Muss der Betreuer die WBA unterschreiben?

Begonnen von Gast45217, 10. Dezember 2021, 17:31:25

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Gast45217

Hallo,

wenn eine gesetzliche Betreuung vorhandne ist.
Diese ist wegen Körperlichen Einschränkungen. Geistig ist die Person vollständig Geschäftsfähig.
Vor allem, gibt es vom Betreuungsgericht keinen Zusatz mit dem "Einwilligungsvorbehalt". Diese müsste vom Gericht bei Personen die nicht selber entschiedungsfähig sind, gemacht werden.

Wenn eine Person das also nicht hat. Muss der Betreuer dann ebenfalls unterschreiben?
Wie ist die Regelung? Das JC erkennt den Antrag nämlich nicht an.

Maunzi

Das Gericht müsste die Aufgaben des Betreuers klar definiert haben, womit klar wäre in welchen Bereichen dieser zuständig ist und in welchen nicht.

Sollte er nicht für diesen Bereich zuständig sein, kann der Betreute das problemlos selber machen. Wenn aber der Betreuer genannt wurde dem JC gegenüber und die nicht wissen ob er ggf dafür zuständig ist oder nicht, kann es passieren, dass sie es ersteinmal ablehnen / nicht anerkennen oder dergleichen (es sei mal dahingestellt ob das rechtskonform ist). Sinnvoller nächster Schritt: Widerspruch gegen die Entscheidung, ggf mit Androhung wegen Hilfebedürftigkeit auch gleich zum SG zu gehen, wahlweise den Betreuer bitten kurz zu schreiben, dass er für diese Aufgaben nicht zuständig ist oder eine Kopie der Betreuungsunterlagen einreichen um nachzuweisen, dass er sehr wohl selbst unterzeichnen durfte.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Heinz-Otto

Zitat von: Gast45217 am 10. Dezember 2021, 17:31:25
Wenn eine Person das also nicht hat. Muss der Betreuer dann ebenfalls unterschreiben?

Nein.
ZitatWie ist die Regelung?
Aufgabenkreis Ämter und Behörden, sonst darf der Betreuer gar nicht unterschreiben.

ZitatDas JC erkennt den Antrag nämlich nicht an.

Mit welcher Begündung?

Kann es sein, dass du bei irgend einem Antrag angegeben hast, dass du unter Betreuung stehst?
Oder hat der Betreuer schon mal einen Antrag unterschrieben?

Ich würde so vorgehen:
Der Betreuer soll dem JC mitteilen, dass du den Antrag selbst unterschreiben kannst und er nicht befugt ist.
Auf Zusendung von Unterlagen würde ich verzichten und ein Widerspruch ist erst notwendig, falls sie sich weiterhin weigern.

Maunzi

Zitat von: Heinz-Otto am 11. Dezember 2021, 12:40:03Auf Zusendung von Unterlagen würde ich verzichten und ein Widerspruch ist erst notwendig, falls sie sich weiterhin weigern.

Würde ich auch nur als notwendig erachten wenn der Betreuer nicht "mitspielt" und es nicht selber schreiben möchte. Sonst kommt als nächster Schritt sowieso die Anforderung der Unterlagen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)