Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.

Begonnen von jeschik, 17. Dezember 2021, 19:27:42

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jeschik

Zitat von: Lina am 18. Dezember 2021, 13:07:03Warum lasst ihr euch das Geld nicht per Briefpost schicken?
versendet in allen von mir genannten Fällen keiner Geld per Briefpost.

BigMama

Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 12:31:01Für mich wäre eine detailierte Angabe schon ein riesen Eingriff in meine Privatsphäre. Da würde ich lieber dem SG bei Klage einen Nachweis im Detail erbringen als dem Jc.
Was ist denn das für ein Unsinn, mit dem detailierten Warten bis zum SG? Dann erfährt das JC doch auch, was du verkauft hast.
Wieso willst du es erst auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen? Weil er kostenfrei ist?  :no:

In wiefern handelt es sich in einen Eingriff in deine Privatsphäre wenn du schreibst:
CD Spieler 10 Jahre alt. Neupreis 250 € - Verkaufspreis 15 Euro
Multifunktionsküchengerät 15 Jahre. Neupreis 350 € - Verkaufspreis 30 €
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Kopfbahnhof

Zitat von: Lina am 18. Dezember 2021, 13:07:03lasst ihr euch das Geld nicht per Briefpost schicken?
Das ist völlig daneben und absolut nicht zu empfehlen.
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 12:31:01warum hier dann vom Jc überhaupt nach gefragt wird.
Bei Geldeingängen sind die wie die Aasgeier, da wollen die erst mal alles wissen.

Bonus KK ist definitiv deine, beim Strom zukünftig nur noch Anbieter nehmen die es mit der Rechnung Verrechnen.
Sonst kann es sogar leicht sein, der Wechsel ist ein Minusgeschäft.
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 12:31:01Liste muss ich machen und dem Jc vorlegen ?
Ich würde erst mal nur eine einfache machen, was verkauft wurde.
Wenn es allgemeines Zeug aus dem Haushalt war spielt auch der Preis keine Rolle. (bei Kleinkram)
Notfalls eine Kopie der Rechnung aus dem Verkäuferkonto machen, geht bei jedem Verkauf einzeln. (Käufer unkenntlich machen)

Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 12:31:01das Gewinne erzielt wurden
Das ist dann der Fall wenn du z.B. eine Münze kaufst für 30€ und halbes Jahr später für 120€ verkaufst.
Dann sind die 90€ Gewinn und zählen als Einkommen. (abzüglich Gebühren+Porto)

Zitat von: Sheherazade am 18. Dezember 2021, 10:43:15steht garantiert eine Buchungsnummer
Ja aber sonst nichts weiter.
Die neue Methode ist sehr Gewöhnungsbedürftig und schlecht gemacht.
Vor allem wenn man mehrere Artikel auf einmal verkauft, wird oft in einer Summe ausgezahlt.
Wenn die Käufer zufällig alle am gleichen Tag bezahlen sollten.
Kann man als Verkäufer nicht Beeinflussen und weiß man auch nicht, wann wer wie Bezahlt hat.



jeschik

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 16:24:27Bei Geldeingängen sind die wie die Aasgeier, da wollen die erst mal alles wissen.
Scheint wohl so zu sein!

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 16:24:27Bonus KK ist definitiv deine
Ich würde da gerne mit einer Gesetzgebung argumentieren können, hat da jemand etwas für mich ?
Kann sich jemand erklären wieso die diese Zahlung der KK irgendwie anzweifeln ? Macht ja wenig sinn, wenn es meins wäre.

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 16:24:27beim Strom zukünftig nur noch Anbieter nehmen die es mit der Rechnung Verrechnen.
Sonst kann es sogar leicht sein, der Wechsel ist ein Minusgeschäft.
Das ist nun definitiv ein riesen minusgeschäft gewesen.

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 16:24:27Ich würde erst mal nur eine einfache machen, was verkauft wurde.
Wenn es allgemeines Zeug aus dem Haushalt war spielt auch der Preis keine Rolle. (bei Kleinkram)
Notfalls eine Kopie der Rechnung aus dem Verkäuferkonto machen, geht bei jedem Verkauf einzeln. (Käufer unkenntlich machen)
Also würdest du dann erstmal Belege als Nachweis aussen vor lassen und erstmal nur eine grobe Auflistung dem Jc vorlegen ?

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 16:24:27Das ist dann der Fall wenn du z.B. eine Münze kaufst für 30€ und halbes Jahr später für 120€ verkaufst.
Dann sind die 90€ Gewinn und zählen als Einkommen. (abzüglich Gebühren+Porto)
Als gelernter Kaufmann ist mir schon klar was Gewinne sind  :grins:, das ist ja ein glasklares Beispiel.
Aber es gibt da genug Beispiele, wo das ein Jc niemals einstufen kann, ob da jetzt nun ein Gewinn drin gewesen ist oder nicht.Und für so einen Fall interessiert mich, wie die da eine Einstufung machen wollen. Da ist man wahrscheinlich der persönlichen Einschätzung des Jc Mitarbeiters ausgeliefert ?

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 16:24:27Zitat von: Sheherazade am 18. Dezember 2021, 10:43:15

    steht garantiert eine Buchungsnummer

Ja aber sonst nichts weiter.
Die neue Methode ist sehr Gewöhnungsbedürftig und schlecht gemacht.
Vor allem wenn man mehrere Artikel auf einmal verkauft, wird oft in einer Summe ausgezahlt.
Wenn die Käufer zufällig alle am gleichen Tag bezahlen sollten.
Kann man als Verkäufer nicht Beeinflussen und weiß man auch nicht, wann wer wie Bezahlt hat.

Du hast den Nagel hier auf den Kopf getroffen, genauuuu so ist es leider! Auch in meinem Fall gelaufen, das paar Sachen in einer Summe ausgezahlt wurden.

Kopfbahnhof

Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:01:10hat da jemand etwas für mich ?
Braucht es nicht, dass weiß auch das hinterletzte JC eben kein Einkommen nicht Anrechenbar.
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:01:10eine grobe Auflistung dem Jc vorlegen ?
Kenne deine Verkäufe ja nicht aber in etwa so- Verkauft 1Topf 10 Jahre alt- 1 alten Plüschteddy- 2 Bücher usw.
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:01:10persönlichen Einschätzung des Jc Mitarbeiters ausgeliefert ?
Eher nicht, bei alten alltäglichen Dingen ist der Kaufpreis nicht mehr von Bedeutung.
Anders bei Wertgegenständen wie eine goldene Rolex u.a.
Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:01:10das paar Sachen in einer Summe ausgezahlt wurden.
Ja das machen die neuerdings so und wird hoffentlich mal wieder besser und Übersichtlicher gestaltet.

Aber für dich hast du den Überblick jedes einzelnen Verkaufs, im Verkäuferkonto.

jeschik

Zitat von: BigMama am 18. Dezember 2021, 16:23:45Was ist denn das für ein Unsinn, mit dem detailierten Warten bis zum SG? Dann erfährt das JC doch auch, was du verkauft hast.
Wieso willst du es erst auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen? Weil er kostenfrei ist? 
Ne da ging es mir garnicht drum das es kostenfrei ist, habe ja gesagt worum es mir geht Privatsphäre!

Zitat von: BigMama am 18. Dezember 2021, 16:23:45In wiefern handelt es sich in einen Eingriff in deine Privatsphäre wenn du schreibst:
CD Spieler 10 Jahre alt. Neupreis 250 € - Verkaufspreis 15 Euro
Multifunktionsküchengerät 15 Jahre. Neupreis 350 € - Verkaufspreis 30 €
Bei solchen Dingen wär mir das doch pups egal, obwohls auch ein eingriff in meine Privatsphäre wäre!  Mal als Beispiel, verrät mir der Jc Mitarbeiter was für Unterwäsche er gerne trägt ?
Ich bin Datenschutz fetischist, daher vermeide ich diesbezüglich alles was geht und gebe nur an was in letzter konsequenz sein muss. Gibt nunmal dinge wie Hobbys, die Privatphäre behaftet sind, womit man nicht gerne hausiert. Wobei in meinem Fall wohl die wenigsten ein Problem hätten dies offenzulegen, aber bin da mehr als sensibel. 

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 17:11:03Braucht es nicht, dass weiß auch das hinterletzte JC eben kein Einkommen nicht Anrechenbar.
Wenn es das nicht braucht, dann würden die doch garnicht diesen Geldeingang der KK hinterfragen ?

Flip


Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 17:11:03Braucht es nicht, dass weiß auch das hinterletzte JC eben kein Einkommen nicht Anrechenbar.

Warum steht dann hier was anderes?

https://www.google.com/amp/s/www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-krankenkassen-bonus-wird-angerechnet%3famp

Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:25:26Bei solchen Dingen wär mir das doch pups egal, obwohls auch ein eingriff in meine Privatsphäre wäre!

Und beim SG stört es dich dann nicht mehr, dass neben dem Jobcenter es jetzt auch noch Richter nebst Justizangestellte erfahren?


Kopfbahnhof

Zitat von: Flip am 18. Dezember 2021, 17:27:28Warum steht dann hier was anderes?
Ich geh davon aus, es geht hier um die Bonus Zahlungen für die Gesundheitsvorsorge. (Impfen, Zahnarzt usw.)

Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:25:26garnicht diesen Geldeingang der KK hinterfragen ?
Die wollen immer erst mal genau wissen warum da Geld auf dein Konto gekommen ist, für was genau.

Was ich bei ebay übrigens auch noch Kacke finde, die Kassieren jetzt sogar auf das Porto ihre Gebühren.
Weil die gesamte Zahlung vom Käufer zu einer Summe gemacht wird.

jeschik

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 17:32:32Zitat von: Flip am 18. Dezember 2021, 17:27:28

    Warum steht dann hier was anderes?

Ich geh davon aus, es geht hier um die Bonus Zahlungen für die Gesundheitsvorsorge. (Impfen, Zahnarzt usw.)
Um die geht es doch bei mir!

Kopfbahnhof

Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:34:20Um die geht es doch bei mir!
Hatte ich auch gar nicht anders gedacht und diese Boni sind nicht Anrechenbar.

Flip

Zitat von: vanessa am 18. Dezember 2021, 17:32:32Ich geh davon aus, es geht hier um die Bonus Zahlungen für die Gesundheitsvorsorge. (Impfen, Zahnarzt usw.)

Ja, und wo steht denn da nun, dass das anrechnungsfrei ist? Bis vor kurzem wurde das z. B. auch noch zu den Boni bei Stromwechsel gesagt.


jeschik


Gast32644

Ich bin anscheinend bei der falschen KK, bei mir gibt's keine Bonuszahlungen. Aaaber... hab ich deswegen ein Problem weniger mit dem JC?  :cool: :grins:

Frogger

Zitat(7) Prämien, die aufgrund einer guten Wirtschaftslage der Krankenkasse (siehe § 242 Absatz 2 SGB V) an die Versicherten gezahlt werden, sind als einmalige Einnahme anzurechnen, da mit dieser Zahlung die Versicherten ohne weitere Zweckverfolgung an den Überschüssen der Krankenkasse beteiligt werden.
Anders verhält es sich bei Prämien der privaten Versicherungsunternehmen und der gesetzlichen Krankenkassen (vergleiche §
Absatz 2 SGB V) in Form von Beitragsrückerstattungen. Diese Prämienzahlungen sollen ein bestimmtes gesundheitspolitisches Verhalten der Versicherten fördern (keine Inanspruchnahme von Leistungen), sind also zweckbestimmte Einnahmen im Sinne des § 11a Absatz 3 Satz 1. Gleiches gilt auch für Bonuszahlungen nach § 65a SGB V, die von den Krankenkassen bei gesundheitsbewusstem Verhalten der Versicherten, z. B. der regelmäßigen Teilnahme an Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, gewährt werden können.
KV-Prämien (11.78), Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II, Stand: 07.02.2020

jeschik

Danke Frogger, aber der Fall liegt bei mir nicht vor, ist kein Bonus aus Überschüssen.