Hund des Nachbarn bellt ca 30-50x am Tag

Begonnen von pelli, 24. Oktober 2021, 10:39:35

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Birgit63

Nö, aber erst erzählst du, dass du eine Erstausstattung beantragen willst. Und dann erzählst du, dass du gar nicht vor hast auszuziehen.

Der Friese

Zitat von: Birgit63 am 14. Dezember 2021, 15:25:00
Nö, aber erst erzählst du, dass du eine Erstausstattung beantragen willst. Und dann erzählst du, dass du gar nicht vor hast auszuziehen.

Sie will nur neue Sachen vom JC. Ausziehen will sie nicht. So ist ihr anderer Beitrag zu verstehen. Einfach mal gucken was es gibt.  :zwinker:

Da schrieb sie doch, sie wird dann erst einmal einen Antrag stellen. Bei dem Anspruchsdenken, welches ich aufgrund der Antworten dort vermute, wird bald ein neuer Beitrag erscheinen. "Wie kann man diese Ablehnung umgehen."  :grins:

pelli

was fremde leute hier alles so hineininterprätieren.

justine1992

Nimm es doch als Feedback, wie Du auf Fremde wirkst. Vielleicht geht es Dir im realen Leben ähnlich?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

pelli

ganz sicher nicht. ich schildere ein problem und werde als lügner hingestellt. ekelhaftes verhalten von den personen.

Birgit63

Erstausstattung gibt es nur bei Einzug in eine Wohnung. Da du aber gar nicht in eine eigene Wohnung ziehen willst, gibt es da nix. Wenn der Hund nur dich stört und nicht deine Eltern, dann such dir doch eine Wohnung. Allerdings solltest du mindestens 25 Jahre alt sein.

Ottokar

Zitat von: Birgit63 am 16. Dezember 2021, 07:48:03Erstausstattung gibt es nur bei Einzug in eine Wohnung.
Falsch. Anspruch auf Erstausstattung besteht immer dann, wenn man etwas erstmals benötigt, das zur Erstausstattung gehört, das man aber noch nie hatte, oder das durch höhere Gewalt oder Obdachlosigkeit verloren ging.
Auch bei einer Scheidung mit Aufteilung des Hausrates besteht Anspruch auf Erstausstattung.
Auch wenn man im elterlichen Haushalt ein eigenes Zimmer bewohnt, besteht Anspruch auf Erstausstattung. Das die Eltern dieses Zimmer zunächst möbliert überlassen haben, spricht nur dann gegen einen solchen Anspruch, wenn im Mietvertrag ausdrücklich die Möbel mit vermietet werden, denn nur dann besteht gegenüber dem Vermieter Anspruch auf Ersatz derselben.
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