mittlerweile habe ich eine Frage die ich mir selber nicht beantworten kann:

Übernimmt das JC die KdU auch wenn sie über dem "erlaubten" Kaltmietbetrag liegt, wenn ich Aufgrund der Trennung nichts im passenden Bereich finde?

Kaltmiete liegt bei uns bei 430Euro, da hier aber eine Hochschule usw ist, ist für diesen Betrag ganz wenig zu finden und wenn dann nur an Studenten, daher frage ich mich ob die KdU übernommen wird, wenn sie höher ist.

Lg

Der Friese

Kurz und knapp. Nein. Trennung ist kein Grund, um Kosten oberhalb des Mietspiegels zu übernehmen.

Fettnäpfchen

Soulmate2411

Zitat von: Soulmate2411 am 11. Januar 2022, 19:20:51
Übernimmt das JC die KdU auch wenn sie über dem "erlaubten" Kaltmietbetrag liegt, wenn ich Aufgrund der Trennung nichts im passenden Bereich finde?
Zitat von: Der Friese am 11. Januar 2022, 21:27:17Kurz und knapp. Nein.
Das stimmt so nicht.

Es kommt nicht auf die Kaltmiete allein an es kommt auf die Gesamtangemessenheit an. Unter Umständen muss man dafür bis vor das SG gehen und dieses muss dann eine Einzelfallentscheidung treffen.
Näheres dazu im Anhang.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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