Telefonischer Beratungstermin

Begonnen von Christian007, 09. Dezember 2021, 02:18:27

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BigMama

Ein Sanktionszeitraum liegt immer in der Zukunft, nie in der Vergangenheit bei Erlass eines Sanktionsbescheides. Somit gibt es keine rückwirkende Sanktionen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 13. Dezember 2021, 16:26:16Hatte ich richtig gelesen das reine E - Mail Bewerbung das JC sie bezahlen muss?
Nicht wirklich denn dafür wird ja eine EinV verhandelt, also wenn du nichts verhandelt hast und in der EinV nichts geregelt ist hast du nach Ablehnung nur den Rechtsweg.
Und ob sich ein SG für oder gegen dich entscheidet  :weisnich:

Zitat von: Dragon am 13. Dezember 2021, 16:38:59habe hier mehr als 75 (Email)absagen,die ich ausdrucken lassen musste da man sie immer bei Termine sehen will.Aber habe nie eine kostenerstattung bekommen.
Dann macht man das nicht sondern schickt sie gesammelt per E-Mail.
Auch hiuer gilt alles in der EinV regeln.
Meinen letzten EinV-VA Fall vor Gericht habe ich unter anderem auch so etwas ähnliches in meiner "Klageschrift" aufgeführt....... (Forderungen von Nachweisen wobei dafür keine Kostenerstattungsregelung im VA enthalten war)
Verloren habe ich weil der Richter immer (vier mal) auf der Anzahl der zu machenden Bewerbungen herumgeritten ist
verloren habe ich weil der Richter JC freundlich war, was trotz mehrmaliger Aufforderung meinerseits das meine Klage NICHTS mit der Anzahl der zu machenden Bewerbungen zu tun hat, aber nichts änderte sich, bzw. wurde das überhaupt nicht beachtet.
Der Richter meinte noch dass der RA des JC ja anwesend ist und dann schon dafür sorgen wird das ich meine Erstattung bekomme, genau das Gegenteil ist passiert.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Spritzenhalter

Zitat von: BigMama am 14. Dezember 2021, 09:29:10
Ein Sanktionszeitraum liegt immer in der Zukunft, nie in der Vergangenheit bei Erlass eines Sanktionsbescheides. Somit gibt es keine rückwirkende Sanktionen.

Na klar, der Angestellte macht keine Zeitreise und sanktioniert zurückliegende Zeiträume sondern stellt zurückliegende Zeiträume fest, hier bis 6 Monate, und sanktioniert zum 1. des nächsten Monats die Bezüge.

Christian007

Noch mal Danke an alle die hier so tatkräftig ihre Hilfe und Rat angeboten haben. Wird mir sehr weiterhelfen.


Habe mal einen neuen Thread aufgemacht bezüglich der EinV da dies ja jetzt nichts mehr mit dem Telefonat zu tun hat, sondern mit der EinV selbst und ich da auch noch mal genauen Rat brauche wie ich vorgehen soll.
Manchmal komme ich mir vor wie in einem Asterix-Comic.
Umzingelt von Denktnix, Machtnix, Weissnix, und Kannnix.
Und das schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, als Erklärnix weil Bringtnix.