Steuerklassewechsel nach Hochzeit

Begonnen von Fred, 11. Dezember 2021, 19:43:04

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Sheherazade

Ja, ab dem Dezember hast du die Steuerklasse 3 (nehme ich an). Dein Arbeitgeber KANN die Lohnabrechnung noch korrigieren, letztendlich wirst du aber die zuviel gezahlten Steuern über die Steuererklärung im nächsten Jahr wieder bekommen, auf jeden Fall rechnet dein AG ab Januar in der neuen Steuerklasse ab - sofern du ihm mal mitteilst, dass sich da was geändert hat.

Und ab wann hast du jetzt einen WBA gestellt? Oder steht das noch gar nicht im Raum?

Zitat von: Heinz-Otto am 12. Dezember 2021, 13:59:14Je nach Konstallation (verdienen beide, beide gleich viel etc.) und Einkommenshöhe, sollte man sich da gut informieren.
Das hatte TE offenbar bereits im November gemacht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fred

Meine Frau arbeitet nicht sondern ist fürs Baby da. Also müsste für mich Steuerklasse 3 passen oder?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Heinz-Otto


crazy

und freu Dich auf die Erstattung nächstes Jahr. 
Sobald Du weißt wie viel Netto mehr rauskommt guck ob es reicht mit ggf. Wohngeld. Dann seid ihr das JC los und die Steuererstattung ist für Extras

Fred

Warum soll ich eine Erstattung bekommen? Ich habe doch erst nach dem 30.11. beantragt und somit komme ich erst ab 01.01.21 in die bessere Steuerklasse oder? Warum dann rückwirkend Geld?
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Sheherazade

Weil das Jahr 2021 vom Finanzamt nach Einreichen eurer Steuererklärung so berechnet wird als ob ihr schon das ganze Jahr verheiratet gewesen wärt. Einfach ausgedrückt.

Deshalb lohnen sich Eheschließungen am Ende eines Jahres besonders.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fred

Das verstehe ich nicht. Hochzeit war im November und Antrag habe ich erst vor ein paar Tagen gestellt. Warum soll dann für komplett 2021 was nachgezahlt werden.
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Sheherazade

Zitat von: Fred am 13. Dezember 2021, 09:55:32
Das verstehe ich nicht.

Dann wäre es ratsam, Anfang nächsten Jahres einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen, die können das für dich erledigen und es dir auch erklären.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fred

Beim Finanzamt ist an erster Stelle das Jugendamt eingetragen, die wollen noch ca. 1.000 Euro. Sprich die Erstattung ginge dann überwiegend ans Jugendamt. Somit könnte das Jobcenter ja nur anrechnen, was mir tatsächlich an Erstattung zufließt oder?

Leider sind wir deshalb aus dem Bezug nicht raus, da ich nur ca. 2.000 brutto verdiene. Aktuell bekommen wir ca. 1.000 Euro vom Jobcenter und selbst mit 200 Euro netto mehr durch die Lohnsteuerklasse 3 wären wir nicht raus. Obwohl Familiengeld und Kindergeld ja auch was ausmacht.

Kompliziert.
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Heinz-Otto

Zitat von: Fred am 13. Dezember 2021, 09:55:32
Das verstehe ich nicht. Hochzeit war im November und Antrag habe ich erst vor ein paar Tagen gestellt. Warum soll dann für komplett 2021 was nachgezahlt werden.

Durch die Hochzeit unterliegt ihr der Splittingtabelle. Da zahlt man weniger Steuern. Wenn du Alleinverdiner warst, hast du durch die Steuerklasse 1 mehr Steuern bezahlt (Grundtabelle), als du laut Splittingtabelle bei gemeinsamer Veranlagung hättest zahlen müssen.

Daher bekommst du Steuern erstattet.
Für das Jahr 2021 müsst ihr nicht die Zusammenveranlagung wählen. Dann bleibst du für 2021 in Klasse 1 und zahlst die entsprechenden Steuern, die Erstattung fällt dann geringer aus.
Ab 2022 hast du ja eh Klasse 3 und Zusammenveranlagung gewählt.
https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/hochzeit/

So oder so. Entweder du verzichtest dann auf eine Steuernachzahlung, oder das JC kassiert sie ein.
Das Geld ist also so oder so weg.

Hier ist es sehr sehr knapp erklärt. Im Netz findest du sicher genauere Erklärungen.
https://www.helpster.de/steuererklaerung-fuer-das-jahr-der-eheschliessung-so-geht-s_38565

Fred

Ok verstehe danke. Seltsamerweise hat mich das Jobcenter nie zu einer Lohnsteuererklärung aufgefordert. Das würde die Leistungen ja auch reduzieren.

In dem Fall überlege ich jetzt natürlich schon eine Lohnsteuererklärung zu machen, denn dann wären die Schulden beim Jugendamt auf einen Schlag weg.

Die Frage ist nur, ob das Jobcenter dann Probleme macht. Aber eigentlich dürfen sie ja nur anrechnen, was mit tatsächlich ausbezahlt wird oder?

Noch eine Frage: Werde ich dann trotz besserer Lohnsteuerklasse 3 gar nicht zu einer Lohnsteuererklärung aufgefordert vom Jobcenter?
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Heinz-Otto

Zur Abgabe wirst du vom FA aufgefordert. Ob das JC das normalerweise auch mach, weiß ich nicht.

Da hat sich im EkStG einiges geändert, wo ich nicht mehr aktuell bin.
Es wurde eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuer eingeführt. Nur weiß ich nicht nach welchen Kriterien.

Wenn du eine Erklärung abgibst und Erstattung erhätlst, musst du das dem JC eh mitteilen.

Ob das JA als bevorrechtigt anerkannt werden muss, weiß ich leider auch nicht. Vorrangiger
Das kann ich nicht genau einordnen.
ZitatBeim Finanzamt ist an erster Stelle das Jugendamt eingetragen,
Klingt nach einem Titel/Pfändung?

Und ja, das JC darf nur anrechnen, was dir tatsächlich zufließt. Das ist dann das, was auf dem Steuerbescheid steht.

Sheherazade

Zitat von: Heinz-Otto am 13. Dezember 2021, 10:45:29
Zur Abgabe wirst du vom FA aufgefordert.

Aber nur, wenn er schon mal eine Steuererklärung gemacht hat.

Zitat
Da hat sich im EkStG einiges geändert, wo ich nicht mehr aktuell bin.
Es wurde eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuer eingeführt. Nur weiß ich nicht nach welchen Kriterien.

Bei der Steuerklassenkonstellation 3/5 war man immer schon zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, ebenso beim Bezug von Elterngeld, Krankengeld und ALGI, daran hat sich nichts geändert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fred

Auch wenn die Partnerin nichts verdient?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Sheherazade

Ja, auch dann. Außerdem bekommt sie ja wohl auch Elterngeld, oder nicht?

Denk einfach noch mal darüber nach, inwieweit euch der Steuerklassenwechsel (= 200 netto mehr bei dir), das Elterngeld und das Kindergeld aus dem ALGII-Bezug rausbringen könnte. Wenn ihr dann Wohngeld beantragt, kannst du die zu erwartende Steuererstattung ohne Probleme behalten bzw. an das Jugendamt abtreten lassen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"