Aufforderung Mitwirkung Nachweise Ebay verkäufe etc.

Begonnen von jeschik, 17. Dezember 2021, 19:27:42

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jeschik

Nachdem ich den Wba gestellt hab bekomme ich nun eine Aufforderung zich Zahlungseingänge auf dem Konto nachzuweisen. Diese stammen von Ebay und kleinanzeigen verkäufe und von bonuszahlungen vom energielieferanten und meiner krankenkasse. Die Verkäufe müssten doch als Vermögensumwandlung gelten?!
Nun bin ich sehr vor den Kopf gestossen und weiss nicht wie ich verfahren soll und in welchem umfang das Jc hier nachweise fordern darf.Für diverse sachen, wie kleinanzeigen verkauf, habe ich in dem sinne garkein nachweis mehr, ich weiss nicht was sich das jc vorstellt. Ich muss hier schnellstens reagieren, da sonst keine Leistung für den nächten Monat mehr kommen wird.  :sad:

crazy

Na dann schreibs einfach so. Hab Überflüssiges verkauft.

jeschik

Zitat von: crazy am 17. Dezember 2021, 19:41:58Na dann schreibs einfach so. Hab Überflüssiges verkauft.
Wenn das so einfach wäre. Die wollen doch für alles Nachweise. In welchem Form sollte ich diese erbringen ? und in welchem Umfang dürfen die hierzu überhaupt Nachweise fordern ?
Die genannten Bonuszahlungen werden sicher voll angerechnet werden ?

Soulmate2411

Zitat von: jeschik am 17. Dezember 2021, 19:44:19
Zitat von: crazy am 17. Dezember 2021, 19:41:58Na dann schreibs einfach so. Hab Überflüssiges verkauft.
Wenn das so einfach wäre. Die wollen doch für alles Nachweise. In welchem Form sollte ich diese erbringen ? und in welchem Umfang dürfen die hierzu überhaupt Nachweise fordern ?
Die genannten Bonuszahlungen werden sicher voll angerechnet werden ?

Sind diese Bonuszahlungen vom Strom weil du gewechselt hast oder was sind das für Zahlungen? Weil wenn zu viel monatliche Abschläge gezahlt hast und deswegen ein Guthaben hast, darfst du das behalten, weil Abschläge zahlt du ja von deinem ALG II. Wenn es aber Zahlungen sind weil du gewechselt hast oder Neukundenbonus, so wird dieser angerechnet.

crazy

Kommt drauf an. Waren es ein paar Kleinigkeiten oder riecht das nach gerwerblich?
Der Verwendungszweck wird doch vom Verkäufer im Buchungstext stehen...

jeschik

Zitat von: Soulmate2411 am 17. Dezember 2021, 19:49:04Wenn es aber Zahlungen sind weil du gewechselt hast oder Neukundenbonus, so wird dieser angerechnet.
Sind Wechselbonuszahlungen ja und Bonus der Krankenkasse für Teilnahme an Gesundheitsheitsmaßnahmen.

Zitat von: crazy am 17. Dezember 2021, 19:50:09Kommt drauf an. Waren es ein paar Kleinigkeiten oder riecht das nach gerwerblich?
was heißt kleinigkeiten ? Es leppert sich da schon was zusammen übers Jahr, geht um ein paar Hundert Euro insgesamt.

Zitat von: crazy am 17. Dezember 2021, 19:50:09Der Verwendungszweck wird doch vom Verkäufer im Buchungstext stehen...
Nein, da Ebay die Zahlungsabwicklung umgestellt hat, überweisen die nun die Beträge von Verkäufen auf mein Konto (machen die bei jedem nur noch so) und da steht garnichts im Buchungstext. Und ausgerechnet, seit deren Umstellung hatte ich ein wenig mehr Glück in den letzten Monaten ein paar mehr sachen zu verkaufen, als normal, von dem Aspekt her könnte es vielleicht einen gewerblichen verdacht geben, ist aber definitiv alles aus privatverkauf.  :teuflisch:

Frogger

Zitat von: crazy am 17. Dezember 2021, 19:50:09gewerblichen verdacht geben, ist aber definitiv alles aus privatverkauf.
Kannst du dafür 5 oder mehr Beispiele nennen, die deine Verkäufe so widerspiegeln? Wie viele Verkäufe waren es im Jahr 2021?
Die gewerbliche Einstufung geht schnell.

Zitat von: jeschik am 17. Dezember 2021, 19:57:35Sind Wechselbonuszahlungen
Hier kommt es darauf an ob der Bonus z.B. mit deiner Stromrechnung am Ende verrechnet wird oder ob du den Sofortbonus ausgezahlt bekommst.

jeschik

Zitat von: Frogger am 17. Dezember 2021, 23:39:07Kannst du dafür 5 oder mehr Beispiele nennen, die deine Verkäufe so widerspiegeln? Wie viele Verkäufe waren es im Jahr 2021?
Die gewerbliche Einstufung geht schnell.
Geht um zwölf Sachen für 2021. Nur in der jüngsten Zeit sind mehrere Sachen davon im kurzen Abstand verkauft worden. War einfach Glück. Ich kann mir nun nicht aussuchen wann jemand was kauft!  :wand:

Und was ist mit der Bonuszahlung der Krankenkasse?

crazy

Bonuszahlung Krankenkasse sind keine Einnahmen die anrechenbar sind

Heinz-Otto

Zu den Boni wurde schon alles gesagt. KK sind definitiv frei.

Nachweis der E-bay Verkäufe. Hier kann und sollte man sich die Anzeige speichern. Die bekommt man doch auch per Mail? Und solche Vordrucke für einen Aushang.
Wenn du das noch hast, könnte man nachweisen, dass es sich um Gebrauchsgegenstände und Vermögensumwandlung handelt.

Sheherazade

Zitat von: jeschik am 17. Dezember 2021, 19:57:35
Nein, da Ebay die Zahlungsabwicklung umgestellt hat, überweisen die nun die Beträge von Verkäufen auf mein Konto (machen die bei jedem nur noch so) und da steht garnichts im Buchungstext.

Doch, da steht garantiert eine Buchungsnummer, die sich mit einem Artikel aus der Liste der Verkäufe in Zusammenhang bringen lässt.
Und die Käufer von Kleinanzeigen schreiben weiterhin bei Überweisungen einen Verwendungszweck rein, wenn ihr euch auf Versand statt Abholung geeinigt habt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Auf welches Konto sollten die Käufer denn sonst überweisen, als auf deins?
Paypal? Auch das Konto musst du beim JC angeben.

Ich kann nur von Ebay-Kleinanzeigen reden.
Bei mir war das auch so, dass die Käufer den Verwendungszweck angegeben haben. Ich hatte sie zuvor jeweils gebeten meinen gewünschten Zweck vorher anzugeben. Den Verwendungszweck gibt man doch schon aus Eigeninteresse an, damit der Nachweis einfacher ist. Vor allem, wenn ein Verkäufer z. B. mehrere Inserate hat mit Gegenständen die gleich viel kosten, oder 1 Inserat mit mehreren Stücken zum selben Preis.




Ottokar

Zunächst mal sind mutmaßliche Einkünfte aus der Vergangenheit kein rechtlich haltbarer Grund, die Weiterbewilligung zu verzögern oder gar abzulehnen. Hier werden nur mögliche Rückforderungsansprüche der Vergangenheit berührt, keine zukünftigen Leistungsansprüche. Sollte das JC also die Weiterbewilligung hier von der Mitwirkung abhängig machen, würde ich dem JC mitteilen, dass ich Klage beim SG erhebe, sollte für Januar 2022 keine Leistung gezahlt werden.

Was die Mitwirkung gegenüber dem JC betrifft, so reicht hier i.d.R. die Glaubhaftmachung aus. D.h. man macht eine Liste wie diese:
Datum, Artikel, VK, abzgl. Versandkosten, Neupreis
22.05.2021: gebrauchter Pullover über ebay verkauft für 25 Euro abzgl. 4,99€ Versandkosten (NP 50 Euro)

Sofern man keine Kaufbelege mehr hat, was i.d.R. zu erwarten ist, sollte man bei größeren Beträgen recherchieren, was vergleichbare Artikel neu kosten, sodass man bei Bedarf nachweisen kann, das mit dem Verkauf kein Gewinn erzielt wurde.
Generell sollte man bei sowas immer zeitnah Belege zum Nachweis sichern (Verkaufsanzeigen, Bilder, E-Mails etc.).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


jeschik

Danke euch für die bisherigen Antworten!

Zitat von: crazy am 18. Dezember 2021, 08:45:27Bonuszahlung Krankenkasse sind keine Einnahmen die anrechenbar sind
Gibt es da eine Gesetzgebung zu die das untermauert ? Verstehe nicht warum hier dann vom Jc überhaupt nach gefragt wird.

Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2021, 11:50:28Was die Mitwirkung gegenüber dem JC betrifft, so reicht hier i.d.R. die Glaubhaftmachung aus. D.h. man macht eine Liste wie diese:
Datum, Artikel, VK, abzgl. Versandkosten, Neupreis
Und solch eine Liste muss ich machen und dem Jc vorlegen ? Oder reicht die grobe Glaubhaftmachung das es sich um Gegenstände aus meinem Besitz handelt, ohne eine solche Auflistung oder Nachweise mit genauen Angaben ?
Für mich wäre eine detailierte Angabe schon ein riesen Eingriff in meine Privatsphäre. Da würde ich lieber dem SG bei Klage einen Nachweis im Detail erbringen als dem Jc.

Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2021, 11:50:28Sofern man keine Kaufbelege mehr hat, was i.d.R. zu erwarten ist
Ich habe natürlich keine Kaufbelege mehr, von dem meisten davon jedenfalls, sind teilweise 20-25 Jahre alte dinge, die man halt im Leben so ansammelt.

Zitat von: Ottokar am 18. Dezember 2021, 11:50:28sodass man bei Bedarf nachweisen kann, das mit dem Verkauf kein Gewinn erzielt wurde.
Das wird doch alles eine Auslegungsssache des Jc sein, da könnten die bei paar dingen sicher mutmaßen das Gewinne erzielt wurden. Wie will das Jc hier eine Prüfung machen, wenn die sache nicht ein klarer Fall ist ? Das Jc kennt sich bestimmt auch nicht mit Preisen auf dem gesamten Markt aus. Also wonach will das dann Jc hier einstufung vornehmen ?

Es wird sogar nach Überweisungseingängen von Privatleuten gefragt, worum es sich dabei handelt, obwohl im Verwendungszweck: Pullover/TShirt steht. Wie kommt man dann noch darauf sowas zu hinterfragen ? Schikane ?






Lina

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