Steuerklassewechsel nach Hochzeit

Begonnen von Fred, 11. Dezember 2021, 19:43:04

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crazy

Zitat von: Fred am 13. Dezember 2021, 11:34:10
Auch wenn die Partnerin nichts verdient?

Eine Partnerin kann man sogar von der Steuer absetzen! Dazu muss man nicht verheiratet sen...
Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sogenannten Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbar1.

Sheherazade

Zu spät in diesem Fall  :blum:

TE mauschelt ohnehin schon seit Beginn der Beziehung rum, wahrscheinlich begründet das auch die Forderung vom Jugendamt. Ausser er hat noch irgendwo ein Kind, dann sollte er sich auf eine Neuberechnung des Kindesunterhalts gefasst machen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fred

Stimmt es geht um noch Unterhalt für zwei andere Kinder. Hier hat mich das Jobcenter auch schon bzgl. Unterhaltsreduzierung angeschrieben und ich die Jugendämter. Wo ich lebe muss immer der Mindestunterhalt bezahlt werden keine Chance also.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Sheherazade

Zitat von: Fred am 13. Dezember 2021, 12:12:28
Wo ich lebe muss immer der Mindestunterhalt bezahlt werden keine Chance also.

Bei 3 Kindern, denen du zu Unterhalt verpflichtet bist, würde auf jeden Fall eine Mangelfallberechnung zum Tragen kommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Fred, logo. Du hast Kinder in die Welt gesetzt. Deine Entscheidung, daher deine Sache dich finanziell und emotional um diese zu kümmern.
Nicht Sache der anderen.
Wenn Du schon 2 Mäuler stopfen musst, was kaum gelingt, warum dann noch mehr?
Is ja nun nicht mehr so wie vor 150 Jahren.10 Kinder,5 überleben und die müssen dann den alten kranken Vater versorgen.Und Soldaten für den Krieg müssen gerade auch nicht produziert werden.
Also, nicht jammern sondern mehr rackern.
Ist schon komisch heutzutage.
Mein Sozialer Papa hat auf die Frage meiner Ma nach einem.gemeinsamen Kind geantwortet: "Wir haben schon drei, mehr können wir uns nicht leisten" Das war 1976.

Fred

Nun ich arbeite schon... jedenfalls genug. Die Mütter der Kinder haben sich für bessere Liebhaber entschieden mit dickeren Cookies, das war nicht meine Idee. Also bleibt dir als Vater dann nur noch das Unterhaltszahlen mit entfremdeten Kinder, die dich nicht mal noch kennen. Logisch dass man hier die Bindung zu verliert. Und meine jetzige Frau ist endlich eine Frau mit Herz und sie wollte dieses Kind so gern.

Wegen Mangelfallberechnung das dachte ich mir damals auch schon, dennoch hatte der Familienrichter zu Mindestunterhalt verurteilt. Da kommt man nicht dran vorbei. Keine Chance hier. Und das weiß ja auch das Jobcenter. Ich kenne einen ähnlichen Fall, hier wurde der Vater nach der Aufforderung durch das Jobcenter sehr gar noch zu höherem Unterhalt verurteilt ;-)
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Sheherazade

Zitat von: Fred am 13. Dezember 2021, 16:28:22
Wegen Mangelfallberechnung das dachte ich mir damals auch schon, dennoch hatte der Familienrichter zu Mindestunterhalt verurteilt.

Dann warst du damals auch noch für den Mindestunterhalt leistungsfähig. Unter Umständen sieht das jetzt aber anders aus mit 3 unterhaltsberechtigten Kindern, euer Kind ist doch erst im August oder September geboren, richtig?
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Fred

Ich verdiente damals 1.800 Euro brutto und wurde dennoch zu weiterem Unterhalt verurteilt.
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Sheherazade

Nunja, aus der Unterhaltsnummer kommst du auch erst ganz raus, wenn die Kinder volljährig sind bzw. eine Ausbildung abgeschlossen haben. Das kann noch dauern.

Trotzdem kommt jetzt vielleicht eine Mangelfallberechnung in Betracht.

Bei einer Mangelfallberechnung wird das verfügbare Einkommen des Unterhaltsverpflichteten auf alle Unterhaltsberechtigten (in deinem Fall 3 Kinder) verteilt. Das kann dann durchaus weniger sein als der Satz der 1. Einkommensgruppe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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