Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.

Begonnen von jeschik, 17. Dezember 2021, 19:27:42

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Frogger

Deswegen gilt bei dir ja auch das Unterstrichene  :zwinker:

jeschik

Zitat von: Frogger am 19. Dezember 2021, 00:13:48Deswegen gilt bei dir ja auch das Unterstrichene  :zwinker:
:zwinker: Danke für den Hinweis, es ist spät, hab wohl echt tomaten auf den Augen gehabt, weil ich das erst jetzt so richtig wahrnehme. Dann müsste das ja eigentlich sicher sein die Zahlungen an mich! :smile:
Zitat von: Frogger am 19. Dezember 2021, 00:00:29. Gleiches gilt auch für Bonuszahlungen nach § 65a SGB V, die von den Krankenkassen bei gesundheitsbewusstem Verhalten der Versicherten, z. B. der regelmäßigen Teilnahme an Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, gewährt werden können.
Wieso steht hier eigentlich dann Sgb V und nicht Sgb2?

Aber mal eine Frage nebenbei, ich habe noch nie in verbindung mit der KK gehört das diese Prämien wegen guter wirtschaftslage zahlen. Das gibts doch dann nicht so oft?

Frogger

Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist nicht so aufgebaut, dass alles, was irgendwie zum SGB II gehören könnte, auch dort zu finden ist. Es gibt viele Dinge, die zwar einen Einfluss auf das 2. Buch haben aber an anderer Stelle zu finden sind. Darauf wird dann hingewiesen oder verwiesen. Es gibt auch Bücher wie z.B. das 10. Buch das 1. Buch, wo Regelungen im allg. geschaffen werden. Die Akteneinsicht, die Aufhebung von Bescheiden, Mitwirkungspflichten etc.. Schau dir doch mal den Aufbau des SGB an. Im SGB V findest du z.B. die Leistungen der Krankenkasse.

jeschik

Zitat von: Frogger am 19. Dezember 2021, 13:06:53Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist nicht so aufgebaut, dass alles, was irgendwie zum SGB II gehören könnte, auch dort zu finden ist.
Das habe ich dann schon häufiger germerkt, etwas verwirrend für mich.

Muss man schriftliche Nachweise zu dem KK Bonus vorlegen, wenn gefordert ? Oder reicht es darauf hinzuweisen das die Zahlungen aufgrund Gesundheitsvorsorge erfolgt sind? 

justine1992

Zitat von: jeschik am 19. Dezember 2021, 15:22:52Muss man schriftliche Nachweise zu dem KK Bonus vorlegen, wenn gefordert ? Oder reicht es darauf hinzuweisen das die Zahlungen aufgrund Gesundheitsvorsorge erfolgt sind? 
Das kommt auf den exakten Verwendungszweck an. Und dazu ein bisschen von der "Laune" der Sachbearbeitung.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Heinz-Otto

Vorsorglich kann man von der KK eine Bestätigung anfordern, dass es sich um einen Bonus gemäß § 65a SGB V handelt.
Diese einreichen und gut ist.
Wenn es sich um ein besonders störrisches oder inkompetentes JC handelt zusätzlich auf die Weisungen hinweisen, die @Frogger schon gepostet hat.
KV-Prämien (11.78), Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II, Stand: 07.02.2020

Fettnäpfchen

jeschik

Zitat von: jeschik am 18. Dezember 2021, 17:01:10Aber es gibt da genug Beispiele, wo das ein Jc niemals einstufen kann, ob da jetzt nun ein Gewinn drin gewesen ist oder nicht.Und für so einen Fall interessiert mich, wie die da eine Einstufung machen wollen. Da ist man wahrscheinlich der persönlichen Einschätzung des Jc Mitarbeiters ausgeliefert ?
Es geht eigentl. nicht um Gewinn. Es geht eher darum ob du mit Gewinnabzielungsabsicht regelmäßig Gegenstände verkaufst. Das hat man bei einer Vermögensumwandlung eigentl nicht sondern wenn man soviel / so oft verkauft das es einen gewerblichen Eindruck hinterlässt.
Dein SB hat ja vllt. gern ein Opfer dann wärst du ausgeliefert oder du verkaufst dauerhaft reichlich Gegenstände das es den Eindruck hinterlässt das es einen gewerblichem Charakter entspricht.

MfG FN
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jeschik

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 14:46:17Es geht eigentl. nicht um Gewinn. Es geht eher darum ob du mit Gewinnabzielungsabsicht regelmäßig Gegenstände verkaufst.
Das kann einem ja leicht so ausgelegt werden, wenn es da keine genaueren vorgaben und grenzen gibt. Oder gibt es da was ?
Alle Verkaufspreise die unter dem ursprünglichen Einkaufspreis liegen, kann man wohl nicht als Gewinnabzielung deuten?
Und wenn man sagen wir 600 Mark für eine Haushaltware ausgegeben hätte und heute 150 Euro bekommen würde, hat das mit Gewinn wenig zu tun oder ?
Ich glaube auch beim besten willen nicht, dass vom Jc jemand das gesamte Spektrum an Handelswaren und deren Preise/Preisentwicklungen überblicken kann.

Heinz-Otto

Mir unterstelle eine SB einmal, ich hätte die Sachen (Legos) geschenkt bekommen und dann verkauft und deshalb wäre es Einkommen.
Ich bin sofort zur Teamleitung und beschwerte mich. Die SB musste sich bei mir entschuldigen.

Ich hatte allerdings einen guten Draht zur Teamleiterin, da ich ihr nicht nur einmal erklärte, was eine temporäre BG ist und wie das berechnet wird, sowie andere Kleinigkeiten, die sie nicht wusste, weil die Fachlichen Weisungen nicht gelesen wurden.

jeschik

#39
Zitat von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 21:16:40Mir unterstelle eine SB einmal, ich hätte die Sachen (Legos) geschenkt bekommen und dann verkauft und deshalb wäre es Einkommen.
Ich bin sofort zur Teamleitung und beschwerte mich. Die SB musste sich bei mir entschuldigen.
Und das nur wegen Legos ?
Mach doch allgemein wenig sinn sowas von der SB zu unerstellen, ohne das die was dazu in der hinterhand hätten. Wie sollte man jemandem sowas auch nachweisen, das man sowas geschenkt bekommen hat ?

Bundspecht

Moin Moin,

ich habe auch schonmal das eine oder andere bei Ebay verkauft, aber wie soll man denn eine Gewinnabzielungsabsicht verhindern ? Beispiel, ich habe mein Hobby aufgelöst und einiges an Modellen (Plastik 1:35) verkauft. Das eine Modell hat mir wesentlich mehr eingebracht , als ich bezahlt habe, weil die Leute da wie blöde drauf geboten haben. Das kann man ja nicht verhindern


LG
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Heinz-Otto

Tja, und in einem anderen Thread regen sie sich auf weil ein  älterer Herr der seine NK-Abrechnung nicht einreichte kein Bußgeld bekommt.

Zitat von: Bundspecht am 21. Dezember 2021, 07:41:10
Moin Moin,

ich habe auch schonmal das eine oder andere bei Ebay verkauft, aber wie soll man denn eine Gewinnabzielungsabsicht verhindern ? Beispiel, ich habe mein Hobby aufgelöst und einiges an Modellen (Plastik 1:35) verkauft.
LG

Bei der Gewinnerzielungsabsicht geht es mMn um etwas anderes. Nicht darum, dass man mal ein bisschen Gewinn durch den Verkauf macht. Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn man gewerblich, freiberuflich etc. handelt. Die Einkünfte quasi zum "Brotwerwerb" dienen.
Vermögensgegenstände unterliegen immer Marktschwankungen. Die meisten Sachen verlieren an Wert, manches steigt im Wert.

ZitatDas eine Modell hat mir wesentlich mehr eingebracht , als ich bezahlt habe, weil die Leute da wie blöde drauf geboten haben. Das kann man ja nicht verhindern

Doch, du kannst es ja billiger verkaufen  :mocking:
Das JC findet das bestimmt gut.

crazy

Es geht doch nicht um einzelne Dinge...
Es geht um werthaltiges.
Die Sammlung wäre unter Anlage Vermögen aufzuführen und wird dann eben nach und nach wieder zu Geld...
Tja Lego...hatte da eine kleine Kiste mit altem 12 Volt Zeug, die Motoren waren ein Vermögen Wert.1 Motor 65 Euro. Und ich habs als Konvolut für 50 Euro Gesamt abgegeben.
Wir haben aus einem Kellerfund die komplette Harry Potter Serie. Meine Güte, ist Spielzeug. Aber wird derartig teuer angeboten...Die geht aber nicht weg!!

Heinz-Otto

@crazy
Schon richtig, aber wer gibt Legos als Sammlung an. Das gehört idR zum Hausstand.
Damit sind mMn andere, klassische Sammlungen gemeint, wie Münzen, Briefmarken, Gemälde, antikes Geschirr etc..
Wenn die bekanntermaßen von besonderen Wert sind, muss man sie angeben, damit geprüft werden kann, ob sie noch zum Schonvermögen gehören.
Und selbst dann, darf man sie doch verkaufen und wird als Vermögensumwandlung gewertet?
Oder wird der Gewinn daraus dann zum Einkommen?
Dann müsste man die angegebene Sammlung ja jedes Jahr neu bewerten lassen?
Ähnlich wie bei der Vermögenssteuer, die es ja nicht mehr gibt.
Aber ok, im SGB II ist ja vieles anders und nachteiliger geregelt.

crazy

#44
Sammler!
Lego normal oder eben bestimmte Sammlungen sind schon ein Unterschied!
Ein Sammler baut das Zeug auf und hütet es.
Wer kleine Kinder hat hat Lego zum spielen. Bischen hiervon,bischen davon...
Darin liegt der Unterschied.
Auch eine Märklin Anlage oder eine HGB wäre Vermögen! Da stecken oft zigtausend Euro drin.
Wir haben im Keller noch die Playmo Eisenbahn. Gesammelt von 5 Kindern,da kommt einiges zusammen. Das ist Spielzeug und wird dann wieder für die Enkel rausgeholt.Allein die Schienen füllen einen 30 qm Raum aufgebaut aus. Was erklärt warum das Zeug in Kisten im Keller steht. Zum Glück will man mit 16 das Zeug nicht mehr bespielen.

Das alte Ding bringt 250 Euro und mehr! Lego 9 Volt wird so nicht mehr gebaut und ist quasi eine Märklin nur von Lego.
Macht echt Spaß damit zu spielen!
Ich habe im Keller zwischen den Heizöltanks nämlich den Hogwarts Express als 9 Volt gefunden und durfte ihn einfach mitnehmen. Messie Haus... Große Freude Weihnachten beim Sohn damals.

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