100% sanktioniert, was nun?

Begonnen von Reeloc, 15. Dezember 2021, 19:39:33

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Reeloc

Hallo Ihr Lieben, ich habe heute erfahren, dass meine Freundin zu 100% vom Jobcenter sanktioniert wurde. Sie hat diesbezüglich ein Schreiben bekommen, Begründung wäre, das sie 3x nicht zum Termin erschienen ist. Sie hätte (angeblich) keine Post vom JC bekommen, was für die sehr unglaubwürdig scheint. Was genau war, weiss ich nicht, aber ich habe ihr gesagt, dass 100% Sanktionierungen nicht mehr erlaubt sind, so sagt es doch das Gesetz, oder!? Habe ihr geraten, Widerspruch einzulegen. Sie hat 3 Kinder, 2 sind noch minderjährig und leben bei ihr, was ist mit Denen? Bekommen die auch nichts mehr, was ist mit Miete und Krankenversicherungen? Ich weiss wirklich nicht, was genau vorgefallen ist, aber könnt ihr mir bitte sagen, ob diese komplette Sanktionierung gesetzlich erlaubt ist?

BigMama

Ich vermute, sie würde nicht sanktioniert, sondern die Leistungen wurden wegen mangelnder Mitwirkung entzogen.
Lad doch mal das zugehörige Schreiben anonymisiert hier hoch. Sonst ist eine gezielte Hilfestellung nur sehr schwer bis gar nicht möglich.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Reeloc

Ich habe das Schreiben leider nicht, meine Freundin hat es mir vorhin am Telefon erzählt. Dürfen die ihr denn wirklich alles entziehen, auch den Kindern? Miete, Versicherung usw.?

BigMama

Je nach Umstand, ja.
Daher ist es um so wichtiger, den Inhalt des Schreibens zu kennen.
Lass sie ein Foto machen und es dir schicken. Dann schwärmt du alle persönlichen Angaben und lässt es hier hoch.
Alternativ soll sie die den gesamten Text vorlesen und du schreibst ihn dann hier.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

superMeier

Sie sollte sich mit dem JC in Verbindung setzen, sich entschuldigen und anbieten, sofort für einen Termin zur Verfügung zu stehen. Sie hat einen Nachbar, der ihr leider schon öfters die Post gestohlen hat. Ich würde es mal mit Reue und Einsicht versuchen, vielleicht ist das JC noch unbürokratisch zu einer 2.ten Chance bereit.

Ottokar

Sanktioniert werden darf nur i.H.v. max. 30% der Regelleistung.
Das JC kann die Leistung vorläufig einstellen, wenn es Kenntnis von Umständen hat, die zum Wegfall des Leistungsanspruches führen (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II).
Sofern sich das JC dabei auf die 3malige Nichtmeldung bezieht, kann es höchstens vermuten, dass die Person verzogen ist.
Eine Vermutung rechtfertigt jedoch lt. Gesetzeswortlaut keine Leistungseinstellung, nur eine Tatsachenkenntnis, und für eine solche müsste das JC durch Hausbesuch und Melderegisterabfrage zunächst feststellen, das die Person tatsächlich verzogen ist, andernfalls liegt nur ein sanktionierbares Meldeversäumnis vor (§ 32 SGB II).
Übrigends muss das JC nachweisen, dass die Person die Einladungen tatsächlich erhalten hat (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB X). Ohne diesen Nachweis wäre eine Sanktion rechtswidrig. Es reicht dabei, dass die Person gegenüber dem JC angibt, die Einladungen nicht erhalten zu haben.

Falls die Bewilligung nicht nur vorläufig eingestellt, sondern aufgehoben wurde, was zwingend mittels Verwaltungsakt mitgeteilt werden muss, muss Widerspruch dagegen eingelegt werden.
Sofern es sich um eine vorläufige Leistungseinstellung aus den o.g. Umständen handelt, ist ein Widerspruch nicht zulässig. Hier sollte man stattdessen das JC schriftlich auf die Unzulässigkeit der Leistungseinstellung hinweisen und die sofortige Wiederaufnahme der Zahlung fordern.
In beiden Fällen sollte man das sofort tun und zeitgleich dazu beim zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des ALG II zu verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: superMeier am 16. Dezember 2021, 10:12:14Sie hat einen Nachbar, der ihr leider schon öfters die Post gestohlen hat.
Das ist ja mal sowas von daneben.
@TE Den Rat besser ganz schnell wieder Vergessen.

Zitat von: Reeloc am 15. Dezember 2021, 19:39:33Sie hätte (angeblich) keine Post vom JC bekommen, was für die sehr unglaubwürdig scheint
Möglicherweise war da auch ein Brief dabei mit Zustellung per PZU?

superMeier

Zitat von: vanessa am 16. Dezember 2021, 18:28:39
Zitat von: superMeier am 16. Dezember 2021, 10:12:14Sie hat einen Nachbar, der ihr leider schon öfters die Post gestohlen hat.
Das ist ja mal sowas von daneben.
@TE Den Rat besser ganz schnell wieder Vergessen.


überhaupt nicht, sie muss ihn ja nicht namentlich benennen oder denkt sich einen Namen aus. Aber "die Post kommt einfach nie an" ist natürlich auch sehr glaubwürdig.

Zitat von: vanessa am 16. Dezember 2021, 18:28:39
Möglicherweise war da auch ein Brief dabei mit Zustellung per PZU?

Siehst, da wäre das "die Post kam leider nicht an" ziemlich doof und den Rat sollte man ganz schnell wieder vergessen.