Zuständigkeit bei Wechsel Alg-I zu Alg-II

Begonnen von Gast51252, 08. Dezember 2021, 11:11:07

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Gast51252

Hallo zusammen,

ich habe einen Termin zur Klärung beruflicher Fragen beim Jobcenter für Mitte Dezember bekommen. Nun beziehe ich aber noch bis Ende des Jahres Alg-I. Alg-II ist ab 01.01.2022 beantragt. Damit dürfte die Zuständigkeit doch bis dahin auch bei der Agentur für Arbeit liegen, oder?
Kann mir jemand eine rechtliche Grundlage dafür nennen?

Kann ich den Termin ohne Folgen absagen?

Beste Grüße

palgato


crazy

Sei froh, dass Du noch einen Termin hast.
Bereite Dich vor. Sag welche Ideen Du hast und welche Hilfe Du ggf. benötigst.
Das kann sein- eine Weiterbildung, Fachschulung in deinem erlernten Beruf
Oder auch-dein Beruf ist nicht mehr zukunftsträchtig-Du kannst Dir eine Umschulung in Beruf xy vorstellen.
Auf der Homepage gibt es alle möglichen Berufe,Weiterbildungen. Da präpariere dich.
Ums mal deutlich auszudrücken.
Mit Alg1 wars schon eng finanziell und ab Januar wirst Du Dich richtig strecken müssen...
Und da Du noch nicht lange Arbeitslos bist stehen deine Chancen jetzt noch gut....

Gast51252

Zitat von: crazy am 08. Dezember 2021, 11:21:04
Mit Alg1 wars schon eng finanziell und ab Januar wirst Du Dich richtig strecken müssen...

Das weißt du woher?

Ich hatte zwei recht eindeutige Fragen formuliert und nicht um eine allgemeine Lebensberatung gebeten.  :cool:
Ist sicher gut gemeint, aber es geht halt nicht darum.

crazy

Mit dieser Einstellung hast Du schon mal 100% die Chance auf entsprechende Aktionen im JC zu stoßen.
Es geht darum, Dir sofort helfen zu können. Deine Position ist gerade sehr gut. Verspiele sie  nicht leichtfertig.
Der Termin ist keiner in der Leistungsabteilung.


Aber nicht jammern, wenn dann ungefragt erstmal 3 Monat Beschäftigungsmaßnahme" wie bewerbe ich mich richtig" folgt.

Sag ab, wenn Du das willst. Hindert Dich keiner. Bewilligungsbescheid schon da?
Grundsätzlich bist Du ab dann Kunde

blaumeise

Zitat von: Gast51252 am 08. Dezember 2021, 11:11:07Alg-II ist ab 01.01.2022 beantragt.
Wann hast du denn den Antrag gestellt bzw. wie hast du das gemacht, dass er mit Wirkung zum 01.01. gilt?

Sheherazade

Vermutlich wird er das Schreiben der Agentur für Arbeit dem Antrag beigefügt haben, in dem das Auslaufen von ALGI zum 31.12.2021 bescheinigt wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

blaumeise

Wenn der Antrag im JC im Dezember einging und nicht explizit draufstand "Mit Wirkung zum 01.01.2022", dann wirkt der Antrag auf den 1. des Monats zurück. Das ist der 1. Dezember. Somit wird das JC nicht nur die Arbeitsvermittlung schon mal einschalten, sondern auch prüfen, ob ev. aufstockende Leistungen zum ALG I ab Dezember möglich sind.

Fettnäpfchen

palgato

Zitat von: Gast51252 am 08. Dezember 2021, 11:11:07Kann ich den Termin ohne Folgen absagen?
Kannst du diese Einladung mal anonymisiert einstellen, das Datum bitte stehen lassen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yavanna


Zitat von: Gast51252 am 08. Dezember 2021, 11:11:07Kann ich den Termin ohne Folgen absagen?

Kannst du nicht. Eine Folge wird zumindest sein, dass du einen neuen Termin bekommst. Dann wahrscheinlich im Januar, weil eine gewisse Vorlaufzeit nötig ist.
So oder so wirst du nicht drum herum kommen bei der AV im JC vorstellig zu werden.

Gast51252

Zitat von: blaumeise am 08. Dezember 2021, 14:04:09
Zitat von: Gast51252 am 08. Dezember 2021, 11:11:07Alg-II ist ab 01.01.2022 beantragt.
Wann hast du denn den Antrag gestellt bzw. wie hast du das gemacht, dass er mit Wirkung zum 01.01. gilt?

Das wurde bei der Bedarfsprüfung geklärt und vermerkt und steht auch so auf den Antragsunterlagen.

Es geht um eine rechtliche Einordnung. Natürlich ist mir klar, dass ich im Januar einen neuen Termin bekomme.

Gast51252

Zitat von: blaumeise am 08. Dezember 2021, 14:34:19
Somit wird das JC nicht nur die Arbeitsvermittlung schon mal einschalten, sondern auch prüfen, ob ev. aufstockende Leistungen zum ALG I ab Dezember möglich sind.

Bei aufstockendem Alg-II (Alg-II und Alg-I) bleibt die Agentur zuständig für die Arbeitsvermittlung.