Auszahlung Mietminderung = 100% ans Amt?

Begonnen von FritzeFlink, 16. Dezember 2021, 13:37:56

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FritzeFlink

Hallo liebes Forum,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Bereich, um meine Frage zu stellen... Aaalso: Hier wird seit zwei Jahren der gesamte Straßenzug modernisiert und die SAGA hat sich nun bereit gefunden eine Art Schmerzensgeld zu zahlen. Soweit so gut. Nun frage ich mich, ob diese Mietminderung zu 100% an das Amt geht - immerhin war die Wohnsituation hier zum Teil wirklich unerträglich, 2 Presslufthämmer an der Fassade und das so ab 7:30 Uhr... Eine Familie ist deswegen Hals über Kopf ausgezogen; in der Vorweihnachtszeit, während der Corona Hochphase (Lockdown), mit 3 kleinen Kindern, in eine kleinere, aber teurere Wohnung. Und das obwohl sie erst vor einem Jahr eingezogen waren. Nur um mal so einen Einblick zu geben. Das war RICHTIG schlimm hier.

Steht einem da nicht zumindest ein Teil des Geldes zu? Wirklich so mehr als "Schmerzensgeld"? Das Geschilderte ist doch etwas anderes, als wenn der Winter sehr mild ausfällt und dadurch ein NK-Guthaben entsteht (oä), oder?

Bin gespannt auf eure Antworten, besten Dank i.V.!

justine1992

Zitat von: FritzeFlink am 16. Dezember 2021, 13:37:56Nun frage ich mich, ob diese Mietminderung zu 100% an das Amt geht
Nein, es geht nichts ans Amt. Aber da weniger Kosten der Unterkunft anfallen, zahlt das JC natürlich auch weniger. Denn genau die werden übernommen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sheherazade

Was jetzt, Schmerzensgeld oder Mietminderung?

Wenn euch für einen bestimmten Zeitraum die Miete gemindert wird, so dass ihr weniger zahlen müsst, profitiert natürlich auch das Jobcenter bei den ALGII-Beziehern unter den Mietern davon - schließlich zahlt das Jobcenter ja die Miete. Muss keine Miete oder weniger Miete gezahlt werden, wird auch das Jobcenter keine oder weniger KdU übernehmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

FritzeFlink

#3
Zitat von: Sheherazade am 16. Dezember 2021, 13:41:16
Was jetzt, Schmerzensgeld oder Mietminderung?

Ich nenne das nur Schmerzensgeld. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung, die jetzt geleistet wird, um die zurückliegenden Monate und deren wirklich üble Beeinträchtigungen abzufedern. Die aktuelle Miete ändert sich also NICHT, sie wird eher steigen, wegen der Modernisierung. Wir bekommen also jetzt einen Betrag auf unser Mietkonto gutgeschrieben, den wir uns auch auszahlen lassen können.

Ich frage mich eben, ob diese Mietminderungszahlung nicht eher wie eine Art Schmerzensgeld behandelt werden sollte. Soweit ich weiß, wird SG anders behandelt und eben nicht sofort angerechnet oder "kassiert". Just askin'.

Sheherazade

Zitat von: FritzeFlink am 16. Dezember 2021, 13:46:27
Wir bekommen also jetzt einen Betrag auf unser Mietkonto gutgeschrieben, den wir uns auch auszahlen lassen können.

Wenn ein ALGII-Empfänger diese Gutschrift nutzt, indem er sie mit den Mietzahlungen verrechnet, hat das Jobcenter definitiv die Hand drauf. Wie das aussieht, wenn er sich das auszahlen lässt, weiß ich gerade echt nicht.

Zitat von: FritzeFlink am 16. Dezember 2021, 13:46:27Mietminderungszahlung
Wenn du es schon immer so nennst, wird das Jobcenter das auch als solche behandeln und auf jdeden Fall einkassieren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Wie wird diese Zahlung in dem Schreiben der Eigentümerin genannt? Denn dass Du sie manchmal "Mietminderung" und manchmal "Schmerzensgeld" nennst, macht es nicht leichter.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

FritzeFlink

Zitat von: justine1992 am 16. Dezember 2021, 14:36:07
Wie wird diese Zahlung in dem Schreiben der Eigentümerin genannt? Denn dass Du sie manchmal "Mietminderung" und manchmal "Schmerzensgeld" nennst, macht es nicht leichter.

Sowohl als auch, soll heißen: Im Betreff steht "Mietminderung", im Text steht "Wir bieten Ihnen ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche für die Beeinträchtigungen aus den Modernisierungsarbeiten eine pauschale ENTSCHÄDIGUNG in Höhe von..."

Heinz-Otto

Weiß der VM bescheid, dass du Alg 2 bekommst?
Und ist diese SAGA einigermaßen sozial eingestellt?
Dann frag doch, ob die das umformulieren, da es sonst das Amt kassiert und du von der Entschädigung nichts hast.

Fettnäpfchen

Zitat von: FritzeFlink am 16. Dezember 2021, 13:46:27Wir bekommen also jetzt einen Betrag auf unser Mietkonto gutgeschrieben, den wir uns auch auszahlen lassen können.
und auf die Auszahlung verzichten was passiert dann damit?

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yavanna

Wer während des betroffenen Zeitraumes ALG II bezogen hat und jetzt eine Ausgleichszahlung der Miete erhält, hat diese dem JC zu erstatten.  Weniger KDU = weniger Anspruch
Wenn der Betroffene allerdings jetzt nicht mehr im Bezug ist, könnte es sich wie bei einer BK Abrechnung verhalten.

Der Friese

Vorab: Lässt du es als Guthaben auf dein Mietkonto buchen, wird das JC zu 99,99% die Finger drauf haben und es dir komplett abziehen.

Ich denke schon, dass es einen Unterschied macht, für was das Geld angeboten wird.

Mietminderung heißt: Das Geld geht ans JC.
Entschädigung für erlittene Beeinträchtigung durch die Baumaßnahmen: sollten dir zustehen. Das ist dann wie du es richtig betitelst eine Art "Schmerzensgeld". Ob das als Einkommen angerechnet werden darf, wissen hier sicher Fettnäpfchen und Co.

Daher würde ich dir raten, mit der Gesellschaft in Kontakt zu treten, dass die Formulierungen passend sind.

Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 16. Dezember 2021, 15:21:28
Dann frag doch, ob die das umformulieren, da es sonst das Amt kassiert und du von der Entschädigung nichts hast.

Das bringt rein gar nichts, es ist und bleibt eine Mietminderung.
Der Grund ist dem JC egal, somit auch beim JC anzugeben und zu 100% Anzurechnen.

Auch egal ob oder wie das der VM mit der Auszahlung macht.

Frogger

Ich würde einen Beratungshilfeschein beantragen oder zum Mieterverein gehen. Ich denke, dass es hier um den Verzicht einer rückwirkenden Mietminderung geht. Die Anwälte können sich sicherlich auch einfacher kurzschließen und sich um eine bessere Formulierung bemühen, sodass es nicht mehr zur Verwechslung mit einer Mietminderung kommt.
Eine Mietminderung vonseiten des Vermieters würde einer Erstattung/Rückzahlung der Miete bedeuten. Eine Erstattung/Rückzahlung wäre nach § 22 Abs. 3 SGB II zu berücksichtigen. Von einer Erstattung/Rückzahlung ist hier aber auch keine Rede. Eine Entschädigungszahlung aufgrund des Stresses etc. dürfte nicht darunter fallen. Zur Not aber nochmal anwaltlich beraten lassen. Sollte dies tatsächlich nicht anrechenbar sein, würde ich auch keine Mitwirkungs-/Offenlegungspflicht greifen.

Kopfbahnhof

Wenn ich als Mieter z.B: unter einer sehr lauten Baustelle zu leiden habe und darum weniger Miete zahlen muss macht das auch nichts.
Es ist trotzdem eine Mietminderung, auch wenn die Baustelle eine menge Stress bedeutet.
Könnte man ewig so fortsetzen z.B. randalierende Nachbarn usw.
Zitat von: Frogger am 16. Dezember 2021, 18:21:51Beratungshilfeschein beantragen oder zum Mieterverein gehen
Dürfte hier gar nichts bringen.

Frogger

Zitat von: vanessa am 16. Dezember 2021, 18:44:36Dürfte hier gar nichts bringen.
In der Verbindung mit
Zitat von: vanessa am 16. Dezember 2021, 17:48:51Das bringt rein gar nichts, es ist und bleibt eine Mietminderung.
Der Grund ist dem JC egal, somit auch beim JC anzugeben und zu 100% Anzurechnen.
Auch egal ob oder wie das der VM mit der Auszahlung macht.
Würde ich dies auch so sehen. Da ich aber deinen Einwand für falsch halte, denke ich weiterhin, dass für die Klarheit, formale Richtigkeit und dem korrekten Ablauf ein Anwalt oder Mieterverein hier hilfreich sein würde.