Nachweis über (Mini)jobs der letzten 5 Jahre nicht vorhanden.

Begonnen von Xilef90, 07. Dezember 2021, 17:01:40

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Xilef90

Hallo zusammen,

ich hab vergangene Woche mein Studium beendet.

Da meine Note unerwartet spät eingetragen wurde, stehe ich vor der Situation, dass mein gesamtes Erspartes aufgebraucht ist, weswegen ich zum Datum meiner Exmatrikulation ALG II beantragt habe.

Das Amt fordert von mir nun Nachweise über meine sozialversicherungspflichtigen Anstellungen und meine Minijobs der letzten 5 Jahre.

Da ich vergangenes Jahr von einer Flutkatastrophe betroffen war, habe ich so gut wie alle Dokumente verloren.

Was mir wirklich fehlt, merke ich oft erst in dem Moment, in dem ich auf das entsprechende Dokument angewiesen bin.

Zwar kann ich grob benennen wo ich wann gearbeitet habe, da ich allerdings als Student diverse Minijobs ausgeführt habe, wird diese Liste nicht vollständig sein.

Wie ist hier weiter vorzugehen?

Danke im Voraus!

crazy

Die Minijobs sind irrelevant.
Aber die Knappschaft könnte ggf die Meldungen haben.
Wichtig, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die könnte ggf zu einem Anspruch auf Versicherungsleistung Alg1 führen

Yavanna

Bist du EU Bürger und solltest evtl so deinen Aufenthalt nachweisen? Warum will das JC 5 Jahre haben? Das ginge auch anders, aber ich warte erstmal auf deine Antwort.

Xilef90

Zitat von: Yavanna am 07. Dezember 2021, 17:12:38
Bist du EU Bürger und solltest evtl so deinen Aufenthalt nachweisen? Warum will das JC 5 Jahre haben? Das ginge auch anders, aber ich warte erstmal auf deine Antwort.

Nein, ich bin deutscher Staatsbürger, hier geboren und aufgewachsen... Die 5 Jahre haben mich auch verwundert. Ginge es um einen eventuellen Anspruch auf ALG I (Den ich nicht habe) wären ja auch weniger ausreichend.

blaumeise

Zitat von: Xilef90 am 07. Dezember 2021, 17:14:51Die 5 Jahre haben mich auch verwundert.
Das ist fürs ALG II überhaupt nicht leistungsrelevant. Allenfalls für deinen Arbeitsvermittler, wenn er dich in Arbeit vermitteln will. Das kannst du ihm aber auch so erzählen, dazu braucht es keine Nachweise. Diese Forderung ist komplett überzogen.

Yavanna

Im SGB III bin ich nicht fit,  aber ich meine, dass der Zeitraum im Moment 3 Jahre beträgt,  in dem insgesamt ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet worden sein muss.
5 Jahre sind es auf keinen Fall

Xilef90

Zitat von: Yavanna am 07. Dezember 2021, 17:21:10
Im SGB III bin ich nicht fit,  aber ich meine, dass der Zeitraum im Moment 3 Jahre beträgt,  in dem insgesamt ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet worden sein muss.
5 Jahre sind es auf keinen Fall
Zitat von: blaumeise am 07. Dezember 2021, 17:20:02
Zitat von: Xilef90 am 07. Dezember 2021, 17:14:51Die 5 Jahre haben mich auch verwundert.
Das ist fürs ALG II überhaupt nicht leistungsrelevant. Allenfalls für deinen Arbeitsvermittler, wenn er dich in Arbeit vermitteln will. Das kannst du ihm aber auch so erzählen, dazu braucht es keine Nachweise. Diese Forderung ist komplett überzogen.

Danke euch!

Hinzu kommt, dass sie dies nicht nur für mich fordern, sondern auch für meine Partnerin, mit welcher ich zusammenlebe.

Ich gehe davon aus, dass eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird - inwiefern könnten die Jobs und Minijobs, der vergangenen 5 Jahre, meiner Partnerin überhaupt relevant sein?

crazy

Ebenfalls gar nicht für die Leistungsberechnung!
Hat Sie Arbeit?

Xilef90

Sie ist Studentin, erhält Bafög und arbeitet nebenbei an der Uni als wissenschaftliche Hilfskraft. Dort verdient sie knapp 400€.

crazy

Na dann ist doch bei ihr alles klar.
BaföG und Einkommen ist noch mit Freibeträgen. Sie hat nüscht, um dich mit durchzufüttern.Und muss auch nichts weiter tun als sich darum kümmern, dass sie ihr Studium erfolgreich abschließt.

Fettnäpfchen

Zitat von: Xilef90 am 07. Dezember 2021, 17:35:04Ich gehe davon aus, dass eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird - inwiefern könnten die Jobs und Minijobs, der vergangenen 5 Jahre, meiner Partnerin überhaupt relevant sein?
Vllt. solltest du mal das Anforderungsschreiben vom JC hier einstellen, wer weiß was da von den ganzen Anforderungen stimmt und was nicht.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.