Steuerklassewechsel nach Hochzeit

Begonnen von Fred, 11. Dezember 2021, 19:43:04

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Fred

Liebe Leute, ist man nach einer Hochzeit gegenüber dem Jobcenter verpflichtet die Steuerklasse zu ändern?

Automatisch wird man meines Wissens ja in IV/IV veranlagt.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

crazy

Bei Heirat und nur einem Verdiener hat man seine Hilfebedürftigkeit durch Steuerklassenwechsel unverzüglich zu verringern oder gar damit zu beenden.
Logisch, oder?

Heinz-Otto

Es muss zunächst aufgefordert werden und man muss auch wechseln aber!

https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/2-grundsatz-des-forderns
ZitatEin Lohnsteuerklassenwechsel stellt eine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit im Sinne dieser Vorschrift dar und kann somit von den Leistungsberechtigten ,,gefordert" werden.

Ein unterbliebener Lohnsteuerklassenwechsel hat nicht zur Folge, dass das ,,fiktive", sich beim Steuerklassenwechsel ergebende Einkommen, angesetzt wird.

Schon immer ein Problem, es wird immer wieder das fiktive Einkommen angesetzt, obwohl es m. W. mehrere BSG-Urteile dazu gibt.
Siehe auch
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-anweisung-der-bundesagentur-verbietet-fiktives-einkommen

Zitat,,Fiktives Einkommen" bei Hartz IV-Beziehern ist rechtswidrig
Anstatt also potenziell günstigere Steuerklassen oder möglichen BAföG-Bezug bei der Berechnung der Regelsätze als hypothetische Einnahme einzubeziehen, ermahnt die Bundesagentur die Jobcenter nur das tatsächlich verfügbare Einkommen zu berücksichtigen. Dass dies überhaupt nötig ist, zeigt deutlich, dass die Jobcenter jahrelang rechtswidrige Bescheide ausgestellt haben.


Sobald ein Bescheid erlassen wird, der auf Grund der noch nicht gewechselten Steuerklasse die Leistungen herabsetzt, ist ein Widerspruch nötig.
Zumal der Wechsel für das laufende Jahr eh nur bis 30.Nov. möglich ist.


Sheherazade

Zitat von: Heinz-Otto am 12. Dezember 2021, 10:33:20
Zumal der Wechsel für das laufende Jahr eh nur bis 30.Nov. möglich ist.

...gewesen wäre.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto


Flip

Die Anrechnung fiktiven Einkommens ist nicht möglich. Wohl aber Kostenersatz nach § 34 SGB II.

Fred

Es muss ja doch erst immer das reale Einkommen angesetzt werden. In der eheähnlichen Gemeinschaft gibt es auch keine Lohnsteuerklasse 3. Lohnsteuerklasse-Wechsel habe ich schon beantragt, mehr kann ich nicht machen.

Wäre das so mit dem fiktiven Ansatz, würde ich mich sofort wieder scheiden lassen. Das wäre ja Wahnsinn. Dann aber mit getrennten Wohnungen und normalen Regelsätzen, Kind bei mir mit kräftig alleinerziehendem Zuschlag. Wo kommen wir denn da hin. So viele werden hier extra von den deutschen Politikern ins Deutsche Sozialhilfesystem importiert und ich soll mir eine auf den Kopf geben lassen. Wirklich nicht.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Sheherazade

Bevor du dich hier weiter reinsteigerst: Wann war denn die Hochzeit? Und wann hast du den Lohnsteuerklassenwechsel "beantragt"?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Zitat von: Sheherazade am 12. Dezember 2021, 13:25:48
Bevor du dich hier weiter reinsteigerst: Wann war denn die Hochzeit? Und wann hast du den Lohnsteuerklassenwechsel "beantragt"?
Das ist ein guter Hinweis. Es ist ja wichtig zu wissen, worauf der TE hinaus will und ob es konkrete Handlungen oder "Androhungen" durch das JC gibt.
Wichtig zu wissen fände ich.
Wurdest du schon aufgefordert, oder hast du bereits einen Änderungsbescheid erhalten, oder wurden die Leistungen bereits gekürzt und mit welcher Begründung?

Fred

Hochzeit war am 11.11. und beantragt habe ich vor vier Tagen. Sry das mit dem 30.11. wusste ich nicht. Wir haben ja auch viel Stress mit unseren Baby... Arztbesuche, alles beantragen, etc.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Sheherazade

Und wo ist jetzt das Problem mit dem Jobcenter?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fred

Wahrscheinlich machen sie dann Probleme, weil hätte ich vermutlich vor dem 30.11. beantragen müssen oder?

Bisher nur Probleme. Ein Kind bis 6 Jahre bekommt fürs tägliche Waschen nur 2,61 Euro Mehrbedarf für Warmwasser. Das ist einmal in der Woche bisschen waschen mit dem schei.. Warmwasserboiler.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Heinz-Otto

Zitat von: Fred am 12. Dezember 2021, 13:47:02
Wahrscheinlich machen sie dann Probleme, weil hätte ich vermutlich vor dem 30.11. beantragen müssen oder?

Steht doch oben, dass du erst dazu aufgefordert werden musst. Ab nächstem Jahr habt ihr dann ja die günstigere St.-Klasse.
Was soll das JC da tun? Die rückwirkenden Einstufung für 2021 seitens Finanzamt ist nicht mehr möglich.
Somit ist doch alles im Lot. Außer das JC bildet sich ein, euch rückwirkend anders einzustufen, die bessere Klasse anzusetzen und die bisherigen Bescheid aufzuheben.
Genau das geht aber nicht.

Fred

Ah das wusste ich nicht. Ich habe also schon ab 01.01.22 die günstigere Steuerklasse? Aber beantragen geht ja nur bis 30.11.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Heinz-Otto

Zitat von: Fred am 12. Dezember 2021, 13:52:08
Ah das wusste ich nicht. Ich habe also schon ab 01.01.22 die günstigere Steuerklasse? Aber beantragen geht ja nur bis 30.11.

Bei Heirat kann man bis 30.11. beantragen auch rückwirkend für das laufende Jahr (also 2021) mit der "günstigeren" Steuerklasse veranlagt zu werden. Nach dem 30.11 erfolgt der Wechsel erst im Folgejahr (2022).
Das mit der Steuerklasse wird oft überschätzt. Es sagt nur aus, ob monatlich mehr Netto übrig ist.
Am zu versteuernden EK und der Gesamtsteuerlast ändert das aber nichts.
Wählt man die Steuerklassen falsch, hat das Auswirkung darauf, ob man eher Steuern nachzahlen muss, oder zurück erhält.

Für H4 ist das natürlich evtl. fatal, da Erstattungen als EK angerechnet werden.
Da lauern viele Fallstricke. Das JC will natürlich, dass die Klasse so gewählt wird, dass eine Erstattung raus kommt ;)

Je nach Konstallation (verdienen beide, beide gleich viel etc.) und Einkommenshöhe, sollte man sich da gut informieren.