Telefonischer Beratungstermin

Begonnen von Christian007, 09. Dezember 2021, 02:18:27

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Christian007

Hatte fast vergessen hier zu antworten.


Und was war kein SB, das war so ein Coaching-Typ der mir wieder die "So-und-so viele Bewerbungen Pro Monat" Nummer aufdrücken will.


Ich poste einfach mal das Gesprächsprotokoll bzw. die Notizen die ich mir gemacht habe, damit ihr mir da unter Umständen Ratschläge geben könnt. (Die Namen habe ich mal rauseditiert bzw. abgekürzt.)



Im Telefonischen Gespräch vom 10.12.2021 zwischen Herrn G (Ich) und Herrn H (JC Mitarbeiter) wurde folgendes besprochen. (Gesprächsdauer ca. 30 Minuten)


1. Aufnahme der Eigenbemühungen in einem Annehmbaren Rahmen.

2. Zusendung einer Eingliederungsvereinbarung mit "Akzeptablen" Vorgaben über den Nachweis von Eigenbemühungen. (Ohne genauere Definierung was "Akzeptabel" sei.)
Auf die Bitte von Herrn G keine Mündlichen Abmachungen zu treffen und alle Vereinbarungen bitte in schriftlicher Form zuzusenden wurde Herr H umgehend weitaus unfreundlicher als hätte
man ihn persönlich beleidigt oder verbal angegriffen.

3. Herr H betonte mehrfach das es "ihm egal sei" das Herr G bei der Jobsuche als Berufskraftfahrer aufgrund mangelnder Berufserfahrung Schwierigkeiten habe.
Ebenso wie die Tatsache das die Mangelnde Berufserfahrung Ursache für die Kündigung des letzten Arbeitsverhältnisses war und Herr G diesbezüglich eine Wiederholung vermeiden möchte da Herr G sehr daran interessiert ist dauerhaft in Arbeit zu kommen und nicht nur kurzzeitig.

4. Ebenfalls machte Herr H mehrfach deutlich das es besser, ja sogar verpflichtend, sei sich lieber auf so viele Stellen wie möglich zu bewerben, anstatt darauf zu achten das die
Bewerbung bzw. die Arbeitsaufnahme Aussicht auf Erfolg hat bzw. von Dauer ist. Masse statt Klasse.
Als Herr G in dieser Angelegenheit mehrfach versuchte darauf aufmerksam zu machen das viel nicht immer viel hilft und es Sinnvoller sei sich die Stellenangebote genauer anzusehen statt einfach blind eine Bewerbung nach der anderen zu schreiben drohte Herr H irgendwann damit "das Gespräch umgehend zu beenden." woraufhin Herr G dieses Thema nicht weiter verfolgte.

5. Herr H verlangte von Herrn G bei der Frage wie viele Firmen er im Dezember 2021 noch anschreiben wolle "einfach eine Zahl zwischen 10 und 50 zu nennen" bzw.
"einen Schuss ins Blaue" zu nennen woraufhin Herr G unverbindlich die Zahl 20 nannte die von Herrn Hirche direkt als Richtwert festgesetzt und für Dezember verlangt wird.



Mit anderen Worten: Der Typ wollte mich festnageln.


Ich werde nun also schlichtweg abwarten wie die EGV aussieht die der mir zusenden wird, und wenn mir der Inhalt nicht passt gibt's nen Widerspruch, denn ich werde auf jeden Fall nicht Bewerbungen am Fließband schreiben nur um eine "Quote" zu erfüllen die der mir aufgedrückt hat. Das "Masse statt Klasse"-Bewerbungsverfahren habe ich schon mehrfach hinter mir. Hat nie funktioniert weil ich nur darauf geachtet habe die Quote zu erfüllen und nicht mir einen richtigen Job zu suchen. Ein Detail das der Herr H sehr gekonnt, ignoriert bzw. totgeschwiegen hat.

Denn der Typ ist auch der Meinung das man durchaus 25 Bewerbungen pro Monat schreiben solle wenn einen dies in Arbeit bringt. Als ich dann aber gefragt habe: "Auch wenn ich dann nur eine Woche Arbeiten gehe, dann ich oder die Firma feststellen ich bin für die Stelle ungeeignet so das ich wieder Arbeitslos werde?" blieb er mir eine Antwort schuldig bzw. lenkte vom Thema ab indem er wieder mit dem "Sie sind dazu verpflichtet." anfing.


Plus das ich in Zukunft solche Anrufe nicht mehr annehme. Erst Recht wenn keine Rechtsfolgenbelehrung dabei ist. Theoretisch hätte ich nämlich auch gar nicht ran gehen können und komplett unbehelligt aus der Sache rauskommen können.
Manchmal komme ich mir vor wie in einem Asterix-Comic.
Umzingelt von Denktnix, Machtnix, Weissnix, und Kannnix.
Und das schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, als Erklärnix weil Bringtnix.

Sheherazade

Zitat von: Christian007 am 12. Dezember 2021, 11:47:47
3. Herr H betonte mehrfach das es "ihm egal sei" das Herr G bei der Jobsuche als Berufskraftfahrer aufgrund mangelnder Berufserfahrung Schwierigkeiten habe.
Ebenso wie die Tatsache das die Mangelnde Berufserfahrung Ursache für die Kündigung des letzten Arbeitsverhältnisses war und Herr G diesbezüglich eine Wiederholung vermeiden möchte da Herr G sehr daran interessiert ist dauerhaft in Arbeit zu kommen und nicht nur kurzzeitig.

Herr G möchte sich also nicht als Berufskraftfahrer bewerben, weil ihm die Berufserfahrung fehlt und er schon einmal entlassen wurde - wie möchte er denn dann an die Berufserfahrung dran kommen um irgendwann in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis zu stehen? Wenn ich mich nicht irre, werden doch derzeit ohne Ende Berufskraftfahrer gesucht, also jede Menge Möglichkeiten, Berufserfahrung zu sammeln und sich attraktiv zu machen für einen attraktiven Arbeitgeber.

Oder was habe ich da jetzt falsch verstanden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Christian007

Zitat von: Christian007 am 12. Dezember 2021, 11:47:47Plus das ich in Zukunft solche Anrufe nicht mehr annehme.
Ja das ist das Ergebnis solcher Gespräche, wobei das ja nicht zwingend als Gespräch zu bezeichnen wäre also in dem Sinne das es für beide Seiten Früchte trägt.

Zitat von: Christian007 am 12. Dezember 2021, 11:47:47Und was war kein SB, das war so ein Coaching-Typ der mir wieder die "So-und-so viele Bewerbungen Pro Monat" Nummer aufdrücken will.
Viel Spaß beim Gegenvorschläge der zu erwartenden EinV in der steht das ihr das zusammen erarbeitet habt und der Inhalt auch auf erfolgtem Telefonat deinem "Einverständnis" entspricht.
Nur so am Rande die Anzahl Bewerbung sollte allein schon durch die in der Regel max. Summe der Erstattung von 260.- bei 5.- je Bewerbung gegen die EinV sprechen.
Für demnächst > ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung)

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Geldbürger

Bei mir hatten sie vor einiger Zeit direkt angerufen. Dann habe ich meine Nummer löschen lassen.
Keine Ahnung, ob die das dürfen, einfach anrufen.

BigMama

Zitat von: Geldbürger am 12. Dezember 2021, 17:50:11Keine Ahnung, ob die das dürfen, einfach anrufen.
Ja dürfen sie.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

blaumeise

Wenn man seine Telefonnummer nachweislich schriftlich hat löschen lassen, darf keiner mehr anrufen, denn dann sollte die Nummer tatsächlich nicht mehr in der Akte vorhanden sein. Falls dann doch nochmal jemand anruft, wäre das ein Fall für den Datenschutzbeauftragten.

Christian007

Zitat von: Sheherazade am 12. Dezember 2021, 12:22:31
Zitat von: Christian007 am 12. Dezember 2021, 11:47:47
3. Herr H betonte mehrfach das es "ihm egal sei" das Herr G bei der Jobsuche als Berufskraftfahrer aufgrund mangelnder Berufserfahrung Schwierigkeiten habe.
Ebenso wie die Tatsache das die Mangelnde Berufserfahrung Ursache für die Kündigung des letzten Arbeitsverhältnisses war und Herr G diesbezüglich eine Wiederholung vermeiden möchte da Herr G sehr daran interessiert ist dauerhaft in Arbeit zu kommen und nicht nur kurzzeitig.

Herr G möchte sich also nicht als Berufskraftfahrer bewerben, weil ihm die Berufserfahrung fehlt und er schon einmal entlassen wurde - wie möchte er denn dann an die Berufserfahrung dran kommen um irgendwann in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis zu stehen? Wenn ich mich nicht irre, werden doch derzeit ohne Ende Berufskraftfahrer gesucht, also jede Menge Möglichkeiten, Berufserfahrung zu sammeln und sich attraktiv zu machen für einen attraktiven Arbeitgeber.

Oder was habe ich da jetzt falsch verstanden?


Da hast du in der Tat ein wenig was falsch verstanden.

Ich WILL mich ja als BKF bewerben, (bzw. auf Arbeitsstellen wo ein Führerschein Klasse C ein großer Vorteil bzw. Voraussetzung ist, wie du sagtest, LKW Fahrer sind derzeit Mangelware.) darum hab ich den Lappen ja immerhin gemacht. Ich hab' mir doch nicht umsonst seit Mitte 2019 den Arsch aufgerissen. Denn ich habe die Zeichen der Zeit schon erkannt bzw. gemerkt das ich mit nem LKW Führerschein besser ne Arbeit finden würde als ich noch U25 war und habe immer und immer wieder beim JC nach nem LKW Führerschein gefragt der aber IMMER abgelehnt wurde. Stattdessen landete ich stets in irgendwelchen Beschäftigungstherapien die so GAR nichts gebracht haben und zusammen vermutlich mehr gekostet haben als der LKW-Führerschein.


Was ich aber NICHT will, ist das ich nach einem Monat oder weniger wieder auf der Straße lande, da ich die Anforderungen des Arbeitgebers von vorneherein nicht erfülle.
Die Firma bei der ich da tätig war hat sich trotz der Tatsache das ich ein Anfänger war auf die Sache eingelassen (wofür ich dankbar bin!!!) doch nach einem Monat stellte sich leider raus das zwar eine Lernkurve da ist, diese aber nicht ausreichte um die Anforderungen der Firma ausreichend zu erfüllen.


@ Fettnäpfchen:

Der Anhang von dir ist sehr interessant. Gut das zu wissen denn ich hatte dem Herrn H auch gesagt das ich 10 Bewerbungen im Monat durchaus akzeptieren könne und würde da diese Menge an Stellen nicht nur äußerst Machbar sei, sondern auch eine ausreichende Auswahl der Stellen (sprich, das ich Stellen durchgehen kann und sagen kann: "Da lohnt sich die Bewerbung da ich alle Anforderungen erfülle." bzw. "Da brauch ich noch nicht mal Anrufen, die Anforderungen erfülle ich gar nicht.") ermögliche und somit die Erfolgschance erhöhe was ihm, natürlich, völlig egal war. Wie gesagt, der Kerl ist nur darauf aus das ich Bewerbungen pumpe, ob ich dauerhaft in Arbeit komme geht dem am Arsch vorbei.

Ebenso der Link zu "Achtung EinV" wird mir sehr helfen.


Denn ich hatte mir sowieso vorgenommen keine EinV zu akzeptieren die mehr als 10 Bewerbungen im Monat verlangt. (Ich vermute mal der will 20 oder mehr sehen, weil ich ja 20 gesagt habe. Ich hätte da mal besser 1000 gesagt, dann hätte der gar keine Basis gekriegt. Aber die von mir genannten 20 waren ja unverbindlich.)

Ebenso hat Herr H mir auch nicht beantwortet in welcher Form mir Bewerbungskosten erstattet werden auch als ich nachfragte. Er lenkte dann nur wieder vom Thema ab, mit anderen Worten: Keine Erstattung, keine Bewerbungen. Denn auch E-Mails kosten Geld da ich ja Strom und Internet bezahlen muss. (Das der Strom auch vom Regelsatz bezahlt werden muss obwohl Lebenswichtig finde ich ja generell ne Unverschämtheit, aber das ist ne andere Baustelle.)

Und bei "Achtung EinV" heisst es ja auch unter anderem: "Die EinV ist vom SB gemeinsam mit euch zu erarbeiten." und das hat defenitiv NICHT stattgefunden da der mir ja nicht mal zuhören wollte. (Habe denke ich mal vergessen zu erwähnen das der mir fast IMMER ins Wort gefallen ist. War sicher Einzelkind oder so.)


Aber warten wir erstmal ab was der Typ mir zuschickt. Laut seiner Aussage sollte die EinV am Freitag noch rausgehen sprich die wird "vermutlich" diese Woche bei mir eintrudeln.
Und obwohl ich mit dem Gedanken spiele das "Die ist hier nicht angekommen"-Spiel auch mal zu spielen, verlasse ich mich mal da drauf das der die EinV unterschrieben zurückgesendet haben will und das dieser Brief in der unglaublich zuverlässigen Postabteilung (man merkt meine Ironie, gell?) des JC wie jeder andere Brief in den letzten 2 Jahren grundsätzlich verloren geht. (Und wehe DIESER Brief kommt dann an, dann gibt's sowieso ne Klage weil ich dann endlich den Beweis habe dass das JC seit mehr als 2 Jahren jeden meine Anträge verschwinden lässt!)
Allerdings immer vorausgesetzt das ich die EinV auch akzeptiere. Wenn der direkt mit Sachen kommt wo ich sage: "Nöp, das kannste gleich mal ändern." gibt's da sowieso nen Widerspruch gegen die EinV mit verweis auf die Entsprechenden Gerichtsurteile.




Hatte Heute übrigens Post vom JC im Briefkasten und dachte schon das wäre von Herrn H. (Was mich dann ECHT auf die Palme gebracht hätte, da sich das JC bei allem andern Wochen Zeit lässt, aber bei etwas wo sie mich ficken können die Post in wenigen Tagen bzw. 24Std verschickt.) War aber "nur" der Änderungsbescheid für die liebenswürdige 3€ Erhöhung ab Januar. Jetzt kann ich mir endlich zwei Flaschen Cola mehr kaufen! XD

Der Änderungsbescheid hat übrigens das Datum vom 27.11.2021 so viel also zum Thema "Lahmarschigkeit des JC bzw. dessen Postabteilung."
Manchmal komme ich mir vor wie in einem Asterix-Comic.
Umzingelt von Denktnix, Machtnix, Weissnix, und Kannnix.
Und das schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, als Erklärnix weil Bringtnix.

Sheherazade

Zitat von: Christian007 am 13. Dezember 2021, 13:07:33
Was ich aber NICHT will, ist das ich nach einem Monat oder weniger wieder auf der Straße lande, da ich die Anforderungen des Arbeitgebers von vorneherein nicht erfülle.
Die Firma bei der ich da tätig war hat sich trotz der Tatsache das ich ein Anfänger war auf die Sache eingelassen (wofür ich dankbar bin!!!) doch nach einem Monat stellte sich leider raus das zwar eine Lernkurve da ist, diese aber nicht ausreichte um die Anforderungen der Firma ausreichend zu erfüllen.

Das passiert Berufsanfängern aber nunmal desöfteren, egal in welchem Beruf. Ich arbeite seit fast 40 Jahren in und mit Speditionen, gerade bei den Lkw-Fahrern ist immer eine hohe Fluktuation zu verzeichnen, meistens sogar aus eigenem Antrieb um eben mehr Berufserfahrung zu bekommen. Und manchmal hält ein Bewerber auch nicht, was man sich von ihm versprochen hat. Oder man hat sich geirrt und ein Führerscheinneuling arbeitet sich nicht so schnell in Spezialgebiete (z. B. Schwerlastverkehr) ein wie erhofft. Versuch und Irrtum - das gilt für beide Seiten.

Es gibt keine Jobangebote mit Beschäftigungsgarantie auf Lebenszeit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Christian007

Zitat von: Christian007 am 13. Dezember 2021, 13:07:33Denn auch E-Mails kosten Geld da ich ja Strom und Internet bezahlen muss.
ausgeweitet auf das Thema Internetbewerbung habe ich noch was im Anhang für dich wenn du es beim bearbeiten der EinV einsetzen willst.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo @Fettnäpfchen
Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
ausgeweitet auf das Thema Internetbewerbung habe ich noch was im Anhang für dich wenn du es beim bearbeiten der EinV einsetzen willst.
Hatte ich richtig gelesen das reine E - Mail Bewerbung das JC sie bezahlen muss?

Spritzenhalter

Zitat von: Dragon am 13. Dezember 2021, 16:26:16
Hallo @Fettnäpfchen
Zitat
Zitat von Fettnäpfchen
ausgeweitet auf das Thema Internetbewerbung habe ich noch was im Anhang für dich wenn du es beim bearbeiten der EinV einsetzen willst.
Hatte ich richtig gelesen das reine E - Mail Bewerbung das JC sie bezahlen muss?

Mir wurde "damals" in der EGV geschrieben, dass Bewerbungen per Email mit 1€ erstattet werden. Mittlerweile ist der Stand der, dass eine Bewerbung per Email nicht erstattet wird. Vielleicht sollte man einen entsprechenden Antrag stellen damit sie erstattet wird.

Dragon

@Spritzenhalter
ZitatMir wurde "damals" in der EGV geschrieben, dass Bewerbungen per Email mit 1€ erstattet werden. Mittlerweile ist der Stand der, dass eine Bewerbung per Email nicht erstattet wird. Vielleicht sollte man einen entsprechenden Antrag stellen damit sie erstattet wird.
Genau das interessiert mich ob es  jetzt erstattet wird oder nicht? habe hier mehr als 75 (Email)absagen,die ich ausdrucken lassen musste da man sie immer bei Termine sehen will.Aber habe nie eine kostenerstattung bekommen.

Spritzenhalter

Zitat von: Dragon am 13. Dezember 2021, 16:38:59
@Spritzenhalter
ZitatMir wurde "damals" in der EGV geschrieben, dass Bewerbungen per Email mit 1€ erstattet werden. Mittlerweile ist der Stand der, dass eine Bewerbung per Email nicht erstattet wird. Vielleicht sollte man einen entsprechenden Antrag stellen damit sie erstattet wird.
Genau das interessiert mich ob es  jetzt erstattet wird oder nicht? habe hier mehr als 75 (Email)absagen,die ich ausdrucken lassen musste da man sie immer bei Termine sehen will.Aber habe nie eine kostenerstattung bekommen.

Antrag auf sofortige Übernahme sowie die Erstattung der letzten 6 Monate gemäß §16 Abs. 1 Satz 2 SGB II

BigMama

Zitat von: Spritzenhalter am 13. Dezember 2021, 19:06:48Antrag auf sofortige Übernahme sowie die Erstattung der letzten 6 Monate gemäß §16 Abs. 1 Satz 2 SGB II
Wenn du mit Rechtsgrundlagen um dich wirfst, dann vollständig. Es ist der § 16 SGB II i.V.m. § 44 SGB III (Leistungen aus dem Vermittlungsbudget).
Und wie kommst du auf die 6 Monate?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Spritzenhalter

Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 19:10:44
Zitat von: Spritzenhalter am 13. Dezember 2021, 19:06:48Antrag auf sofortige Übernahme sowie die Erstattung der letzten 6 Monate gemäß §16 Abs. 1 Satz 2 SGB II
Wenn du mit Rechtsgrundlagen um dich wirfst, dann vollständig. Es ist der § 16 SGB II i.V.m. § 44 SGB III (Leistungen aus dem Vermittlungsbudget).
Und wie kommst du auf die 6 Monate?

Wegen dem Sanktionszeitraum der rückwirkend durch die Behörde ausgesprochen werden kann für den Fall, dass der Leistungsempfänger durch versäumte Bewerbung sanktioniert werden soll.